…4 AlSAG ist Beitragsschuldner derjenige, der die beitragspflichtige Tätigkeit veranlasst oder duldet. Gem. § 5 AlSAG ist Bemessungsgrundlage die Masse des Abfalls entsprechend dem Rohgewicht (Gewicht des Abfalls). Gem. § 6 Abs.1 Z. 3 AlSAG beträgt der Altlastenbeitrag ab 1.1.2004 für Abfälle bei gem…
…Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Altlastenbeitrages ist die Masse des Abfalls. Die Umrechnung von Volumen auf Masse ist nicht zulässig. Das Rohgewicht ist entsprechend der Masse in Tonnen anzugeben. Bei der Ermittlung des Rohgewichtes ist die physikalische Masse, die zum Zeitpunkt des Abwägens vorliegt, heranzuziehen…
…anbietet, wobei der Aufdruck allgemein bekannter Handelsbezeichnungen (Handelsmarken) genügt, iii)jede Sendung nur einen einzigen Werbedruck oder im Falle einer aus mehreren Drucken bestehenden Sendung entweder nur ein Exemplar eines Werbedrucks enthält oder im Falle mehrerer Exemplare eines Drucks deren Rohgewicht höchstens 1 kg beträgt…
…sind, 60% oder mehr Rindfleisch, mit Ausnahme von Schlachtabfällen und Fett, enthalten, in Metalldosen mit einem Rohgewicht von 2.500 Gramm oder weniger verpackt sind und ferner den Namen des Mitgliedstaats, in dem das Erzeugnis hergestellt wurde, erhaben und deutlich erkennbar auf jeder Dose in…
…Anlage, in der eine Tätigkeit gemäß § 3 Abs 1 Z 1 bis 3a AlSAG vorgenommen wird, Beitragsschuldner. Bemessungsgrundlage ist die Masse des Abfalls entsprechend dem Rohgewicht (§ 5 AlSAG); die Höhe des Beitrages richtet sich nach dem in § 6 AlSAG enthaltenen Katalog der beitragspflichtigen Tätigkeiten. Die…
…Abgabenbescheid dar, die im beigelegten Berechnungsblatt näher beschriebenen, mit Versandschein T1 y1 (162 Packstücke, Rohgewicht 364,98 kg) vom 14.1.2011 angewiesenen eingangsabgabenpflichtigen Waren seien der Bestimmungszollstelle entgegen den Bestimmungen des Art. 361 Abs. 1 Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) nicht gestellt worden. Durch die…
…Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am 2. November 2004 traf bei der Bf. eine Versandscheinsendung (T1 MRN 000) über einen Tank Lagerbier mit 21.000 kg Rohgewicht aus der Schweiz ein. Die Bf. meldete die Ankunft dieses Versandscheingutes in ihrem Betrieb an die Zollverwaltung…
…8392/2002 wird ersatzlos aufgehoben. Entscheidungsgründe Am 2. November 2004 traf bei der nunmehrigen Bf. eine Versandscheinsendung (T1 MRN 000) über einen Tank Lagerbier mit 21.000 kg Rohgewicht aus der Schweiz ein. Die Bf. meldete die Ankunft dieses Versandscheingutes in ihrem Betrieb an die…
…Höhe des Altlastenbeitrages errechnen sich unter Anwendung des Altlastenssanierungsgesetzes, BGBl.Nr. 299/1989 (ALSaG) unter Beachtung der normbezogenen geltenden Fassung wie folgt: | Zeitraum der beitragspflichtigen Tätigkeit | Bemessungsgrundlagen (Rohgewicht) in Tonnen gemäß § 5 ALSaG idF BGBl. 201/1996 | Altlastenbeitrag in Euro für mineralische…
…vorgenommen werden, beispielsweise angeführt: Unterlagen (Rechnungen, Lieferscheine) im Hinblick auf die Übereinstimmung mit den Vorpapieren (Versandscheinen, Carnet-TIR) hinsichtlich Anzahl der Packstücke, Unterlagen Rohgewicht, Warenbezeichnung usw.; Derartige Prüfungen können auch im Rahmen von Be- oder Entladekontrollen durchgeführt werden, wobei die Überwachungszollstelle anordnen kann, dass der…
