Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn A.B., vom 26. Juni 2006, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 21. Juni 2006, betreffend die Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe und der erhöhten Familienbeihilfe für das Kind…
…bestimmtem Inhalt hervorriefen, dagegen die mit dem betreffenden Rechtsgeschäft verbundenen Rechtsfolgen nicht oder nicht so wie vertraglich vereinbart eintreten lassen wollen. Das Scheingeschäft setzt somit gemeinsamen Vorsatz voraus, der schon im Zeitpunkt des Zustandekommens des Scheinvertrages gegeben sein muss (s Ritz, BAO Kommentar, § 23 Tz…
…ob im vorliegenden Fall Scheingeschäfte vorliegen. Die Frage, ob im Einzelfall ein Scheingeschäft (Scheinvertrag) vorliegt, die Willenserklärungen der Vertragspartner also im beiderseitigen Einverständnis nur zum Schein abgegeben wurden oder ob die Parteien gerade das miteinander vereinbart haben, was im Vertrag festgehalten wird und die Vereinbarung…
…ob im vorliegenden Fall Scheingeschäfte vorliegen. Die Frage, ob im Einzelfall ein Scheingeschäft (Scheinvertrag) vorliegt, die Willenserklärungen der Vertragspartner also im beiderseitigen Einverständnis nur zum Schein abgegeben wurden oder ob die Parteien gerade das miteinander vereinbart haben, was im Vertrag festgehalten wird und die Vereinbarung…
…Der Vertrag vom 5. Jänner 1999 über den Verkauf der Aktien des Berufungswerbers an die Firma K GmbH wurde im Jahr 2001 erstellt. Es liegt daher ein nachträglich erstellter Scheinvertrag vor. Der Berufungswerber war bis zum 12. Jänner 2004 zu keiner Festlegung hinsichtlich eines grafologischen…
…keine eigene Leistung versteuern will. Scheingeschäfte iSd § 916 ABGB setzen einen gemeinsamen Vorsatz voraus, der schone im Zeitpunkt des Zustandekommens des Scheinvertrages gegeben sein muss (zB OGH 6.9.1989, 1 Ob 608/89). Die Beweislast für den Scheincharakter trägt derjenige, der sich auf diesen…
…Abgabenechtes verweist. Im Übrigen unterscheiden sich die in der ministeriellen Stellungnahme dargestellten Lebenssachverhalte vom Verhalten des SB in einem wesentlichen, aber entscheidenden Punkt: Die Stellungnahme beschreibt Scheinverträge mit existierenden Geschäftspartnern, SB hat aber offenbar Scheinverträge vorgetäuscht, zu welchen er gleich auch den Vertragspartner hinzuerfunden hat…
…Platz - gearbeitet hätten. Wenn aber mit bestehenden Gesellschaften Verträge abgeschlossen worden seien, so könne nicht davon gesprochen werden, dass es sich um Scheinverträge gehandelt habe. Das Finanzamt könne nicht bestimmen, mit welchen Unternehmen Verträge abgeschlossen werden dürften und mit welchen nicht. Es stehe eindeutig fest…
…tatsächlich geleisteten Bau- bzw. Sanierungsarbeiten, sondern stellten nachweislich einen willkürlichen Betrag (vereinbarter Prozentsatz des Gesamtkaufpreises) dar. Der tatsächliche wirtschaftliche Vorgang der Veräußerung von sanierten Wohnungen sei daher mittels Scheinverträgen in zwei zivilrechtliche Vorgänge, nämlich die Veräußerung von angeblich unsanierten Wohnungen, welche tatsächlich zumindest teilweise saniert…
…ob im vorliegenden Fall Scheingeschäfte vorliegen. Die Frage, ob im Einzelfall ein Scheingeschäft (Scheinvertrag) vorliegt, die Willenserklärungen der Vertragspartner also im beiderseitigen Einverständnis nur zum Schein abgegeben wurden oder ob die Parteien gerade das miteinander vereinbart haben, was im Vertrag festgehalten wird und die Vereinbarung…
