…beteiligt. Da im Jahr 1986 die Voraussetzungen für die Schachtelbefreiung vorlagen, war der im Jahr 1986 zugeflossene Anteil an der verdeckten Gewinnausschüttung außer Ansatz zu lassen. Die Festsetzung der Kapitalertragsteuer hatte unter Berücksichtigung einer verdeckten Gewinnausschüttung von 800.000,00 S (= 58.132,27…
…Art. 11 DBA Ungarn nicht durch den Quellenstaat besteuert würden, müssten diese Zinseinkünfte bei der Höchstbetragsberechnung in Österreich außer Ansatz bleiben und eine Anrechnung auf die Dividendeneinkünfte sei wegen der Steuerfreiheit der internationalen Schachtelbefreiung nicht möglich. Mit Schreiben vom 22. Februar 2001 brachte die Bw…
…die Kapitalgesellschaft direkt zu tätigen sei vom ehemaligen steuerlichen Berater gewählt und geraten worden, der offensichtlich übersehen habe, dass die Schachtelbefreiung des § 10 KStG für Zuwendungen aus Privatstiftungen an begünstigte Kapitalgesellschaften eben nicht von § 10 KStG erfasst seien. Dieser Irrtum des damaligen Steuerberaters gehe auch…
…abc): 507.000 S (1996), 244.000 S (1997), 116.000 S (1998). 3) Schachtelbefreiung Genussrechte: Im Prüfungszeitraum 1996 bis 1998 habe die GM. im Umlaufvermögen Genussrechte "Bank-J" in Höhe von 28,000.000 S (1996 und 1998) bzw. 14,000.000 S (1997…
…im Gesetz. Überdies werde vom Gesetzgeber keine Mindestbesteuerung jener Kapitalgesellschaft, auf deren Anteile stille Reserven übertragen werden würden, gefordert, wie dies etwa bei Anwendung der internationalen Schachtelbefreiung von § 10 KStG 1988 der Fall sei. Das BMF habe zudem, beispielsweise in EAS 2505, ausgeführt, dass ein…
…auch die Beteiligungsertragsbefreiung dem Fruchtgenussberechtigten zu gewähren. Eine unmittelbare Beteiligung wird von § 10 KStG für die inländische Schachtelbefreiung nicht verlangt (nur die KESt-Befreiung setzt eine solche voraus). Die Beteiligungsertragsbefreiung der Ausschüttungserträge beim Fruchtgenussberechtigten führt zum Abzugsverbot hinsichtlich der Afa auf das Fruchtgenussrecht (§ 12 Abs…
…befreit zu sein, ein Kriterium darstelle. Die Rechtsauffassung, wonach das Ziel sowohl der nationalen Schachtelbefreiung wie auch der internationalen Schachtelbefreiung nur in der Vermeidung einer Doppelbesteuerung (bzw. Mehrfachbesteuerung) von ausgeschütteten Gewinnen, nicht aber in der Herbeiführung einer gänzlichen Nichtbesteuerung von Unternehmensgewinnen liege, finde sich auch…
…an Körperschaften bei diesen nicht unter die Beteiligungsertragsbefreiung fallen, sondern normal steuerpflichtig sind. Ebenso führt Knaus unter Hinweis auf die Erläuterungen zur Regierungsvorlage (1132 BlgNr XVIII.GP 18) aus, dass bei einer Kapitalgesellschaft als Begünstigtem die Schachtelbefreiung des § 10 Abs. 1 KStG nicht anwendbar ist…
…an Körperschaften bei diesen nicht unter die Beteiligungsertragsbefreiung fallen, sondern normal steuerpflichtig sind. Ebenso führt Knaus unter Hinweis auf die Erläuterungen zur Regierungsvorlage (1132 BlgNr XVIII.GP 18) aus, dass bei einer Kapitalgesellschaft als Begünstigtem die Schachtelbefreiung des § 10 Abs. 1 KStG nicht anwendbar ist…
…das aber nach maltesischem innerstaatlichem Recht nicht ausgeübt werde. Art. 23 Abs. 3 DBA beinhalte jedoch eine spezielle abkommensrechtliche Schachtelbefreiung, gemäß welcher Dividenden, die von einer in Malta ansässigen Gesellschaft an eine in Österreich ansässige Gesellschaft ausgeschüttet würden, die mindestens 25 % des stimmberechtigten Kapitals der…
…abc): 507.000 S (1996), 244.000 S (1997), 116.000 S (1998). 3) Schachtelbefreiung Genussrechte: Im Prüfungszeitraum 1996 bis 1998 habe die GM. im Umlaufvermögen Genussrechte "Bank-J" in Höhe von 28,000.000 S (1996 und 1998) bzw. 14,000.000 S (1997…
…116.000,-- | Wertpapierunterdeckung lt. BE | 304.200,-- | 146.400,-- | 69.600,-- | Außerbücherliche Berichtigungen lt. BE | 768.463,-- | 211.971,-- | -1,552.097,-- 3) Schachtelbefreiung Genussrechte: Gemäß § 8 Abs. 2 KStG 1988 ist es für die Ermittlung des…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der D., W., vom 28. Dezember 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz Wels vom 23. November 2007, Zl. 520000/00000/2007, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der Spruch der angefochtenen Berufungsvorentscheidung wird wie…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR. Dr. Andreas Hartl und die weiteren Mitglieder HR Dr. Doris Schitter und HR Mag. Johann Kraler über die Beschwerde der B.., Adr.B, vom 8. Februar 2008 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz Wels vom 31…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Andreas Hartl und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Johann Kraler und Hofrätin Dr. Doris Schitter über die Beschwerde der X-GmbH, Adr, vertreten durch H-Spedition, Adr2, vom 16. April 2008 gegen die Berufungsvorentscheidung des…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vom 30. Juli 2003 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 15. Juli 2003 betreffend Zollschuld 2003 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 289 Abs. 1 BAO in Verbindung mit § 85c Abs. 8 ZollR-DG…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vom 30. Juli 2003 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 15. Juli 2003 betreffend Zollschuld 2003 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 289 Abs. 1 BAO in Verbindung mit § 85c Abs. 8 ZollR-DG…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vom 30. Juli 2003 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 15. Juli 2003 betreffend Zollschuld 2003 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 289 Abs. 1 BAO in Verbindung mit § 85c Abs. 8 ZollR-DG…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR. Dr. Andreas Hartl und die weiteren Mitglieder HR Dr. Doris Schitter und HR Mag. Johann Kraler über die Beschwerde der A.., Adr.A, vom 8. Februar 2008 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz Wels vom 31…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der K-GmbH, 1xxx Wien, T-Straße xx, vertreten durch Dr. Martin Drahos, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Rathausstraße 11, vom 25. September 2003 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 18. August 2003, Zl. 100/42685/2003…