…im angefochtenen Bescheid "in Anlehnung an die Sachbezugsverordnung (wird) eine zusätzliche GF-Vergütung für die private Nutzung des Firmen-Kfz festgesetzt", werden keine Feststellungen der einer Schätzung zugrundeliegenden Sachverhaltsannahmen und der Ableitung der Schätzungsergebnisse getroffen." Da die Sachbezugsverordnung daher nach den vorangeführten Erkenntnissen des VwGH…
…Die Ermittlung der Umsatzsteuerbemessungsgrundlage habe im Schätzungsweg laut Sachbezugsverordnung (für zehn Personen) zu erfolgen: | Bmgrundlage 10% | 2004 € | 2005 € | 2006 € | 12/2007 € | 05/2008 € | Bisher | 1,490.690,83 | 6,151.094…
…noch die einem Aktenvermerk zufolge telefonisch abverlangten Bilanzen und Kuponsteuererklärungen vorgelegt wurden, legte das Finanzamt den Einkommensteuerbescheiden der Jahre 2005 und 2006 im Schätzungswege ermittelte Einkünfte aus selbständiger Arbeit in Höhe von 20.583,41 € (2005) bzw. 20.238,32 € (2006) zu Grunde…
…Grundaufzeichnungen seien sehr wohl ordnungsgemäß. Es wurden die Einnahmenaufzeichnungen ordnungsgemäß nachgereicht, wo jede Bareinnahme im Sinne der BAO aufgezeichnet wurde. Die Schätzung erfolgte daher zu Unrecht. 2. Der Privatanteil des PKW wurde zu hoch angesetzt, da es nach Ansicht des Bw. Richtlinien für alle Betriebsprüfungen…
…47 Abs. 1 EStG (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) anzusehen ist, sodass auch für die Ermittlung allfälliger geldwerter Vorteile als Betriebseinnahmen die in Rede stehenden Vorschriften der Sachbezugsverordnung nicht anwendbar sind. Die entsprechenden Betriebseinnahmen sind gegebenenfalls - beim Fehlen entsprechender Aufzeichnungen - nach den allgemeinen Grundsätzen des § 184…
…war eine Bestätigung der Fa. Autohaus Eder, laut der dieser PKW im Jahre 1993 schätzungsweise S 200.000,-- gekostet hätte. Der bisher angesetzte Neuanschaffungswert laut Prüfung entspreche daher nicht dem seinerzeitigen Kaufpreis. In Beantwortung eines Vorhaltes des UFS vom 25. Mai 2007 teilte der bevollmächtigte…
…Übrigen konnte im Streitzeitraum 1999 bis 2003 als geldwerter Vorteil für die Dienstnehmerin A. auch kein halber Sachbezugswert iSd § 4 Abs. 2 der Sachbezugsverordnung angesetzt werden, da es die Bw. bisher nicht ermöglicht habe, das Ausmaß der mit den Fahrzeugen insgesamt zurückgelegten Kilometer (mangels Kilometerstandsangaben)…
…an, dass Ausgaben für Essen jeden Steuerpflichtigen gleichermaßen träfen und grundsätzlich steuerlich nicht absetzbar seien. Die Belastungen dahingehend seien weder zwangsläufig noch außergewöhnlich. Die Höhe der Ersparnis sei mangels anderer Möglichkeiten im Schätzungswege (§ 184 BAO) zu ermitteln. Dabei böten sich als Vergleichswerte die Beträge lt…
…2 EStG 1988 vor, für welche § 67 EStG 1988 nicht anwendbar sei. In den Sachbescheiden setzte das Finanzamt im Weiteren in Anlehnung an die Sachbezugsverordnung BGBl. 1992/642 zu § 15 Abs. 2 EStG 1988 für die Privatnutzung des Firmenfahrzeuges einen monatlichen geldwerten Vorteil von 7…
…zumal das EDV-System des Bw. durchaus strukturiert erscheint und aufgrund der uns vorliegenden Informationen auch die Glaubwürdigkeit der Aufzeichnungen gegeben ist. Als Mindestwert ist insbesondere bei mathematisch-statistischen Verfahren auch im Zuge einer Schätzung 95 %-ige Sicherheit zu fordern. Dieses Erfordernis ist nach unserer…