…weiters nicht dem Ausmaß der tatsächlich geleisteten Bau- bzw Sanierungsarbeiten, sondern stellten nachweislich einen willkürlichen Betrag (vereinbarter Prozentsatz des Gesamtkaufpreises) dar. Der tatsächliche wirtschaftliche Vorgang der Veräußerung von sanierten Wohnungen sei daher mittels Scheinverträgen in zwei zivilrechtliche Vorgänge, nämlich die Veräußerung von angeblich unsanierten Wohnungen…
…weiters nicht dem Ausmaß der tatsächlich geleisteten Bau- bzw Sanierungsarbeiten, sondern stellten nachweislich einen willkürlichen Betrag (vereinbarter Prozentsatz des Gesamtkaufpreises) dar. Der tatsächliche wirtschaftliche Vorgang der Veräußerung von sanierten Wohnungen sei daher mittels Scheinverträgen in zwei zivilrechtliche Vorgänge, nämlich die Veräußerung von angeblich unsanierten Wohnungen…
…ob im vorliegenden Fall Scheingeschäfte vorliegen. Die Frage, ob im Einzelfall ein Scheingeschäft (Scheinvertrag) vorliegt, die Willenserklärungen der Vertragspartner also im beiderseitigen Einverständnis nur zum Schein abgegeben wurden oder ob die Parteien gerade das miteinander vereinbart haben, was im Vertrag festgehalten wird und die Vereinbarung…
…ob im vorliegenden Fall Scheingeschäfte vorliegen. Die Frage, ob im Einzelfall ein Scheingeschäft (Scheinvertrag) vorliegt, die Willenserklärungen der Vertragspartner also im beiderseitigen Einverständnis nur zum Schein abgegeben wurden oder ob die Parteien gerade das miteinander vereinbart haben, was im Vertrag festgehalten wird und die Vereinbarung…
…weiters nicht dem Ausmaß der tatsächlich geleisteten Bau- bzw Sanierungsarbeiten, sondern stellten nachweislich einen willkürlichen Betrag (vereinbarter Prozentsatz des Gesamtkaufpreises) dar. Der tatsächliche wirtschaftliche Vorgang der Veräußerung von sanierten Wohnungen sei daher mittels Scheinverträgen in zwei zivilrechtliche Vorgänge, nämlich die Veräußerung von angeblich unsanierten Wohnungen…
…ob im vorliegenden Fall Scheingeschäfte vorliegen. Die Frage, ob im Einzelfall ein Scheingeschäft (Scheinvertrag) vorliegt, die Willenserklärungen der Vertragspartner also im beiderseitigen Einverständnis nur zum Schein abgegeben wurden oder ob die Parteien gerade das miteinander vereinbart haben, was im Vertrag festgehalten wird und die Vereinbarung…
…eindeutig' auf ein Dienstverhältnis hinweist. Soweit ein Vertrag von den tatsächlichen Gegebenheiten nicht abweicht (d.h. soweit es sich nicht um einen Scheinvertrag handelt), ist er als Teil der vorzunehmenden Gesamtbeurteilung (anhand der in der Judikatur herausgearbeiteten Kriterien) in diese einzubeziehen, weil ja die von…
…sei auch, dass der Zweck dieser Vereinbarung in der Irreführung der Gläubiger gelegen sei, weshalb er nicht notariell beglaubigt oder ins Grundbuch eingetragen habe werden können. Nach Ansicht des Finanzamtes liege daher ein Scheinvertrag vor, der keine abgabenrechtliche Relevanz habe. Im Bereich der Einkünfte des §…
…Grundstückes basierend auf zwei Verträgen erfolgte. Unmaßgeblich ist allerdings die Auffassung der Bw., es sei nicht nur ein Scheingeschäft, sondern auch ein Umgehungsgeschäft dieser Vereinbarung zugrundegelegen. Denn es verbleibt als umsatzsteuerliche Konsequenz die Zuordnung der mit diesem "Scheinvertrag" verbundenen USt. zu einem nach § 11 Abs…
…behauptetenBüro ihres Sohnes hatte), kein (adequater) Mietzins verlangt wurde, ist davon auszugehen, dass es sich um einen Scheinvertrag handelt. Ddie Berufung war daher in diesem Punkt als unbegründet abzuweisen. Dennoch soll in evento noch ausgeführt werden, dass selbst bei Anerkennung des Mietvertrages, als zivilrechtlich zulässig…