…4 AlSAG ist Beitragsschuldner derjenige, der die beitragspflichtige Tätigkeit veranlasst oder duldet. Gem. § 5 AlSAG ist Bemessungsgrundlage die Masse des Abfalls entsprechend dem Rohgewicht (Gewicht des Abfalls). Gem. § 6 Abs.1 Z. 3 AlSAG beträgt der Altlastenbeitrag ab 1.1.2004 für Abfälle bei gem…
…Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am 2. November 2004 traf bei der Bf. eine Versandscheinsendung (T1 MRN 000) über einen Tank Lagerbier mit 21.000 kg Rohgewicht aus der Schweiz ein. Die Bf. meldete die Ankunft dieses Versandscheingutes in ihrem Betrieb an die Zollverwaltung…
…8392/2002 wird ersatzlos aufgehoben. Entscheidungsgründe Am 2. November 2004 traf bei der nunmehrigen Bf. eine Versandscheinsendung (T1 MRN 000) über einen Tank Lagerbier mit 21.000 kg Rohgewicht aus der Schweiz ein. Die Bf. meldete die Ankunft dieses Versandscheingutes in ihrem Betrieb an die…
…Höhe des Altlastenbeitrages errechnen sich unter Anwendung des Altlastenssanierungsgesetzes, BGBl.Nr. 299/1989 (ALSaG) unter Beachtung der normbezogenen geltenden Fassung wie folgt: | Zeitraum der beitragspflichtigen Tätigkeit | Bemessungsgrundlagen (Rohgewicht) in Tonnen gemäß § 5 ALSaG idF BGBl. 201/1996 | Altlastenbeitrag in Euro für mineralische…
…aufgenommenen Niederschrift wurde vom Zollamt Klagenfurt Villach die Ansicht vertreten, dass das Gewicht des im Abfall enthaltenen Wassers in die Bemessungsgrundlage für den Altlastenbeitrag einzubeziehen sei, da bei der Ermittlung des Rohgewichtes gemäß § 5 Altlastensanierungsgesetz (ALSaG) die physikalische Masse, die zum Zeitpunkt des Abwiegens vorliegt…
…aufgenommenen Niederschrift wurde vom Zollamt Klagenfurt Villach die Ansicht vertreten, dass das Gewicht des im Abfall enthaltenen Wassers in die Bemessungsgrundlage für den Altlastenbeitrag einzubeziehen sei, da bei der Ermittlung des Rohgewichtes gemäß § 5 Altlastensanierungsgesetz (ALSaG) die physikalische Masse, die zum Zeitpunkt des Abwiegens vorliegt…
…aufgenommenen Niederschrift wurde vom Zollamt Klagenfurt Villach die Ansicht vertreten, dass das Gewicht des im Abfall enthaltenen Wassers in die Bemessungsgrundlage für den Altlastenbeitrag einzubeziehen sei, da bei der Ermittlung des Rohgewichtes gemäß § 5 Altlastensanierungsgesetz (ALSaG) die physikalische Masse, die zum Zeitpunkt des Abwiegens vorliegt…
…aufgenommenen Niederschrift wurde vom Zollamt Klagenfurt Villach die Ansicht vertreten, dass das Gewicht des im Abfall enthaltenen Wassers in die Bemessungsgrundlage für den Altlastenbeitrag einzubeziehen sei, da bei der Ermittlung des Rohgewichtes gemäß § 5 Altlastensanierungsgesetz (ALSaG) die physikalische Masse, die zum Zeitpunkt des Abwiegens vorliegt…
…aufgenommenen Niederschrift wurde vom Zollamt Klagenfurt Villach die Ansicht vertreten, dass das Gewicht des im Abfall enthaltenen Wassers in die Bemessungsgrundlage für den Altlastenbeitrag einzubeziehen sei, da bei der Ermittlung des Rohgewichtes gemäß § 5 Altlastensanierungsgesetz (ALSaG) die physikalische Masse, die zum Zeitpunkt des Abwiegens vorliegt…
…aufgenommenen Niederschrift wurde vom Zollamt Klagenfurt Villach die Ansicht vertreten, dass das Gewicht des im Abfall enthaltenen Wassers in die Bemessungsgrundlage für den Altlastenbeitrag einzubeziehen sei, da bei der Ermittlung des Rohgewichtes gemäß § 5 Altlastensanierungsgesetz (ALSaG) die physikalische Masse, die zum Zeitpunkt des Abwiegens vorliegt…
