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UFSS FSRV/0014-S/05Umsatzsteuerverkürzungen eines den Fiskus ignorierenden Immobilienhändlers; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)16.08.2006Teil 1/2

BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Dr. Walter Zisler und Mag. Gottfried Warter als weitere Mitglieder des Senates in…

UFSS FSRV/0014-S/05Umsatzsteuerverkürzungen eines den Fiskus ignorierenden Immobilienhändlers; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)16.08.2006Teil 2/2

…nicht bzw. nicht in Einem anlässlich ihrer Fälligkeit oder möglicherweise nicht oder teilweise überhaupt nicht entrichten kann, weshalb die ausgesprochene Ersatzfreiheitsstrafe zu vollziehen wäre, hindert nicht die Pflicht der Finanzstrafbehörden, solche Sanktionsübel entsprechend den rechtlichen Voraussetzungen vorzuschreiben (vgl. VwGH 6. Dezember 1965, 926/65; VwGH…

UFSF FSRV/0033-F/10Keine Doppelbestrafung im Falle einer gleichzeitigen Bestrafung von Beschuldigtem und belangtem Verband; Berücksichtigung eines Milderungsgrundes im Falle des aufrechten (Mit-)Eigentums des Beschuldigten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)26.04.2011

…theoretisch in die verfassungsmäßige Sphäre fallende verfehlte Rechtsanwendung könnte in diesem Zusammenhang allenfalls darin liegen, dass in wirtschaftlicher Betrachtungsweise eine das Vermögen des Beschuldigten treffende Anhäufung von Sanktionsübeln und damit gleichsam eine Doppelbestrafung in einer Person erfolgen würde, indem beispielsweise eben sowohl der beschuldigte Geschäftsführer…

UFSL FSRV/0077-L/08Bemessung einer zusätzlichen Geldstrafe für überdies von einem Transportunternehmer begangene Finanzordnungswidrigkeiten bei bereits zwei Gerichtsstrafen wegen Abgabenhinterziehungen, wovon eine bereits im Verhältnis einer Zusatzstrafe zur Erststrafe steht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.07.2010

…bei gemeinsamer Bestrafung zu verhängen gewesen wären. Die zusätzliche Geldstrafe ist somit in Form einer Vergleichsrechnung zu bemessen und zwar unter Festlegung eines nunmehrigen Sanktionsübels für sämtliche in Rede stehenden Finanzstraftaten unter Abzug der bereits zuvor für einzelne Fakten verhängten Geldstrafen. Dabei ist es gemäß …

UFSL FSRV/0076-L/05Unversteuerte Spirituosenumsätze einer Gastwirtin, welche die Waren mittels Splitting verschleiert zugekauft hatte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)04.04.2006Teil 2/2

…Wochen, welche sich letztendlich nach Abwägung aller Aspekte auf eine spruchgemäße Höhe von vier Wochen reduziert. Das von der Beschuldigten aufgrund ihres Gesundheitszustandes grundsätzlich als härter empfundene Sanktionsübel einer Strafhaft wurde daher im gegenständlichen Fall durch einen Abschlag von zwei Wochen an Ersatzfreiheitsstrafe berücksichtigt. Die…

UFSS FSRV/0026-S/05Unterlassene Umsatzsteuervorauszahlungen durch einen Bordellbetreiber.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.10.2006Teil 2/2

…indizieren würde, einem Argument, welchem aber wieder mit dem Hinweis zu begegnen ist, dass eine hohe Geldstrafe als existenzbedrohender Eingriff und damit als ein unverhältnismäßig größeres Sanktionsübel zu begreifen ist, sohin ein Absinken des Strafrahmens und der tatsächlichen Geldstrafe auf die wirtschaftliche Existenz bzw. das…

UFSL FSRV/0076-L/08Hinterziehungen von Mineralölsteuer durch den Geschäftsführer eines Bauunternehmens, welcher zum Betrieb von Estrich-Pumpen verbotenerweise gekennzeichnetes Gasöl verwenden ließ; Bemessung der Strafen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.11.2012Teil 2/2

… 161 Abs. 3 FinStrG ist aber in Anbetracht der Reduzierung des nunmehrigen Sanktionsübels im Vergleich zur erstinstanzlichen Geldstrafe auch die für den Fall der Uneinbringlichkeit der (zusätzlichen) Geldstrafe gemäß § 20 FinStrG zu verhängende Ersatzfreiheitsstrafe tatsächlich verhältnismäßig zu verringern. Neben einer (im gegenständlichen Fall zusätzlichen) Geldstrafe…

