…über die Höhe der Bezüge bzw. mit wem wird die Gehaltsvereinbarung abgeschlossen? - ) Wer entscheidet über die Teilnahmeberechtigung an einem allfälligen Erfolgsbonus- und Aktienerwerbsplan des Konzerns? - ) Wer trägt das Risiko für eine Lohnzahlung im Nichtleistungsfall? - ) Wem gegenüber erwachsen Abfertigungs- und Pensionsansprüche? - ) Wer entscheidet über das Urlaubsausmaß? - …
…abgeschlossen. Sie sei auch verantwortlich für die monatlichen Lohnzahlungen, für die Abrechnung mit der staatlichen Sozialversicherung und der betrieblichen Pensionskasse. Sie trage das Risiko im Nichtleistungsfall. Ihr obliege das Kündigungsrecht. Der GF müsse allfällige Meinungsverschiedenheiten über die Grundsätze dieser Anstellung mit der Schweizer Muttergesellschaft austragen…
…eine Lohnzahlung im Nichtleistungsfall der Gestellungsnehmer trage, wird darauf verwiesen, dass - wie sich aus den "Letters of Understanding" vom 10. September 2002 bzw. 19. Oktober 2004 ergibt - das gegenständliche Dienstverhältnis österreichischen arbeitsrechtlichen Regelungen unterliegt und damit nicht davon ausgegangen werden kann, dass das Risiko für…
…der Bezüge und einen ggf. auszubezahlenden Erfolgsbonus entscheide damit (ausschließlich) die Heimatlandgesellschaft. Der Leistungsanspruch ergebe sich aus dem Arbeitsverhältnis mit der Heimatlandgesellschaft, sodass die Heimatlandgesellschaft das Risiko der Lohnfortzahlung im Nichtleistungsfall trage. Betreffend die erwachsenen Abfertigungs- und Pensionsansprüche des Bw. sei anzuführen, dass der Bw…
…wer das Risiko einer Lohnfortzahlung im Nichtleistungsfall trage, wer über das Urlaubsausmaß entscheide, wer den Arbeitnehmer nach Ablauf der Entsendezeit behalte, wer das Recht habe, den Arbeitnehmer zu kündigen bzw. zu entlassen, usw.), wobei im Sinne eines beweglichen Systems auf das Überwiegen und den Gesamteindruck…
…M abgeschlossen worden. Über die Teilnahme an Erfolgsbonusprogrammen entscheiden beide Gesellschaften. Die Personalkosten werden von der sln Gesellschaft getragen. "1.2 Die M GmbH trägt das Risiko für eine Lohnfortzahlung im Nichtleistungsfall. 1.3 Es erwachsen gegenüber M GmbH Abfertigungs- und Pensionsansprüche. 1.4 Die…
…Linie in den Betrieb des Beschäftigers eingegliedert ist. In diesem Zusammenhang kann insbesondere darauf abgestellt werden, wer über die Höhe der Bezüge entscheidet, wer das Risiko einer Lohnzahlung im Nichtleistungsfall trägt, wer den Arbeitnehmer kündigen bzw. entlassen darf, wer den Arbeitnehmer nach Ablauf der Entsendezeit…
…Linie in den Betrieb des Beschäftigers eingegliedert ist. In diesem Zusammenhang kann insbesondere darauf abgestellt werden, wer über die Höhe der Bezüge entscheidet, wer das Risiko einer Lohnzahlung im Nichtleistungsfall trägt, wer den Arbeitnehmer kündigen bzw. entlassen darf, wer den Arbeitnehmer nach Ablauf der Entsendezeit…
…Familie S. entscheidet über die Höhe der Bezüge - Den Haushaltsgehilfen erwachsen Abfertigungs- und Pensionsansprüche gegenüber der Familie S.- Die Familie S. trägt das Risiko für eine Lohnzahlung im Nichtleistungsfall - Über eine etwaige Kündigung bzw. Entlassung würde die Familie S. entscheiden - Meinungsverschiedenheiten aus dem Dienstvertrag, gegebenenfalls…
…entscheidet über die Höhe der Bezüge (mit wem wurde die Gehaltsvereinbarung abgeschlossen)? - ) Wer entscheidet über die Teilnahmeberechtigung an einem allfälligen Erfolgsbonus- und Aktienerwerbsplan des Konzerns? - ) Wer trägt das Risiko für eine Lohnzahlung im Nichtleistungsfall? - ) Wem gegenüber erwachsen Abfertigungs- und Pensionsansprüche? - ) Wer entscheidet über das Urlaubsausmaß…
