…beim BFG eingelangt (VwGH 19.10.2017, Ra 2017/16/0098). Der VwGH hat in diesem Erkenntnis bestätigt, dass die Bestimmungen des § 108 Abs. 1 ZollR-DG betreffend die Abgabenerhöhung für vor dem 1. Mai 2016 verwirklichte Sachverhalte ihre Maßgeblichkeit behalten und ist damit der…
…dem Blickwinkel der Abgabenerhöhung sanktionslosen Zeitraumes bis zur vollen Wirksamkeit der entsprechenden Bestimmung des Art. 114 Abs. 2 UZK vermieden. Da die Zollanmeldungen im Zeitraum vom 17. Dezember 2015 bis 10. Februar 2016 angenommen wurden und somit die Sachverhalte vor dem 1. Mai 2016 verwirklicht…
…DG mit 1. Mai 2016 nur für jene Sachverhalte gelten soll, die ab diesem Zeitpunkt verwirklicht würden, jedoch § 108 Abs 1 ZollR-DG für vor dem 1. Mai 2016 verwirklichte Sachverhalte seine Maßgeblichkeit behalten soll. Mit diesem Ergebnis werde die Annahme eines unter dem Blickwinkel…
…im Erkenntnis vom 19. Oktober 2017 bestätigt, dass die Bestimmung des § 108 Abs. 1 ZollR-DG betreffend die Abgabenerhöhung für vor dem 1. Mai 2016 verwirklichte Sachverhalte ihre Maßgeblichkeit behält und ist damit der gegenteiligen Ansicht des BFG im Erkenntnis vom 28. März 2017, Zl…
…Verwirklichung des Tatbestandes und das Entstehen der Steuerschuld zeitlich auseinander; die Steuerschuld entsteht mit Eintritt der aufschiebenden Bedingung. Wurde in diesen Fällen der Tatbestand vor dem 1. Jänner 2016 verwirklicht und entsteht die Steuerschuld erst ab diesem Zeitpunkt, ist grundsätzlich die Rechtslage bis Ende 2015…
…Dezember 2015 verwirklicht werden oder wenn der Erblasser nach dem 31. Dezember 2015 verstorben ist. 2. Alternativ kann auf die neue Rechtslage optiert werden, wenn zwar die Steuerschuld nach dem 31. Dezember 2015 entsteht, aber entweder der Erwerbsvorgang vor dem 1. Jänner 2016 verwirklicht wird…
…1 ZollR-DG betreffend die Abgabenerhöhung für vor dem 1. Mai 2016 verwirklichte Sachverhalte ihre Maßgeblichkeit behalten (VwGH 19.10.2017, Ra 2017/16/0098). Dafür, dass die in der zitierten Bestimmung festgelegten Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt worden sind, liegen nach der Aktenlage keine Hinweise vor…
…1 ZollR-DG betreffend die Abgabenerhöhung für vor dem 1. Mai 2016 verwirklichte Sachverhalte ihre Maßgeblichkeit behalten (VwGH 19.10.2017, Ra 2017/16/0098). Dafür, dass die in der zitierten Bestimmung festgelegten Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt worden sind, liegen nach der Aktenlage keine Hinweise vor…
…beim Bundesfinanzgericht eingelangt (VwGH 19.10.2017, Ra 2017/16/0098). Der VwGH hat in diesem Erkenntnis bestätigt, dass die Bestimmungen des § 108 Abs. 1 ZollR-DG betreffend die Abgabenerhöhung für vor dem 1. Mai 2016 verwirklichte Sachverhalte ihre Maßgeblichkeit behalten und ist damit der…
…DG mit 1. Mai 2016 nur für jene Sachverhalte gelten soll, die ab diesem Zeitpunkt verwirklicht würden, jedoch § 108 Abs. 1 ZollR-DG für vor dem 1. Mai 2016 verwirklichte Sachverhalte seine Maßgeblichkeit behalten soll; mit diesem Ergebnis wird die Annahme eines unter dem Blickwinkel…
