…Mitgliedstaates gelangt, diese Lieferung als im Einfuhrland ausgeführt zu behandeln, wenn der Lieferer oder sein Beauftragter Schuldner der bei der Einfuhr zu entrichtenden Umsatzsteuer ist. Gemäß § 26 Abs. 1 UStG 1994 gelten für die Einfuhrumsatzsteuer, soweit in diesem Bundesgesetz nichts anderes bestimmt ist, die Rechtsvorschriften…
…das Logistikunternehmen die EUSt im Rahmen ihrer Logistikleistungen schulde, nicht warum. Die nationale Regelung des § 12 Abs. 1 Z 2a UStG 1994 schränke den Vorsteuerabzug stärker ein als in Art. 168 lit. e MwStSysRL vorgesehen. Nach der nationalen Regelung dürfe nur die entrichtete EUSt abgezogen…
…Falle der Nichterstattung zu Lasten der Bf. zu einer endgültigen Einnahme des Bundes werden. Dieses Ergebnis sei jedenfalls unbillig, da die Einfuhrumsatzsteuer innerhalb der Unternehmerkette lediglich als aufkommensneutraler Durchlaufposten konzipiert sei. Bei den auf Basis "DDP Wien" gelieferten Waren sei der Lieferant Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer…
…Zahlungsbeleg vom Schuldner aushändigen lässt (vgl. Anm. 163 zu § 12 in Kranich-Siegl-Waba, Kommentar zur Mehrwertsteuer, Band IV). Bezüglich des Zeitpunktes des Abzuges der Einfuhrumsatzsteuer normiert das Steuerreformgesetz 1993, BGBl. Nr. 818/1993, dass alle nach dem 31. Dezember 1993 entrichteten Einfuhrumsatzsteuerbeträge nur für…
…und der Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer erklärt in der Zollanmeldung, dass er von dieser Regelung Gebrauch macht. Weitere Regelungen für die Fälle des § 26 Abs. 3 Z 2 trifft Abs. 5 dieser Bestimmung: a) Die Einfuhrumsatzsteuer wird am 15. des Kalendermonates, der dem Tage der Verbuchung…
…Abs. 3 UStG selbst dann von der Einfuhrumsatzsteuer zu befreien, wenn zollrechtliche (Form)Vorschriften nicht vollständig erfüllt seien. In diesem Sinne sei auch § 71a ZollR-DG zu verstehen. Demnach könne der Anmelder nach dieser Bestimmung nur dann Einfuhrumsatzsteuer schulden. wenn von der Befreiung des Art…
…Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer. Gegenüber der Zollbehörde wurde nämlich erklärt, dass der Anmelder, die S., die Bf indirekt vertrete. Eine Verlagerung des Lieferortes nach Österreich liegt daher nicht vor. Die Waren wurden demnach gemäß § 3 Abs. 8 UStG 1994 bereits in der Türkei geliefert. Ein der…
…und ist daher als von der Bf. indirekt vertretene Person gemäß Art. 201 Abs. 3 zweiter Satz ZK in Verbindung mit § 2 Abs. 1 ZollR-DG und § 26 Abs. 1 UStG 1994 neben der Bf. "Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer". Die Gegenstände der Einfuhr müssen im Anschluss…
…nicht vorliegen und damit auch die Bestimmung des § 26 Abs. 5 lit. e UStG 1994 nicht angewendet werden kann. Ein Schutz des Vertrauens vor Betrug kann folglich mit dieser Bestimmung im Beschwerdefall nicht erreicht werden. Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer ist, wer Zollschuldner ist (§§ 19 Abs. 5…
…nicht vorliegen und damit auch die Bestimmung des § 26 Abs. 5 lit. e UStG 1994 nicht angewendet werden kann. Ein Schutz des Vertrauens vor Betrug kann folglich mit dieser Bestimmung im Beschwerdefall nicht erreicht werden. Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer ist, wer Zollschuldner ist (§§ 19 Abs. 5…
