…Vorlage von Nachweisen über die durchgeführten Fahrten sowie tatsächlichen Besitz eines Pkw´s wird dem Bw. die beabsichtigte Schätzung der Fahrtkosten durch die Abgabenbehörde wie folgend dargestellt zur Kenntnis gebracht: 1) Lt. Auskunft der Wiener Linien lauteten die Kosten für eine Jahresnetzkarte 1997 auf S 4…
…Höhe als Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Dennoch wird es vielfach mangels vorliegender Informationen über die exakte Höhe der Aufwendungen zu einer Schätzung kommen. Dabei wird die Schätzung mit dem amtlichen Kilometergeld in vielen Fällen zu einem den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Ergebnis führen (Jakom/Lenneis EStG, 2013…
…dar (818,80:3.262 ergibt 0,2508). Der auf die von der Bw. in den einzelnen Jahren erzielten Einnahmen abstellende Fahrtkostenanteil wird von der erkennenden Behörde somit auf 25 % geschätzt. Hinsichtlich dieser Schätzung wird angemerkt, dass ein Stundenhonorar iHv € 12,-- in Anbetracht dessen…
…berücksichtigenden Fahrtkosten gilt Folgendes: Bei betrieblicher Verwendung eines nicht im Betriebsvermögen befindlichen Fahrzeuges sind grundsätzlich die Aufwendungen in tatsächlicher Höhe als Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Dennoch muss es vielfach mangels vorliegender Informationen über die exakte Höhe der Aufwendungen zu einer Schätzung kommen. Dabei führt die Schätzung…
…aus denen die Kilometerstände nachvollzogen werden könnten, sei auch eine Schätzung der Kfz-Kosten (des im Eigentum der Ehegattin stehenden Kraftfahrzeuges) nicht möglich gewesen. Im Vorlageantrag führte der Berufungswerber aus, er habe das Kfz seiner Ehegattin ausschließlich für die Fahrten von der Wohnung zum "Arbeitsplatz…
…Finanzsenates hat das Finanzamt die Höhe des Privatanteils nicht überhöht angesetzt, da jeder der zu einer Schätzung Anlass gibt, die mit jeder Schätzung verbundene Ungewissheit hinnehmen muss. Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb betragen wie in der Berufungsvorentscheidung vom 7. März 2006 dargestellt € 27.722,52…
…auch die Bw im Vorlageantrag (offensichtlich in Anlehnung an die Schätzung in der Berufungsvorentscheidung) auch nur einen betrieblichen Anteil von rd. 50% angenommen hat. Unter Berücksichtigung dieser Umstände wird auch der vom Finanzamt ermittelte betriebliche Fahrtkostenanteil von 3.300 € (unter Ansatz von 22 Cent…
…ist. Führt der Steuerpflichtige kein solches Fahrtenbuch und erbringt er keinen Beweis dafür, welche Fahrten im Interesse seines Betriebes notwendig waren, ist die Abgabenbehörde berechtigt, den auf die Privatfahrten entfallenden Teil der Fahrtkosten zu schätzen (VwGH 12.6.1985, 83/13/0219, 0232, 0233, VwGH…
…letztendlich Fahrtkosten im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Versicherungsagent erwachsen sind. Nachdem der Bw. die geltend gemachten Fahrtaufwendungen weder durch Führung eines Fahrtenbuches noch auf andere Weise nachgewiesen oder glaubhaft gemacht hat, sieht der Unabhängige Finanzsenat keine Veranlassung von der vom Finanzamt eingeschlagenen Vorgangsweise - Schätzung…
…da der erklärte Autoaufwand ursprünglich mit insg. 42.000 erkl. wurde). Die Fahrtkosten beziffern sich somit mit 200.714 öS (= 147.000 + 53.714). Der Hinzurechnungsbetrag beträgt folgl. 209.483 (= 410.197 - 200.714). Und der berichtigte Gewinn beträgt somit 275.560 öS…