…1 ZollR-DG betreffend die Abgabenerhöhung auch für vor dem 1. Mai 2016 verwirklichte Sachverhalte ihre Maßgeblichkeit behalten (VwGH 19.10.2017, Ra 2017/16/0098). Gemäß § 108 Abs. 1 ZollR-DG ist in den Fällen des Entstehens einer Zollschuld nach den Artikeln 202 bis…
…specialis noch der zweifache Einheitswert anzuwenden wäre, aber aufgrund der Verwirklichung des Sachverhalt ab 1.1.2016 dafür der begünstigte Steuersatz anzuwenden wäre, wäre weder mit der Absicht des Gesetzgebers noch mit dem Gleichheitsgrundsatz in Übereinstimmung zu bringen, da er gegen die Absicht des Gesetzgebers…
…für vor dem 1. Mai 2016 verwirklichte Sachverhalte ihre Maßgeblichkeit behalten. Zum Vorbringen der damaligen und nunmehrigen Bf, die Abgabenerhöhung nach § 108 Abs. 1 ZollR-DG sei rechtswidrig, ist noch festzustellen, dass der EuGH die Zulässigkeit der Erhebung der Abgabenerhöhung nach § 108 ZollR-DG dem…
…114 Abs. 2 UZK vermieden. Da der Sachverhalt vor dem 1. Mai 2016 verwirklicht worden ist - die Zollschuld ist mit der erstmaligen Einbringung in das Zollgebiet der Union bereits im Jänner 2016 entstanden - war auf die sich daraus ergebende buchmäßige Erfassung der Zollschuld Art. 114…
…beim Bundesfinanzgericht eingelangt (VwGH 19.10.2017, Ra 2017/16/0098). Der VwGH hat in diesem Erkenntnis bestätigt, dass die Bestimmungen des § 108 Abs. 1 ZollR-DG betreffend die Abgabenerhöhung für vor dem 1. Mai 2016 verwirklichte Sachverhalte ihre Maßgeblichkeit behalten und ist damit der…
…diesem Zeitpunkt verwirklicht werden. Auf vor dem 1. Mai 2016 verwirklichte Sachverhalte (die hier in Rede stehenden Einfuhren sind im Jahr 2011 und die Abgabenvorschreibung im Jahr 2014 erfolgt) ist § 108 Abs. 1 ZollR-DG weiterhin anzuwenden (VwGH 20.11.2018, Ra 2016/16/0096…
…1 ZollR-DG mit 1. Mai 2016 nur für jene Sachverhalte gelten soll, die ab diesem Zeitpunkt verwirklicht würden, jedoch § 108 Abs. 1 ZollR-DG für vor dem 1. Mai 2016 verwirklichte Sachverhalte seine Maßgeblichkeit behalten; mit diesem Ergebnis wird die Annahme eines unter dem…
…2 Abs. 1 ZollR-DG gilt dies auch bezüglich der sonstigen Eingangsabgaben und somit auch hinsichtlich der mit Bescheid vom 25. Jänner 2017 nacherhobenen Einfuhrumsatzsteuer. Im Beschwerdefall wurden die Sachverhalte, welche zur Entstehung der Einfuhrumsatzsteuer führten, jeweils vor dem 1. Mai 2016 verwirklicht. Die Einfuhrumsatzsteuer…
…EU) Nr. 952/2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (UZK) für den im Beschwerdefall vor dem 1. Mai 2016 verwirklichten Sachverhalt bleibt daher kein Raum. Aus den dargelegten Gründen war daher spruchgemäß zu entscheiden. VI.) Zulässigkeit einer Revision Die Revision ist gemäß Art. 133…
…163/2015, mit 1. Mai 2016 nur für jene Sachverhalte gilt, die ab diesem Zeitpunkt verwirklicht werden. Für vor dem 1. Mai 2016 verwirklichte Sachverhalte behält § 108 Abs. 1 ZollR-DG seine Maßgeblichkeit. Die Berechnung der Abgabenerhöhung nach § 108 ZollR-DG ist aus dem der…