…wurde GV für schuldig erkannt, im Bereich des Finanzamtes Feldkirch im Rahmen seiner Tätigkeit als abgabenrechtlich verantwortlicher Geschäftsführer der LTG in wiederholter Tatbegehung an den jeweiligen monatlichen Fälligkeitszeitpunkten vorsätzlich I.) im Zeitraum von Juni 2001 bis Juni 2002 unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von…
…bei Bekanntwerden der gegenständlichen Entscheidung jedenfalls den Eindruck zu vermeiden, dass die Übernahme einer Geschäftsführertätigkeit in Österreich und entsprechender abgabenrechtlicher Verpflichtungen gegenüber dem österreichischen Fiskus für Schweizer Geschäftsleute vernachlässigbare Aufgaben darstellen, welche man getrost auch - wie im gegenständlichen Fall der Beschuldigte - zum Schaden der österreichischen…
…dass bezüglich der Einkünfte eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers abkommensrechtlich die Zuteilungsregelung des Art. 15 des zwischen Österreich und der Schweiz bestehenden Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen (DBA-Schweiz) betreffend Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zur Anwendung…
…zur Anwendung kommende Zuteilungsregel für unselbständige Arbeit im Sinne des Art. 15 DBA-Schweiz ändert daher nichts daran, dass Einkünfte des wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers aus seiner sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses aufweisenden Beschäftigung innerstaatlich nach § 22 Z 2 EStG 1988 zu den Einkünften aus…
…in der Folge AT bzw Bw abgekürzt, ist eine 100%ige Tochter einer Schweizer Kapitalgesellschaft, in der Folge CHM abgekürzt. Handels- und gewerberechtlicher Geschäftsführer der Bw mit einem in Österreich verrichteten Arbeitspensum von zwei bis drei Tagen pro Woche ist X, im folgenden GF abgekürzt…
…| 154.216,10 | Ausländische Steuer (ATS) | 26.475,89 | Einkommensteuer (€) | 9.283,24 Entscheidungsgründe Die Berufungsführerin (in der Folge Bf) erklärte für das Streitjahr neben positiven Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit, erzielt als Geschäftsführerin einer Schweizer Aktiengesellschaft, sowie gewerblichen Einkünften…
…des Herrn P. in der Aufbauphase sahen wir uns gezwungen, das Unternehmen ohne Aufnahme einer Geschäftstätigkeit zu liquidieren. Geschäftsführer der schweizer Firma war ein gewisser P. K." Im Zuge der bereits genannten Einvernahme am 17. Mai 2001 durch das Hauptzollamt Wien hat der Bf. angegeben…
…Die Zahlungsfrist nach § 224 Abs. 1 BAO bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Bw ist laut Handelsregister des Kantons B der handelsrechtliche Geschäftsführer und auch Gesellschafter der in der Schweiz ansässigen R-GmbH (weiterer Gesellschafter-Geschäftsführer: AS). Die Eintragung in dieses Register erfolgte am 14. Dezember 1999…
…H. wegen schwerer körperlicher Behinderung seine Tätigkeit oftmals von der Wohnung aus abwickeln musste. Unter ganztägiger Anwesenheit sei nicht nur die Anwesenheit in der Steuerberatungskanzlei zu verstehen gewesen, sondern die Anwesenheit im Rahmen des Unternehmens, zumal ein ordnungsgemäßes Büro in der Geschäftsführerwohnung vorgelegen sei. Es…
…1993 Geschäftsführer mit Einzelunterschrift war. Zusätzlich waren die Genannten bei einer Vielzahl anderweitiger Schweizer Gesellschaften als Verwaltungsräte tätig, wie dies ebenfalls der Bw. mit Finanzamtschreiben vom 14. 4. 1996 bereits zur Kenntnis gebracht wurde. Deren Tätigkeiten können allerdings nicht mit der des Geschäftsführers der Bw…
…Unabhängige Finanzsenat hat durch den Referenten R. über die Berufungen des Bw. vom 20. Jänner 2011 und 13. Jänner 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz, vertreten durch Gerhard Schweizer, vom 1. Dezember 2010 und 16. Dezember 2010, mit denen die Haftung gemäß § 9 iVm…
…des Ausmaßes der Privatnutzung durch den Geschäftsführer sei mangels Fahrtenbuchführung nicht möglich. Dass es sich beim Einwand einer kaum gegebenen Privatnutzung nicht um eine leere Behauptung handle, werde nicht zuletzt durch die geschäftliche Entwicklung des Unternehmens untermauert. ad 8) Das Schweizer Einzelunternehmen (B) sei bis…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der S.Z, Geschäftsführerin, geboren am 6. J 1971, I, H.Str 131, vertreten durch Dr. MB, Rechtsanwalt, H, P.Str. 22/7, vom 4. Mai 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes M, vertreten durch HR Mag…
…Lohnaufwand, ersucht. Bei Vorliegen von Bezügen als Geschäftsführer der b GmbH ersuchen wir Sie um Übermittlung des Jahreslohnausweises . Sollte weder die Begründung des Schweizer Wohnsitzes (unter endgültiger Aufgabe des österreichischen Wohnsitzes) nachgewiesen noch die entsprechende Aufklärung im Hinblick - auf Ihre Einkünfte erfolgen, wird die gegenständliche…
…werden müsse. Als Begründung werde auch auf den BP-Bericht der Fa. S., Tz 26, hingewiesen. Dem Bw. habe seine nichtselbständige Tätigkeit (als Geschäftsführer) die Möglichkeit verschafft, die oben angeführten Veruntreuungen ohne Kenntnis bzw. Zustimmung seines Dienstgebers durchzuführen. Der Bw. habe zwar behauptet, dass die…
…Zuzählung des Darlehens erfolgte, nachdem die Alleingesellschafterin der B., die A., das Stammkapital auf 9.000.000,00 S aufgestockt hatte. Geschäftsführer der B. war zu diesem Zeitpunkt Herr R.. Dem schriftlichen Darlehensvertrag, der weder ein Datum enthält noch unterzeichnet wurde, sind folgende Bestimmungen zu…
…München wohnhafte] Beschuldigte E ist Geschäftsführer der E GmbH [mit Sitz ebenfalls] in München. [Die E GmbH ist in Ober- und Niederbayern tätig und hält das Kapital an sechs weiteren Gesellschaften in der Holzbranche (Aussage des Beschuldigten in der Berufungsverhandlung)]. E ist mit einer Schweizerin…
…In den Jahren bis einschließlich 2002 waren seine Bezüge aus der Tätigkeit für die Schweizer Gesellschaft vom Finanzamt als "ausländische Einkünfte mit Progressionsvorbehalt" bei der Ermittlung der Einkommensteuer berücksichtigt worden. Die von der inländische Gesellschaft bezogenen Geschäftsführereinkünfte waren als solche aus selbständiger Arbeit besteuert worden…
…30 sowie Stundungszinsen 2003 in Höhe von € 797,73 zur Haftung herangezogen, da er seinen Verpflichtungen - die mit den bezughabenden gesetzlichen Bestimmungen in der Begründung ausführlich dargestellt wurden - als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma W-GmbH., somit als zur Vertretung berufenen Person nicht nachgekommen sei…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des J.K., Geschäftsführer, W., vertreten durch Dr. H.B., Rechtsanwalt, V., O. Strasse 8, vom 5. Juni 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Vi. vom 4. Mai 2001 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden…