…und 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Der Abgabepflichtige erzielt gewerbliche Einkünfte als Schausteller. Anlässlich einer im zweiten Halbjahr 2007 stattgefundenen und die Jahre 2003 - 2006 betreffenden Außenprüfung stellte der Prüfer eine mangelhafte Kassabuchführung und Grundaufzeichnungsmängel fest…
…1.000,00) anbelangt, hält die Rechtsmittelbehörde diese für angemessen, hat die Bw. in diesen Monaten doch namhafte Umsätze aus ihrer Schaustellereitätigkeit erklärt (€ 11.925,00 für Februar, € 6.693,15 für April, € 19.955,65 für Mai, € 22.564,90…
…einen einmalig im Jahr 1997 aufgetretenen Fehler/ Irrtum der Buchhalterin handle. Die Beschuldigte sei zuvor im Rahmen einer Einzelfirma als Schaustellerin tätig gewesen und habe im Jahr 1997 erstmalig eine Geschäftsführung im Gastgewerbe übernommen. Sie verfüge nicht über buchhalterische Vorkenntnisse und habe daher bei Unterfertigung…
…dem Publikum anbieten würde. Die bezahlten Eintrittsgelder seien dabei dem ermäßigten Steuersatz von 10 % unterworfen worden. Der Verwaltungsgerichtshof sehe den Tatbestand der Schaustellerei dann als erfüllt an, wenn Belustigungen der angeführten Art entweder auf gelegentlich stattfindenden Jahrmärkten oder ortsgebundenen Rummelplätzen stattfänden. Rummelplatz sei im Sprachgebrauch…
…unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz aufgehoben. Begründung Der Berufungswerber (Bw.) ist Schausteller in Wien. In seinem Bericht vom 7.7.2003 über das Ergebnis der Prüfung der Aufzeichnungen hinsichtlich der Abgabenarten Umsatzsteuer 2000-2002 und Einkommensteuer 2000-2002 hielt der Betriebsprüfer…
…weil der Verdacht besteht, dass er in den Jahren 1995 bis 1998 in Linz vorsätzlich durch die entsprechende Führung von Aufzeichnungen bzw. dem Verschweigen von Einnahmen aus dem Zeltverleih und aus der Schaustellertätigkeit HF dazu bestimmt habe, als Abgabepflichtige im Bereich des Finanzamtes Linz, StNr…
…bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Zum Unternehmensgegenstand der Bw. gehören u. a. das Schaustellergewerbe, das Gastgewerbe in allen Betriebsformen sowie die Aufstellung, Vermietung und der Betrieb von Automaten aller Art. In den Jahren 1999 bis 2001 wurde eine Betriebsprüfung durchgeführt, die die Jahre 1994 bis 1999 umfasste…
…von einem, Marktfahrer oder Schausteller ein Büro als Merkmal der selbständigen Ausübung seiner Tätigkeit zu verlangen. Herr G ist für seine Kunden über sein Mobiltelefon erreichbar und werden Beauftragungen in der Regel auch auf diesem Weg abgewickelt. Werbung und Akquisition erfolgen zum überwiegenden Teil über…
…somit eine entsprechende Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung beantragt. Zur Entscheidung wurde erwogen: Unbestrittenermaßen hat der seit 1994 einen Zeltverleih bzw. das Schausteller-Gewerbe betreibende Bw. (erklärte betriebliche Erlöse 1999: 2,098.217,78 ATS und 2000: 2,447.147,43 ATS) entsprechend den auf die…
…Radio- und Fernsehsendern sowie zur Erfassung von Radio- bzw. Fernsehsendern oder -geräten eingesetzt werden; - Spezialfahrzeuge, die Ausrüstungen des Zirkus- oder Schaustellergewerbes transportieren - speziell ausgerüstete Projektfahrzeuge für mobile Projekte, die hauptsächlich im Stand zu Lehrzwecken dienen; - Fahrzeuge, die zum Abholen von Milch bei landwirtschaftlichen Betrieben und…
…Vor dem Berufungssenat gab die Beschuldigte, ihres falschen Verhaltens gegenüber dem Finanzamt einsichtig, an, deshalb den Gewerbeschein für Schaustellerei beantragt zu haben, weil ihr Ehegatte diesen auf Grund mehrerer gerichtlicher Vorstrafen nicht bekommen hätte. Ihr Mann habe den Traum gehabt, mit der Reptilienshow sein Hobby…
…Gewinn den Betrag oder den Gegenwert von 20 Euro nicht übersteigt. Abs. 3: Warenausspielungen mittels eines Glücksspielapparates unterliegen nicht dem Glücksspielmonopol, wenn die vermögensrechtliche Leistung den Betrag oder den Gegenwert von 1 Euro nicht übersteigt und es sich um die Schaustellergeschäfte des "Fadenziehens", "Stoppelziehens", "Glücksrades"…
…angebracht wurde - dies ist ohnehin amtsbekannt), 5. Bescheidkopie des AMS vom 29. April 2003, durch den eine Beschäftigungsbewilligung für J T für die berufliche Tätigkeit als Schaustellergehilfin im Zeitraum 16. März 2003 bis 31.10.2003 erteilt wurde, 6. Diesbezügliche Bescheidausfertigung vom 29. April 2003…