… Dietary Supplement 115 ml (3.88 FI. Oz.)" Verpackung: Kleinverkaufspackung zu 115ml. Etikettierte Braunglasflasche mit versiegeltem, schwarzem Schraubverschluss mit integrierter Quetschpipette. Rohgewicht: 245,8 g Inhalt: Eine orange-braune, fruchtig riechende, im Wasser trüb lösliche Flüssigkeit. Untersuchungsergebnis: Aufgrund der Analysen in Verbindung mit den Angaben…
…Nr. 299/1989 idF BGBl. I Nr. 103/2013 ("Verfüllen von Geländeunebenheiten") in nachstehenden Höhen festgesetzt: | Zeitraum | Bemessungsgrundlage (Rohgewicht in Tonnen) gemäß § 5 ALSAG | Beitragssatz gemäß § 6 Abs. 4 Z 1 ALSAG je angefangene Tonne | Altlastenbeitrag | Säumniszuschlag 2% | Gesamt…
…Da die Bestimmungen des § 15 Abs 3 AWG 2002 nicht eingehalten wurden, sei die Altlastenbeitragspflicht entstanden. Das Rohgewicht sei gemäß § 184 BAO geschätzt worden. Als Bemessungsgrundlage für die Berechnung sei die angelieferte Menge in Kubikmeter laut Lieferschein und Rechnung der ***WE*** sowie die Untergrenze (400…
…Angabe über den Zeitpunkt der Übernahme. Darüber hinaus stimmen die in diesem unternehmensinternen Frachtbrief enthaltenen Angaben betreffend Rohgewicht und Anzahl der Packstücke nicht mit den Angaben in der Warenanmeldung und auch nicht mit den Angaben auf den vorgelegten Packlisten überein. Als Absender ist die Beschwerdeführerin…
…aufgenommenen Niederschrift wurde vom Zollamt Klagenfurt Villach die Ansicht vertreten, dass das Gewicht des im Abfall enthaltenen Wassers in die Bemessungsgrundlage für den Altlastenbeitrag einzubeziehen sei, da bei der Ermittlung des Rohgewichtes gemäß § 5 Altlastensanierungsgesetz (ALSaG) die physikalische Masse, die zum Zeitpunkt des Abwiegens vorliegt…
…aufgenommenen Niederschrift wurde vom Zollamt Klagenfurt Villach die Ansicht vertreten, dass das Gewicht des im Abfall enthaltenen Wassers in die Bemessungsgrundlage für den Altlastenbeitrag einzubeziehen sei, da bei der Ermittlung des Rohgewichtes gemäß § 5 Altlastensanierungsgesetz (ALSaG) die physikalische Masse, die zum Zeitpunkt des Abwiegens vorliegt…
…aufgenommenen Niederschrift wurde vom Zollamt Klagenfurt Villach die Ansicht vertreten, dass das Gewicht des im Abfall enthaltenen Wassers in die Bemessungsgrundlage für den Altlastenbeitrag einzubeziehen sei, da bei der Ermittlung des Rohgewichtes gemäß § 5 Altlastensanierungsgesetz (ALSaG) die physikalische Masse, die zum Zeitpunkt des Abwiegens vorliegt…
…aufgenommenen Niederschrift wurde vom Zollamt Klagenfurt Villach die Ansicht vertreten, dass das Gewicht des im Abfall enthaltenen Wassers in die Bemessungsgrundlage für den Altlastenbeitrag einzubeziehen sei, da bei der Ermittlung des Rohgewichtes gemäß § 5 Altlastensanierungsgesetz (ALSaG) die physikalische Masse, die zum Zeitpunkt des Abwiegens vorliegt…
…aufgenommenen Niederschrift wurde vom Zollamt Klagenfurt Villach die Ansicht vertreten, dass das Gewicht des im Abfall enthaltenen Wassers in die Bemessungsgrundlage für den Altlastenbeitrag einzubeziehen sei, da bei der Ermittlung des Rohgewichtes gemäß § 5 Altlastensanierungsgesetz (ALSaG) die physikalische Masse, die zum Zeitpunkt des Abwiegens vorliegt…
…aufgenommenen Niederschrift wurde vom Zollamt Klagenfurt Villach die Ansicht vertreten, dass das Gewicht des im Abfall enthaltenen Wassers in die Bemessungsgrundlage für den Altlastenbeitrag einzubeziehen sei, da bei der Ermittlung des Rohgewichtes gemäß § 5 Altlastensanierungsgesetz (ALSaG) die physikalische Masse, die zum Zeitpunkt des Abwiegens vorliegt…