…entscheidet über die Höhe der Bezüge (mit wem wurde die Gehaltsvereinbarung abgeschlossen)? -) Wer entscheidet über die Teilnahmeberechtigung an einem allfälligen Erfolgsbonus- und Aktienerwerbsplan des Konzerns? -) Wer trägt das Risiko für eine Lohnzahlung im Nichtleistungsfall? -) Wem gegenüber erwachsen Abfertigungs- und Pensionsansprüche? -) Wer entscheidet über das Urlaubsausmaß…
…über das Urlaubsausmaß; Beamte blieben auch im Fall des Ablaufes der Dienstzuweisung Beamte des Bundes; Entscheidung über Kündigung oder Entlassung; Ansprechperson für Meinungsverschiedenheiten aus dem Beamtendienstverhältnis. Der Bw. komme allenfalls ein Risiko dahingehend zu, als ein Aufwandersatz an den Bund auch im Nichtleistungsfall nach § 10…
…Bezüge entscheide (bzw. mit wem die Gehaltsvereinbarung abgeschlossen worden sei), wer über die Teilnahmeberechtigung an einem allfälligen Erfolgsbonus - und Aktienerwerbsplan des Konzerns entscheide, wer das Risiko für eine Lohnzahlung im Nichtleistungsfall trage, wem gegenüber die Abfertigungs- und Pensionsansprüche der Bw. erwachsen würden, wer über das…
…Ausführungen durch Vorlage geeigneter Unterlagen belegen: Wer entscheidet über die Höhe der Bezüge, wer über die Teilnahmeberechtigung an einem allfälligen Erfolgsbonus- und Aktienerwerbsplan des Konzerns? Wer trägt das Risiko für eine Lohnfortzahlung im Nichtleistungsfall? Wem gegenüber erwachsen Ihnen Abfertigungs- und Pensionsansprüche? Wer entscheidet über Dienstzeit…
…Das ist der Fall, wenn eine Person in der Betätigung ihres geschäftlichen Willens unter der Leitung des Arbeitgebers steht oder im geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers dessen Weisungen zu folgen verpflichtet ist. Selbstständigkeit liegt dagegen vor, wenn der Betrieb auf eigene Rechnung und Gefahr und unter…
…wenn sie im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats wohnt. Nach der Entscheidung des EuGH v 24. 2. 2005, Zl C-543/03, ist Arbeitnehmer oder Selbständiger iSd VO EWG 1408/71, wer auch nur gegen ein einziges Risiko im Rahmen eines allgemeinen oder besonderen System der…
…dem bisherigen Zahlungsverhalten der Bw. wäre bei sachgerechter und objektiver Beurteilung die Gefährdung der Einbringlichkeit nicht begründet und nicht zu befürchten und liege kein erhöhtes Risiko im Sinne des VwGH 17.11.1981, 81/14/0139, vor. Das im Eigentum der Bw. befindliche Betriebsvermögen (die…
…Risiko oder gegen mehrere Risiken, die von den Zweigen eines Systems der sozialen Sicherheit für Arbeitnehmer oder Selbständige oder einem Sondersystem für Beamte erfasst werden, pflichtversichert oder freiwillig weiterversichert ist. u) i) "Familienleistungen": alle Sach- oder Geldleistungen zu verstehen, die zum Ausgleich von Familienlasten im…
…erhebliches Risiko im Falle der Nichtzahlung der Rechnung bestehe. Er habe daher die Sicherheitsleistung noch vor Rechnungslegung bezahlt. Überdies sei bei den Arztrechnungen der jeweilige Kassenanteil gegenzurechnen. Der Kassenanteil werde erst nach Ausstellung und Einreichung der Detailrechnung gewährt. Für die 2005 bezahlten Sicherheitsleistungen wäre im…
…ist Arbeitnehmer oder Selbständiger iSd VO EWG 1408/71, wer auch nur gegen ein einziges Risiko im Rahmen eines allgemeinen oder besonderen Systems der sozialen Sicherheit pflichtversichert oder freiwillig versichert ist, und zwar unabhängig vom Bestehen eines Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitnehmerbegriff der VO EWG 1408/71…