…- Markt wird festgestellt, dass diese 18,95 km (einfach) beträgt (Quelle: Falk- Routenplaner). Allgemein ist abschließend zur Schätzung der Fahrtkosten festzuhalten, dass ein Abgabepflichtiger, der - wie im berufungsgegenständlichen Fall durch Nichtführung von Aufzeichnungen (Fahrtenbuch) Anlass zur Schätzung gibt, das Risiko unvermeidbarer Schätzungsungenauigkeiten zu tragen hat…
…hat ab Eröffnung der Praxis in H (Mitte 2000) die KM Gelder nach S nicht mehr anerkannt. In der Berufung wird nun gegen diese Schätzung vorgebracht, es sei Sache der Behörde, nachzuweisen, dass die Fahrtkosten nicht angefallen wären. Diese Rechtsauffassung entspricht nicht der geltenden Rechtslage…
…vom Finanzamt vorgenommene Gewinnverteilung im Verhältnis 30 % (Helga R.) zu 70 % (Horst R.) sei unverständlich, zumal laut Aussage des Erhebungsorgans eine Verteilung im Verhältnis 50 % /50 % erfolgen hätte sollen. Zur Schätzung der Fahrtkosten wurde vorgebracht, anlässlich der Erhebung vom 6. September 2006 sei mitgeteilt worden…
…den Abfahrts- und Ankunftsort und den Zweck der Fahrt in kurzen Worten gebe (unter Hinweis auf VwGH 16.9.1970, 0373/70). Fehle ein solches Fahrtenbuch sei die Abgabenbehörde zur Schätzung der Fahrtkosten gemäß § 184 BAO berechtigt (ständige Judikatur; vergleiche etwa VwGH 2.8.2000…
…Bw tatsächlich betrieblich und privat zurückgelegt hat (der PKW soll "zu 50% für private Zwecke" verwendet worden sein), noch in wessen Eigentum sich der "Privat-PKW" befand. Die im Vorlagebericht anregte Schätzung der Fahrtkosten scheitert schon daran, dass die betrieblich veranlassten Fahrten konkret nicht feststehen…
…Grundaufzeichnungen (Kalender) jedoch teilweise nicht übereinstimmt, grundsätzlich nicht in Zweifel gezogen. Die Angaben der vorgelegten Gedächtnisprotokolle wurden als zumindest teilweise glaubhafte Grundlage einer Schätzung der Fahrtkosten als Berechnungsbasis zugrunde gelegt. Diese stellt sich wie folgt dar: 1. Die durchschnittliche Jahreskilometerleistung wurde im Zuge der BP…
…welche Fahrten im Interesse seines Betriebes notwendig waren, ist die Abgabenbehörde, wie bereits oben dargelegt, berechtigt, den auf die Privatfahrten entfallenden Teil der Fahrtkosten zu schätzen (vgl. zB VwGH 12.6.1985, 83/13/0219; VwGH 16.4.1991, 90/14/0043). Fahrtaufwendungen sind grundsätzlich…
…vorausgesetzt - den Anspruch auf Pendlerpauschale und hat umgekehrt zur Folge, dass auch der Abgeltungstatbestand des Verkehrsabsetzbetrages bzw. Pendlerpauschales zur Anwendung kommt. Das Finanzamt war zur Schätzung der Fahrtkosten berechtigt, weil im Fahrtenbuch des Bw. keine Abgrenzung zu den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte vorgenommen wurde…
…Diäten sowie nur geringfügige Fahrtkosten aus. Da der Anfall derartiger Kosten auf Grund der Geschäftsgebarung und Schulungsmaßnahmen auch in den Folgejahren unzweifelhaft gegeben ist, bedarf es sohin einer Berichtigung im Sinne obiger Schätzungen des Referenten (zur Vereinfachung erfolgt die Schätzung der Fahrtkosten und Diäten auf…
…nunmehr lediglich ein Fahrtenbuch vorliegt und auch der Berufungswerber angegeben hat, die hier angeführten Entfernungen stimmen, folgt der Referent des Unabhängigen Finanzsenates diesen Angaben. Bei der Schätzung der Fahrtkosten ist also von folgenden, betrieblich zurückgelegten, Kilometern auszugehen (lt. Vorhaltsbeantwortung vom 15.9.2008): 2006: 26…