…Vorlage von Nachweisen über die durchgeführten Fahrten sowie tatsächlichen Besitz eines Pkw´s wird dem Bw. die beabsichtigte Schätzung der Fahrtkosten durch die Abgabenbehörde wie folgend dargestellt zur Kenntnis gebracht: 1) Lt. Auskunft der Wiener Linien lauteten die Kosten für eine Jahresnetzkarte 1997 auf S 4…
…Fahrtkosten für beruflich veranlasste Fahrtaufwendungen sind an sich in ihrer tatsächlichen Höhe als Werbungskosten anzusetzen, wobei bei KfZ-Kosten eine Schätzung mit dem amtlichen Kilometergeld in aller Regel zu einem zutreffenden Ergebnis führt (BFG 16.01.2018, RV/2100466/2012). Der Nachweis der Fahrtkosten bzw…
…muss, wer zur Schätzung Anlass gibt und keine Unterlagen vorlegt, die eine verlässliche Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen ermöglichen, die mit der Schätzung verbundenen Ungewissheiten hinnehmen (VwGH 30.09.1998, 97/13/0033). Das vom Bf. zum Nachweis seiner geltend gemachten Fahrtkosten vorgelegte Fahrtenbuch enthält zwar Datum…
…3.672,00 | -1.644,72 | [723] Kosten doppelte Haushaltsführung | -1.051,95 | -6.808,55 | -8.389,72 Tz. 4 Reisekosten Fahrtkosten auf Grund der Benutzung eines Kraftfahrzeuges können dann steuerlich als Werbungskosten nach § 16 EStG 1988 berücksichtigt werden…
…muss festgestellt werden, dass das Gesetz dem Steuerpflichtigen das Recht auf Ansatz des Kilometergeldes (an Stelle der tatsächlichen Kosten) nicht einräumt, sodass das Finanzamt stets eine genauere Schätzung der tatsächlichen Fahrtkosten vornehmen kann (Zorn in Doralt/Kichchmayr/Mayr/Zorn, EStG21 § 16 Tz 200/7). Die…
…Jakom/Peyerl EStG, 2019, § 17 Rz 1). Es besteht daher kein Anlass von der vom Finanzamt in den Beschwerdevorentscheidungen durchgeführSchten Schätzung der Fahrtkosten Abstand zu nehmen. 3.2. Zu Spruchpunkt II. (Revision) Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der…
…anzusetzen, wobei eine Schätzung mit dem amtlichen Kilometergeld in vielen Fällen zu einem zutreffenden Ergebnis führt (vgl. VwGH 08.10.1998, 97/15/0073; VwGH 17.12.2002, 2002/14/0081). Eine Ausnahme vom Grundsatz, dass Fahrtkosten in ihrer tatsächlichen Höhe zu berücksichtigen sind, enthält…
…dass eine Schätzung der Fahrtenkosten in Höhe von 1.462,80 Euro (das entspricht den Kosten der Monatskarten für die Fahrten zwischen Wohn- und Dienstort für den Zeitraum Jänner bis November 2009 iHv 6 x 163,50 Euro plus 5 x 169,50 Euro unter…
…ordnungsgemäße Schätzung der AP kann durch die nicht ordnungsgemäß geführten "Fahrtenbücher" nicht widerlegt werden, weshalb dieser Beschwerdepunkt insgesamt abzuweisen ist. Zu Kosten der gefahrenen Kilometer (Fahrtkosten) als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit: Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Schule): Es wurden laut nachträglich erstelltem…
…unzureichender Anhaltspunkte die größte Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit für sich haben. Die Schätzung darf nicht den Charakter einer Strafbesteuerung haben (Ritz, aaO, § 184, Tz. 3 mit Verweis auf Ellinger/Wetzel, BAO, 120). Der Nachweis der Fahrtkosten hat grundsätzlich mit einem Fahrtenbuch zu erfolgen. Dieses hat die…