…sonstige Angaben zur Beförderung, den Lade- und Entladeort, den Tag der Beförderungsleistung, die genaue Beschreibung der transportierten Ware, deren Rohgewicht und Eigengewicht, das Abgangsland, das Bestimmungsland, die Art der Sicherheitsleistung und die Bewegung der LKW`s im Anwendungsgebiet. Entscheidend ist jedoch, ob es in den…
…insbesondere des Ergebnisses des im Rahmen der mündlichen Verhandlung am 30.4.2009 vor dem Unabhängigen Finanzsenat abgeführten Beweisverfahrens, folgender rechtsrelevante Sachverhalt fest: Am 5.12.2000 wurden 95 Trommeln Stahlseile im Rohgewicht von 40.985 kg mit Eisenbahnwaggon (Waggon-Nr.24584302) von Khartsyzsk, Ukraine…
…148/1985 idgF, dem Altlastenbeitrag. Die Zollbehörden seien für die Erhebung des Beitrages zuständig. Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Altlastenbeitrages sei die Masse (in to Rohgewicht) des Abfalls. Der Altlastenbeitrag betrage gemäß § 6 Abs. 1 Z 3 AlSAG € 87,00 je angefangene to (alle…
…aufgenommenen Niederschrift wurde vom Zollamt Klagenfurt Villach die Ansicht vertreten, dass das Gewicht des im Abfall enthaltenen Wassers in die Bemessungsgrundlage für den Altlastenbeitrag einzubeziehen sei, da bei der Ermittlung des Rohgewichtes gemäß § 5 Altlastensanierungsgesetz (ALSaG) die physikalische Masse, die zum Zeitpunkt des Abwiegens vorliegt…
…Tätigkeit veranlasst hat, nicht feststellbar ist, derjenige, der die beitragspflichtige Tätigkeit duldet. Die Bemessungsgrundlage ist die Masse des Abfalls entsprechend dem Rohgewicht. Als Rohgewicht gilt das Gewicht des Abfalls mit seinen Verpackungen (§ 5 ALSAG). Der Altlastenbeitrag für beitragspflichtige Tätigkeiten gemäß § 3 Abs. 1 Z 1…
…nicht feststellbar ist, derjenige, der die beitragspflichtige Tätigkeit duldet. § 5 ALSAG: Die Bemessungsgrundlage ist die Masse des Abfalls entsprechend dem Rohgewicht. Als Rohgewicht gilt das Gewicht des Abfalls mit seinen Verpackungen. § 6 Abs. 1 Z 1b ALSAG: Der Altlastenbeitrag für beitragspflichtige Tätigkeiten gemäß § 3 Abs…
…die Beförderungsdauer, die sonstige Angaben zur Beförderung, den Lade- und Entladeort, den Tag der Beförderungsleistung, die genaue Beschreibung der transportierten Ware, deren Rohgewicht und Eigengewicht, das Abgangsland, das Bestimmungsland, die Art der Sicherheitsleistung und die Bewegung der LKW`s im Anwendungsgebiet. Entscheidend ist jedoch, ob…
…die Beförderungsdauer, die sonstige Angaben zur Beförderung, den Lade- und Entladeort, den Tag der Beförderungsleistung, die genaue Beschreibung der transportierten Ware, deren Rohgewicht und Eigengewicht, das Ausfuhrland, das Bestimmungsland, die Art der Sicherheitsleistung und die Bewegung der LKW im Anwendungsgebiet. Entscheidend ist jedoch, ob es…
…die Beförderungsdauer, die sonstigen Angaben zur Beförderung, den Lade- und Entladeort, den Tag der Beförderungsleistung, die genaue Beschreibung der transportierten Ware, deren Rohgewicht und Eigengewicht, das Abgangsland, das Bestimmungsland, die Art der Sicherheitsleistung und die Bewegung der LKW´s im Anwendungsgebiet. Entscheidend ist jedoch, ob es…
…TUA gelangte beim Produkt "P.1 " zum Befund, dass es in Kleinverkaufspackung in einem bunt bedruckten Überkarton als etikettierte braune Glasflasche mit Schraubverschluss und Rohgewicht 145,6 g und Eigengewicht 54,6 g vorliegt. Die Dosierung laut Ankündigung beträgt dreimal täglich 5 Tropfen nach dem…