UFSG FSRV/0005-G/13KFZ-Händler, welcher seinen Handel mit US-Cars vor dem Fiskus verheimlicht; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)28.05.2013

…außer Ansatz gelassen hat, sodass die erstinstanzlichen Sanktionsübel noch weiter abzumildern waren. Unter Bedachtnahme auf sämtliche zu Gunsten und zu Lasten des Beschuldigten sprechende Umstände und unter Berücksichtigung seiner persönlichen Situation, seiner Einkommens- und Vermögenslage - wie oben jeweils ausgeführt - war daher eine letztendlich eine Geldstrafe…

UFSI FSRV/0016-I/12Die Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe als Ermessensentscheidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.09.2012

…des berauschenden Mittels den Umständen nach begründet." Der Bestimmung des § 23 Abs. 3 FinStrG liegt zugrunde, dass über den Täter als Folge seiner Finanzstraftat(en) im Rahmen der Strafausmessung ein Sanktionsübel verhängt werden soll, welches vorerst in einer Vermögensstrafe, eben in einer Geldstrafe, bestehen soll…

UFSG FSRV/0002-G/13Abgabenhinterziehungen durch Geltendmachung von Vorsteuern aus leistungslosen Scheinrechnungen, welche zur Verschleierung von Betrugshandlungen gegenüber dem Geschäftspartner konstruiert wurden; Beginn der Verbandsverantwortlichkeit; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)28.05.2013Teil 1/2

…die Beschuldigte als auch den belangten Verband betreffenden Teil der erstinstanzlichen Entscheidung berufen, wobei inhaltlich von ihm jeweils der Vorwurf einer gewerbsmäßigen Begehungsweise und - unter Bedachtnahme auch auf einen derartigen festzustellenden Aspekt - eine Erhöhung der verhängten Sanktionsübel begehrt wird. Das von der Beschuldigten gesetzte Verhalten…

UFSF FSRV/0001-F/12Tschechischer Uhrenschmuggler, von der Verständigung des österreichischen Zolls nach beantragter Refundierung der Schweizer MWSt überrascht; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)24.04.2013

…strafrelevanten Tat der spezialpräventive Aspekt in den Hintergrund getreten ist, zwingt den Berufungssenat, die verhängten Sanktionsübel abzumildern. In gesamthafter Würdigung auch unter Bedachtnahme auf den bereits zum Ansatz gebrachten Milderungsgrund der finanzstrafrechtlichen Unbescholtenheit, sowie der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten, wie von ihm dargestellt…

UFSF FSRV/0002-F/13Höhe der über einen Manager, welcher eine in der Schweiz eingekaufte Luxusdamenhandtasche nach Österreich schmuggelt, zu verhängenden Geld- und Wertersatzstrafe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)14.03.2013

…eine überdurchschnittliche Einkommenslage ergibt. Zu verhängende Vermögensstrafen sind diesem Umstand anzupassen, um im Vergleich zum Durchschnittsmaß adäquate Sanktionsübel festzulegen. In Abwägung der obigen Argumente hätte daher der Berufungssenat im Falle einer möglichen Straferhöhung (welcher aber mangels einer Berufung des Amtsbeauftragten das Verböserungsverbot nach § 161 Abs…

UFSS FSRV/0003-S/11Irrtümliche Wiederholung eines nicht in die Wiederaufnahme gezogenen Spruchteiles einer Strafverfügung im wiederaufgenommenen Finanzstrafverfahren; Umfang der Wiederaufnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.04.2012

…hat, die nunmehrige Geldstrafe ebenfalls im Vergleich zur Strafverfügung zu verkürzen ist. Dabei ist zwar zu bedenken, dass einerseits bei sich verkleinernden geringen Geldstrafen das Sanktionsübel eine überproportionale Abschwächung erfährt, sohin die verbleibende Geldstrafe relativ höher ausfallen müsste, andererseits zwischenzeitlich eine Zeitspanne verstrichen ist, für…

UFSK FSRV/0001-K/12"Energieberaterin" als steuerliches U-Boot; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Verfolgungshandlung iSd § 14 Abs. 3 FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)04.02.2013