…so waren sie zu schätzen. Bei der Schätzung der aus der politischen Tätigkeit resultierenden Aufwendungen für die Fahrten innerhalb des Gemeindegebietes gemäß § 184 BAO ging die belangte Behörde in freier Beweiswürdigung davon aus, dass eine Schätzung der Fahrtenkosten in Höhe von 50 % der mit der…
…Höhe als Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Dennoch wird es vielfach mangels vorliegender Informationen über die exakte Höhe der Aufwendungen zu einer Schätzung kommen. Dabei wird die Schätzung mit dem amtlichen Kilometergeld in vielen Fällen zu einem den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Ergebnis führen (Jakom/Lenneis EStG, 2013…
…dar (818,80:3.262 ergibt 0,2508). Der auf die von der Bw. in den einzelnen Jahren erzielten Einnahmen abstellende Fahrtkostenanteil wird von der erkennenden Behörde somit auf 25 % geschätzt. Hinsichtlich dieser Schätzung wird angemerkt, dass ein Stundenhonorar iHv € 12,-- in Anbetracht dessen…
…berücksichtigenden Fahrtkosten gilt Folgendes: Bei betrieblicher Verwendung eines nicht im Betriebsvermögen befindlichen Fahrzeuges sind grundsätzlich die Aufwendungen in tatsächlicher Höhe als Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Dennoch muss es vielfach mangels vorliegender Informationen über die exakte Höhe der Aufwendungen zu einer Schätzung kommen. Dabei führt die Schätzung…
…aus denen die Kilometerstände nachvollzogen werden könnten, sei auch eine Schätzung der Kfz-Kosten (des im Eigentum der Ehegattin stehenden Kraftfahrzeuges) nicht möglich gewesen. Im Vorlageantrag führte der Berufungswerber aus, er habe das Kfz seiner Ehegattin ausschließlich für die Fahrten von der Wohnung zum "Arbeitsplatz…
…Finanzsenates hat das Finanzamt die Höhe des Privatanteils nicht überhöht angesetzt, da jeder der zu einer Schätzung Anlass gibt, die mit jeder Schätzung verbundene Ungewissheit hinnehmen muss. Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb betragen wie in der Berufungsvorentscheidung vom 7. März 2006 dargestellt € 27.722,52…
…auch die Bw im Vorlageantrag (offensichtlich in Anlehnung an die Schätzung in der Berufungsvorentscheidung) auch nur einen betrieblichen Anteil von rd. 50% angenommen hat. Unter Berücksichtigung dieser Umstände wird auch der vom Finanzamt ermittelte betriebliche Fahrtkostenanteil von 3.300 € (unter Ansatz von 22 Cent…
…ist. Führt der Steuerpflichtige kein solches Fahrtenbuch und erbringt er keinen Beweis dafür, welche Fahrten im Interesse seines Betriebes notwendig waren, ist die Abgabenbehörde berechtigt, den auf die Privatfahrten entfallenden Teil der Fahrtkosten zu schätzen (VwGH 12.6.1985, 83/13/0219, 0232, 0233, VwGH…
…letztendlich Fahrtkosten im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Versicherungsagent erwachsen sind. Nachdem der Bw. die geltend gemachten Fahrtaufwendungen weder durch Führung eines Fahrtenbuches noch auf andere Weise nachgewiesen oder glaubhaft gemacht hat, sieht der Unabhängige Finanzsenat keine Veranlassung von der vom Finanzamt eingeschlagenen Vorgangsweise - Schätzung…
…da der erklärte Autoaufwand ursprünglich mit insg. 42.000 erkl. wurde). Die Fahrtkosten beziffern sich somit mit 200.714 öS (= 147.000 + 53.714). Der Hinzurechnungsbetrag beträgt folgl. 209.483 (= 410.197 - 200.714). Und der berichtigte Gewinn beträgt somit 275.560 öS…