…weiter aus: Da sich eine Vorbeurteilung stets auf noch nicht verwirklichte Sachverhalte beziehe, müsste - wäre das FA im Recht - grundsätzlich jede Vermietung zunächst vorläufig veranlagt werden. Dies sei aber den Bestimmungen der Liebhabereiverordnung und dem Liebhabereierlass nicht zu entnehmen. Dem Liebhabereierlass entsprechend sei Liebhaberei anzunehmen…
…2002 gelegene Sachverhalte) die nachträgliche Vorlage des erwähnten amtlichen Vordrucks ab dem 1. Jänner 2004 nicht vorgesehen. Im vorliegenden Fall wurde der steuerpflichtige Erwerbsvorgang im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG durch das Verpflichtungsgeschäft in Form des Übergabsvertrages am 31.8.2010 verwirklicht…
…Sachverhalte) die nachträgliche Vorlage des erwähnten amtlichten Vordrucks ab dem 1. Jänner 2004 nicht vorgesehen. Im vorliegenden Fall wurde der steuerpflichtige Erwerbsvorgang im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG durch das Verpflichtungsgeschäft in Form des o.a. Übergabsvertrages am 12.April 2006 verwirklicht…
…bekannter Sachverhalte (Umgründungen) vor, die nicht zu einer Wiederaufnahme führen kann. Dass die Sachverhalte der Umgründungsverträge unzureichend bekannt gewesen seien, hat weder die Bw. noch die BP behauptet. Solches geht auch aus dem Bericht vom 5. Mai 2006 nicht hervor. Das Besprechungsprogramm vom Januar 2006…
…worden wäre, sei der Gewerbeschein aufrecht gehalten geblieben; die Tätigkeit als Einzelunternehmer sei jedoch 2006 endgültig aufgegeben worden. Mit Schreiben vom 17. November 2009 zog der Berufungswerber seinen Antrag auf mündliche Verhandlung vor dem gesamten Berufungssenat zurück. Anlässlich einer persönlichen Vorsprache am 18. November 2009…
…Nr.*** be¬tref¬fend Gesellschaftsteuer für den Forderungsverzicht vom 3. Mai 2006 nach der am 15. Oktober 2012 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe 1. Verfahren vor dem Finanzamt 1.1. Gesellschaftsteuererklärung Mit Schreiben vom 7…
…der unrechtmäßigen Wiederaufnahme würde auch der Einkommensteuerbescheid selbst rechtswidrig sein. Das Finanzamt legte die Berufungen am 10. Mai 2006 dem unabhängigen Finanzsenat vor. Darin wurde ergänzend ausgeführt, dass bezüglich der strittigen Wiederaufnahme weder anhand der Abgabenerkärungen noch aus den angeschlossenen Beilagen im Zeitpunkt der Erlassung…
…bzw. 9. März 2010, ein Auszug aus dem Finanzstrafregister vom 9. März 2010 und aus dem Strafregister vom 1. November 2009 betreffend den Beschuldigten zur Einsicht zur Verfügung. Daraus ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Der Beschuldigte DI M, Ziviltechniker im Bereich Land- und Forstwirtschaft, betreibt…
…1 Z 1 ErbStG ergibt sich, dass für einen erbschaftssteuerlichen Erwerbsvorgang, der vor dem 1. August 2008 verwirklicht worden ist (mit Ausnahme der sogenannten Anlassfälle), die genannte Gesetzesstelle weiterhin unverändert anzuwenden ist und eine nochmalige Anfechtung nicht in Betracht kommt (vgl. VfGH 28.11.2006…
…darauf hin, dass der Umbau und die Absicht der unternehmerischen Nutzung - durch Meldung an die Finanzverwaltung - bereits vor dem 1.05.2004 bestanden habe. Es liege daher ein Sachverhalt zur Beurteilung vor, der vor der mit diesem Datum geltenden neuen Rechtslage - die die Bw. für…
…mit 1.5.2004 in Kraft getreten. Gemäß § 55 FLAG idF BGBl 2005/I/100 sei § 3 FLAG idF BGBl 2005/I/100 mit 1.1.2006 in Kraft getreten. Dies bedeute, dass für die Gewährung von Familienbeihilfe für den Zeitraum vor dem 1.5…
…und Gemeinden. Worin der Bw. einen Unterschied zu erkennen glaubt, vor 1. Jänner 2010 wäre die Geltendmachung der Haftung nach § 11 BAO eine Ermessensfrage, nach dem 1. Jänner 2010 (richtigerweise ab 26. März 2009) nicht, und wie sich die Rechtslage wesentlich geändert hätte, ist angesichts…
…Zur nochmaligen Entscheidung wäre dem Unabhängigen Finanzsenat sohin eine Frist bis 6. November 2008 zur Verfügung gestanden; tatsächlich sei erst am 3. Mai 2010 zur GZ RV/1365-W/08 die bislang letzte, wenngleich neuerlich vor dem Verwaltungsgerichtshof zur Zahl 2010/13/0106 in Beschwerde…
…vor dem 1. September 2002 gelegene Sachverhalte) die nachträgliche Vorlage des erwähnten amtlichten Vordrucks ab dem 1. Jänner 2004 nicht vorgesehen. Im vorliegenden Fall wurde der steuerpflichtige Erwerbsvorgang im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG durch das Verpflichtungsgeschäft in Form des Kaufvertrages verwirklicht…
…des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 25.11.1992, 91/13/0170) können die sich aus einer Gesetzesänderung ergebenden Unterschiede in der Besteuerung von Fällen je nachdem, ob die entsprechenden Sachverhalte vor oder nach der Änderung verwirklicht wurden, zwar subjektive Härten darstellen, treten aber in allen gleichen Lagen…
…dass das aufgehobene Gesetz auf die Sachverhalte, die sich vor dem Tag der Kundmachung oder - im Falle der Setzung einer Frist nach Art. 140 Abs. 5 B-VG - auf alle bis zum Ablauf dieser Frist verwirklichten Sachverhalte - mit Ausnahme des Anlassfalles weiterhin anzuwenden ist. Das…
…werden, deren Sachverhalte aber bereits vor dem Vergleichsabschluss verwirklicht worden waren, sind ebenso von den Wirkungen des Vergleichs ausgeschlossen. Die auf Grund der durchgeführten Betriebsprüfung am 23. Mai 2002 erlassenen Steuerbescheide waren im damals aushaftenden Abgabenrückstand nicht enthalten und daher auch vom Vergleich nicht erfasst…
…sehe eine exakte Aufteilung vor, diese Methode werde als einzig richtige Methode angesehen. 3. Mit BVE vom 15. Mai 2006 wurde die Berufung betreffend Festsetzung der Erdgasabgabe bzw Erdgasabgabevergütung für (1-12) 1996, (1-12) 1997, (1-8) 1998 sowie 9/98-8/99 und…
…bis es am 24.1.2012 mit Vergleich beendet wurde. Über Anfrage des Finanzamtes gab die Berufungswerberin an (zitiert aus einem Schreiben des Rechtsvertreters an Frau A): Die Reduktion des Kaufpreises erfolgte auf Grundlage des am 24.1.2012 vor dem Landesgericht S geschlossenen Vergleiches…
…Auswirkungen genereller Normen wären, die unter dem Gesichtspunkt der Zweckmäßigkeit im Sinn des § 20 BAO zu sehen wären. Mit Schreiben vom 24. Mai 2012 beantragte der Bw. die Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und brachte ergänzend vor, dass eine persönliche…