…mit diesem Wertabgang verrechenbaren Wertzuwachs ausgeglichen wird. Die v.a. Ausführungen zusammenfassend stellt der Unabhängige Finanzsenat fest, dass Ausgaben für Reisen iHv EUR 2.616,00 mit Reisevergütungen im Sinne des § 26 Abs 4 EStG 1988 idgF iHv EUR 2.616,00 verrechenbar sind; entscheidet…
…wurde erwogen: 1. Einkommensteuerbescheid 2000 Gemäß § 26 gehören zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit laut Z 4 jene Beträge nicht, die aus Anlass einer Dienstreise als Reisevergütungen (Fahrtkostenvergütungen, Kilometergelder) und als Tagesgelder und Nächtigungsgelder gezahlt werden. Eine Dienstreise liegt vor, wenn ein Arbeitgeber über Auftrag…
…auf § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 verwiesen, wonach mit dem Verkehrsabsetzbetrag und dem Pendlerpauschale alle diese Ausgaben abgegolten sind. Soweit die Kosten für die Vignette in Zusammenhang mit den steuerfreien Reisevergütungen (§ 26 Z 4 lit. a EStG 1988) stehen, sind diese gemäß § 20…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. vertreten durch WT Huber Steuerberatung GmbH, 4840 Vöcklabruck, Feldgasse 1, vom 13. November 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck vom 30. Oktober 2006 betreffend Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag…
…Dienstreise als Reisevergütung (Fahrkostenvergütung, Kilometergelder) und als Tagesgelder und Nächtigungsgelder gezahlt werden, nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören. Diese Bestimmung sieht vor, dass bestimmte - an sich steuerpflichtige Leistungen des Arbeitgebers - nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören. Fließen derartige Reisevergütungen im Rahmen…
…Berufung wurde erwogen: Gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 in der für den Berufungszeitraum maßgeblichen Fassung gehören Beträge, die aus Anlass einer Dienstreise als Reisevergütungen (Fahrtkostenvergütungen, Kilometergelder) und als Tagesgelder und Nächtigungsgelder gezahlt werden nicht zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Eine Dienstreise liegt vor…
…133/2004 mit 1. Juni 2002 in Kraft getreten). Gemäß § 26 Ziff 4 EStG 1988 gehören Beträge, die aus Anlass einer Dienstreise als Reisevergütungen (Fahrtkostenvergütungen, Kilometergelder) und als Tagesgelder und Nächtigungsgelder gezahlt werden, nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Eine Dienstreise nach der Legaldefinition…
…Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 gehören zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit nicht Beträge, die aus Anlass einer Dienstreise als Reisevergütungen (Fahrtkostenvergütungen, Kilometergelder) und als Tagesgelder und Nächtigungsgelder gezahlt werden. Nach dieser Vorschrift darf das Tagesgeld für Inlandsdienstreisen bis…
…folgte der Meinung des Prüfers, wonach auch diese Zahlungen beitragspflichtig wären. Mit den nunmehr angefochtenen Bescheiden setzte das Finanzamt der Bw. gegenüber DB und DZ - auch für die Reisevergütungen - fest. Ihre dagegen fristgerecht erhobene Berufung begründete die Bw. zunächst damit, dass die Bezüge des Gesellschafter…
…pro Kalendermonat der Tätigkeit, befreit. Erfolgt der Steuerabzug vom Arbeitslohn, steht die Steuerfreiheit nur zu, wenn beim Steuerabzug vom Arbeitslohn neben den pauschalen Aufwandsentschädigungen keine Reisevergütungen, Tages- oder Nächtigungsgelder im Sinne des § 26 Z 4 EStG 1988 oder Reiseaufwandsentschädigungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 16b…
…pro Kalendermonat der Tätigkeit, befreit. Erfolgt der Steuerabzug vom Arbeitslohn, steht die Steuerfreiheit nur zu, wenn beim Steuerabzug vom Arbeitslohn neben den pauschalen Aufwandsentschädigungen keine Reisevergütungen, Tages- oder Nächtigungsgelder im Sinne des § 26 Z 4 EStG 1988 oder Reiseaufwandsentschädigungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 16b…
…4 EStG 1988 in der auf die Streitjahre 2004 und 2005 anzuwendenden Fassung BGBl. 1993/818 gehören zu den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit nicht Beträge , die aus Anlass einer Dienstreise als Reisevergütungen (Fahrtkostenvergütungen, Kilometergelder) und als Tagesgelder und Nächtigungsgelder gezahlt werden. Eine Dienstreise liegt vor…
…nachfolgend Bw abgekürzt, als Spesen bezeichnet worden sind, seien entgegen dessen Begehren keine Reisevergütungen im Sinne von § 26 Z 4 EStG 1988, doch seien dem Bw nach Überzeugung des Senates glaubhaft gemachte Werbungskosten in Höhe von 40 % der erhaltenen Spesen erwachsen. Gegen die Entscheidung wurde…
…dass gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 Beträge, die aus Anlaß einer Dienstreise als Reisevergütungen und als Tages- und Nächtigungsgelder gezahlt würden, nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehörten. Im Jahreslohnausweis 2008 seien pauschale Repräsentationsspesen in Höhe von 4.800,00 SFr angeführt worden…
…vor, in dem sie vom Steuerpflichtigen selbst getragen werden. Gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 gehören zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit nicht Beträge, die aus Anlass einer Dienstreise als Reisevergütungen (Fahrtkostenvergütungen, Kilometergelder) und als Tagesgelder und Nächtigungsgelder gezahlt werden. Eine Dienstreise liegt vor, wenn…
…an dieser Stelle Folgendes festzuhalten: Gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 (in der im Streitjahr gültigen Fassung) gehören Beträge, die aus Anlass einer Dienstreise als Reisevergütungen (Fahrtkostenvergütungen, Kilometergelder) und als Tagesgelder und Nächtigungsgelder gezahlt werden nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Um Beträge gemäß …
…übersteigen. Gemäß § 26 Z 4 lit. a EStG 1988 zählt das Kilometergeld in Höhe der den Bundesbediens-teten zustehenden Sätzen zu jenen aus Anlass einer Dienstreise als Reisevergütungen gezahlten Beträgen. Das Kilometergeld für Pkw beträgt für 2010 € 0,42 (vgl. Lenneis in Jakom, 4…
…auszugehen sei. Nur für diese beiden Anfangsphasen von fünf Tagen stünden daher Werbungskosten zu. Nachdem aber bereits seitens des Arbeitgebers nichtsteuerbare Reisevergütungen gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 in Verbindung mit dem Kollektivvertrag im Ausmaß von € 26,40 täglich gewährt worden seien, würden sich…
…x) als Gebäudeverwalter betreue. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 26 Z 4 EStG 1988 gehören Beträge, die aus Anlass einer Dienstreise als Reisevergütungen (Fahrtkostenvergütungen, Kilometergelder) und als Tagesgelder und Nächtigungsgelder gezahlt werden, innerhalb der dort genannten Höchstbeträge nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit…
…zu. Höhere Aufwendungen für Verpflegung sind nicht zu berücksichtigen. Gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 gehören zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit nicht Beträge, die aus Anlass einer Dienstreise als Reisevergütungen (Fahrtkostenvergütungen, Kilometergelder) und als Tagesgelder und Nächtigungsgelder gezahlt werden. Eine Dienstreise liegt vor, wenn…