…Bw. darauf hingewiesen, dass der Verwaltungsgerichtshof die Ansicht vertrete, dass für die Ermittlung allfälliger geldwerter Vorteile als Betriebseinnahmen die Vorschriften der Sachbezugsverordnung nicht anwendbar und daher die entsprechenden Betriebseinnahmen nach den allgemeinen Grundsätzen des § 184 BAO zu schätzen seien. Die Bw. wurde daher um Vorlage…
…Arbeit). In Liechtenstein als Grenzgänger tätige Geschäftsführer müssten daher die Bezüge ab diesem Zeitpunkt im Wohnsitzstaat, gegenständlich somit in Österreich versteuern. Hinsichtlich der Schätzung der Bemessungsgrundlage wendet der steuerliche Vertreter ein, dass das Finanzamt nicht berechtigt sei, eine Mitwirkungspflicht außerhalb des üblichen Rahmens zu verlangen…
…am 16. November 2007, Folgendes mit: Ihre Feststellung, dass eine Gegenüberstellung von amtlichen Kilometergeld zu den pauschalen Kfz-Kosten aus dem Titel der Sachbezugsverordnung nicht zulässig sei, kann ich meinem Rechtsempfinden nach nur bedingt nachvollziehen. Ich versuche jedenfalls in der Folge zu erklären, warum mir…
Im Schätzungswege wird gegenständlich eine Privatnutzung von 20% als den tatsächlichen Gegebenheiten eher entsprechenden Anteil berücksichtigt. Die Berufungswerberin stimmte diesem Ansatz auch im Schreiben vom 8. Februar 2012 zu. Es sind also 20% der angefallenen Leasingaufwendungen wiederum zu versteuern. Berechnung: < Leasingaufwand 2006: 15.816…
…lasse sich auf Grund der fehlenden Aufzeichnungen nicht treffen, so dass die Höhe dieses Anteiles im Schätzungswege zu ermitteln gewesen sei. Nachdem die Berufungswerberin keinerlei nachvollziehbare Angaben über die wirkliche Nutzung des Fahrzeuges weder in betrieblicher noch in privater Hinsicht gemacht habe und solche auch…
…Bw. gehörende PKW (Audi A6) von der Dienstnehmerin K auch für private Fahrten benutzt worden ist. Für die Privatnutzung wurde bei der laufenden Lohnverrechnung der halbe Sachbezugswert gemäß der Sachbezugsverordnung angesetzt. Da bei der Prüfung keine Nachweise über das Ausmaß der Privatfahrten vorgelegt werden konnten…
…bloße Schätzung der gefahrenen Kilometer, wie dies von der Berufungswerberin vorgenommen wurde, ist keinesfalls ausreichend. Ein Fahrtenbuch ist jedoch unbestrittenermaßen im gegenständlichen Fall nicht vorhanden. Eine Bewertung des geldwerten Vorteils durch Nutzung eines firmeneigenen Kraftfahrzeuges war daher nur nach § 4 Abs. 2 der Sachbezugsverordnung möglich…
…der unbestritten gebliebenen Privatnutzung des arbeitgebereigenen PKW verbunden mit den tatsächlichen Anschaffungskosten des PKW der maximale Hinzurechnungsbetrag gemäß § 4 Abs. 1 und 2 der Sachbezugsverordnung idF BGBl. 642/1992 anzuwenden sei. Der halbe Sachbezugswert von monatlich S 3.500 (jährlich S 42.000) sei anzusetzen…
…Über schriftliche Anfrage des Finanzamtes gibt die Berufungswerberin mit Schreiben vom 6.2.2006 Folgendes bekannt: Zu S jun.: Hinsichtlich S jun. werde das Berufungsbegehren auf den strittigen Punkt "Schätzung der Höhe des Wertes der eingeräumten Pkw-Privatnutzung" eingeschränkt. Es seien keine Fahrtenbücher geführt worden…
…worden. Nach Ansicht der Bw. sei die Sachbezugsverordnung für die Honorierung eines GF, der im Werkvertrag und somit selbständig tätig sei, nicht anzuwenden.Die Schätzung der 2.100 S pro Monat orientiere sich somit an einer pauschalen Festlegung, wie sie im Einkommensteuerbereich bei der Privatnutzung…