…mit der Organschaftsregelung als ergänzende Rechtsgrundlage im HKG verwiesen wurde. Dementsprechend sind Organgesellschaften im allgemeinen nicht umlagepflichtig, da sie gemäß § 2 Abs. 2 Z 2 UStG 1994 nicht als Unternehmer gelten (mit Ausnahmen). Schuldner der KU 1 ist bei Vorliegen eines Organschaftsverhältnisses nur der Organträger…
…mit der Organschaftsregelung als ergänzende Rechtsgrundlage im HKG verwiesen wurde. Dementsprechend sind Organgesellschaften im allgemeinen nicht umlagepflichtig, da sie gemäß § 2 Abs. 2 Z 2 UStG 1994 nicht als Unternehmer gelten (mit Ausnahmen). Schuldner der KU 1 ist bei Vorliegen eines Organschaftsverhältnisses nur der Organträger…
…zum direkten Vertreter der indirekte Vertreter selbst Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer geworden sei. Die Bf. fühle sich in ihrem Recht auf Gestaltungsmöglichkeiten gegen Zollnachforderungen verletzt und stelle daher den Antrag, das Zollamt Graz möge Zollanmeldungen mit dem Verfahrenscode "4200" auch im Zusammenhang mit der Codierung "4…
…dass der Unternehmer die EUSt selbst als Schuldner entrichtet hat. Er kann sie als Vorsteuer auch dann abziehen, wenn sein Beauftragter, zB der Spediteur, der Frachtführer oder der Handelsvertreter Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer ist. In diesen Fällen ist der Abzug davon abhängig, dass sich der Unternehmer…
…Zollanmeldungen zu Unrecht als Warenempfängerin genannt worden sei. Die T-GmbH sei nachweislich nicht Empfängerin der Waren gewesen und deshalb auch nicht Schuldnerin der buchmäßig erfassten Einfuhrumsatzsteuer. Die zu den Verzollungen vorgelegten Unterlagen samt der Vollmacht seien gefälscht. Da die T-GmbH die Bfin nicht…
…Unternehmen eingeführt und - der Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer erklärt in der Zollanmeldung, dass er von dieser Regelung Gebrauch macht. (4) ..." Neben der Erklärung, "für die vertretene Person zu handeln", verlangt Art. 5 Abs. 4 UA 1 ZK somit, dass der Vertreter über die entsprechende Vertretungsmacht verfügt…
…für sein Unternehmen eingeführt und - der Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer erklärt in der Zollanmeldung, dass er von dieser Regelung Gebrauch macht. (4) ... Neben der Erklärung, "für die vertretene Person zu handeln", verlangt Art. 5 Abs. 4 Unterabsatz 1 ZK, dass der Vertreter die entsprechende Vertretungsmacht besitzt…
…für sein Unternehmen eingeführt und - der Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer erklärt in der Zollanmeldung, dass er von dieser Regelung Gebrauch macht. (4) ... Neben der Erklärung, "für die vertretene Person zu handeln", verlangt Art. 5 Abs. 4 Unterabsatz 1 ZK, dass der Vertreter die entsprechende Vertretungsmacht besitzt…
…für sein Unternehmen eingeführt und - der Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer erklärt in der Zollanmeldung, dass er von dieser Regelung Gebrauch macht. (4) ... Neben der Erklärung, "für die vertretene Person zu handeln", verlangt Art. 5 Abs. 4 Unterabsatz 1 ZK, dass der Vertreter die entsprechende Vertretungsmacht besitzt.…
…UE käme ev. auch § 3 (9) zur Anwendung: A 1 als Lieferer wird nicht Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer und ist daher die Lieferung nicht im Inland erfolgt. Wir geben zu bedenken, daß es zu keinem Umsatzsteuerausfall kommen kann, weil die bisherigen österreichischen Endabnehmer umsatzsteuerlich regelbesteuert waren…