…Berufung des Amtsbeauftragten gilt jedoch das Verböserungsverbot nach § 161 Abs. 3 FinStrG, weshalb infolge der Verringerung des Strafrahmens in gesamthafter Erwägung auch das Sanktionsübel entsprechend zu reduzieren ist, ohne dass jedoch eine außerordentliche Strafmilderung im Sinne des § 23 Abs. 4 FinStrG in Betracht käme. In…

UFSK FSRV/0004-K/11Abgabenhinterziehungen eines Gastwirtes infolge finanzieller Schwierigkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)14.01.2013

…der schlechten Finanzsituation des Beschuldigten ohne Relevanz verbleibt, als ja die Ersatzfreiheitsstrafe gerade für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe auszumessen ist und im Ergebnis als ein Äquivalent für die durch diese als Sanktionsübel nach der Einkommens- bzw. Vermögenssituation des Täters ausgerichteten Vermögensstrafe zu sehen…

UFSI FSRV/0018-I/12Prokurist eines alpinen Seilbahnunternehmens, rechtswidrige Abgabenkredite durch Nichtentrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen erzwingend, aus der vorläufigen Untätigkeit der Finanzstrafbehörde auf eine finanzstrafrechtliche Tolerierung seines Verhaltens schließend; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.09.2012Teil 1/2

…Berufungssenates das Ausmaß des dem Materiengesetzgeber von der Verfassung gewährten Normschöpfungsbereich, in Weiterentwicklung und Anpassung des Strafrechtes auch Verbände im Falle einer definierten strafrechtlichen Verantwortlichkeit mit einem Sanktionsübel zu belegen. Es bestehen daher keine Zweifel, dass S die oben dargestellten Sachverhalte betreffend die Vorauszahlungen an…

UFSL FSRV/0093-L/10Geschäftsführer, in wirtschaftlicher Krise des Unternehmens die Abfuhr bzw. Entrichtung von Lohnabgaben unterlassend; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)05.09.2012

…ihn verhängten Strafen. Der Amtsbeauftragte verwies auf das schon aus generalpräventiven Gründen dem Bw. jedenfalls aufzuerlegende Sanktionsübel. Eine Berufung des Amtsbeauftragten liegt nicht vor. Zur Entscheidung wurde erwogen: Aufgrund der sich aus den der Berufungsbehörde zur Verfügung stehenden Akten (Finanzstrafakt zur StrNr. 046/2008/xxx…

UFSS FSRV/0003-S/10Baumeister, Scheinrechnung für Förderungsbetrug legend; Zusatzgeldstrafe für Hinterziehung der Einkommensteuer aus dem dafür erhaltenen und unversteuert gebliebenen Honorar; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)03.05.2012Teil 2/2

…dem § 39 Abs. 1 StGB. Die Idee dahinter ist wohl, dass unbelehrbare Wiederholungstäter, welche trotz bereits verbüßter Sanktionsübel weiterhin straffällig werden, erforderlichenfalls mit einer strengeren Sanktion belegt werden müssen. Besitzt eine Bestrafung des Täters die Qualifikation einer Zusatzstrafe nach § 21 Abs. 3 FinStrG (Details unten)…

UFSL FSRV/0017-L/10Wegen Wirtschaftsdelikte und umfangreicher Abgabenhinterziehungen vorbestrafter Bauunternehmer, neuerlich, teils gewerblich, Hinterziehungen begehend; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)18.05.2011

…eine einschlägige finanzstrafrechtliche und auch vollzogene Vorstrafe aufweist, unter Verharren in ihrem schädigenden Verhalten nunmehr neuerliche beträchtliche Hinterziehungen begeht, jedenfalls mit einem ausreichend strengen Sanktionsübel zu belegen ist, welches auch den deliktischen Vermögensvorteil (den vom Fiskus erzwungenen Steuerkredit bzw. den dauerhaften Vermögensentzug - die hinterzogenen Abgaben…

UFSS FSRV/0011-S/09Illegale Abgabenvermeidungen eines eine Spedition unter Aufsplittung auf ein Einzelunternehmen und eine GmbH betreibendes Ehepaar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.12.2010Teil 3/3

…HG außer Ansatz bleibt. Eine achtwöchige Ersatzfreiheitsstrafe für ein Äquivalent von € 34.000,00 ist daher angemessen, zumal das Sanktionsübel eines längeren Strafvollzug die berufliche Tätigkeit des HG übergebührlich beeinträchtigen würde. Die von den Beschuldigten jeweils zu tragenden Verfahrenskosten gründen sich auf § 185 Abs…