Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) hat über die Berufung des Berufungswerbers, vom 25. Juli 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes X. vom 25. Juli 2011 betreffend Einkommensteuer 2008 entschieden: Der angefochtene Bescheid vom 25. Juli 2011 wird gemäß § 289 Abs. 1 BAO aufgehoben und die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) hat über die Berufung des Berufungswerbers, vom 31. Mai 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes X. vom 21. Mai 2010 betreffend Einkommensteuer 2009 entschieden: Der angefochtene Bescheid vom 21. Mai 2010 und die Berufungsvorentscheidung vom 25. Juli 2011 werden gemäß…
… 3 Abs. 1 EStG. Dort wird ausdrücklich die Begünstigung bei Vorhandensein einer lohngestaltenden Vorschrift bekräftigt. Die uns gewährte Truppenübungsgebühr ist eine Sonderform von Reisegebühren, welche eben der ausgeprägten Sondersituation der Dienststelle und der dortigen Dienstverrichtung entspricht. Es kann daher nicht erwartet werden, dass eine konkrete…
…Gemäß § 1 Abs. 2 Z 3 und Abs. 3 AZHG ist auf Bedienstete, denen eine Auslandszulage gemäß Abs. 1 Z 1 bis 3 und 4 leg.cit. gebührt, die Reisegebührenvorschrift 1955, BGBl. Nr. 133 nicht anzuwenden. Laut Doralt, EStG, Kommentar Band II, § 20 Tz 151…
…26 Z 4 lit. a EStG nicht übersteigen." Nach den unstrittigen Sachverhaltsfeststellungen des Finanzamtes hat der Bw. für die Zeit der Dienstzuteilung Zuteilungsgebühren - und zwar Tagesgebühren - nach § 22 der Reisegebührenvorschrift (RGV) erhalten, die (im Rahmen der Sätze des § 26 Z 4 lit. b EStG 1988…
…26 Z 4 lit. a EStG nicht übersteigen." Nach den unstrittigen Sachverhaltsfeststellungen des Finanzamtes hat der Bw. für die Zeit der Dienstzuteilung Zuteilungsgebühren - und zwar Tagesgebühren - nach § 22 der Reisegebührenvorschrift (RGV) erhalten, die (im Rahmen der Sätze des § 26 Z 4 lit. b EStG 1988…
…müsse auch umfassende Wegstrecken für seine berufliche Tätigkeit zu Fuß zurücklegen. Nach Ausführungen über die Berechnungsweise der Fußkilometer und dem Hinweis auf die Reisegebührenvorschrift wurden beantragt: 5 km à S 3,20 x 270 Tage S 4.320.- 11 km à S 6,40 x…
…12 Stunden zwei Drittel und für mehr als 12 Stunden bis 24 Stunden der volle Auslandsreisesatz zu. In § 25 c Abs.3 RGV (Reisegebührenvorschrift) BGBl Nr. 133/1955 in der für die Berufungsjahre 2005 und 2006 geltenden Fassung steht: Wird dem Beamten volle Verpflegung und…
…der steuerlichen Vertretung der Bw. ergänzend ausgeführt, dass das zur Reisegebührenvorschrift ergangene Erkenntnis des Verwaltungsgerichthofes vom 11.08.1994 einen Sachverhalt aus dem Jahre 1992 (richtig 1993) betroffen habe. In diesem Erkenntnis sei es um Garagierungsgebühren von S 60,00 gegangen. Im vorliegenden Fall gehe…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vertreten durch Stbr., gegen die Bescheide des Finanzamtes Hollabrunn betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer für das Jahr 1998 und des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 2001, Einkommensteuer für die Jahre 2001 und…
keine Kästen befinden würden. Dafür habe der Bw. ja die Kästen im oberen Arbeitszimmer. Die Fotos seien an einem 15. aufgenommen worden. An diesem Tag mache der Bw. immer die Steuererklärungen, weshalb er sich damals im oberen Arbeitszimmer befunden habe. Der Bw. habe auch vorgebracht…
…für Nächtigungen sind jedoch höchstens im Ausmaß des den Bundesbediensteten zustehenden Nächtigungsgeldes der Höchststufe bei Anwendung des § 13 Abs. 7 der Reisegebührenvorschrift zu berücksichtigen. Wie den der Behörde zugänglichen Unterlagen zu entnehmen ist, ist der Teilnehmerkreis für den von der Bw. besuchten Lehrgang nicht eingeschränkt…
…höchstens im Ausmaß des den Bundesbediensteten zustehenden Nächtigungsgeldes der Höchststufe bei Anwendung des § 13 Abs. 7 der Reisegebührenvorschrift zu berücksichtigen. Mit der Einfügung der Z 10 in die Bestimmung des § 16 Abs. 1 EStG 1988 durch das StRefG 2000 sollte die früher bestandene strenge Differenzierung…
…höchstens im Ausmaß des den Bundesbediensteten zustehenden Nächtigungsgeldes der Höchststufe bei Anwendung des § 13 Abs. 7 der Reisegebührenvorschrift zu berücksichtigen. Mit der Einfügung der Z 10 in die Bestimmung des § 16 Abs. 1 EStG 1988 durch das StRefG 2000 sollte die früher bestandene strenge Differenzierung…
…1 Z 10 EStG 1988 hingewiesen (Nächtigungsgeld der Höchststufe bei Anwendung des § 13 Abs. 7 der Reisegebührenvorschrift). Bei Berücksichtigung dieser Bestimmung würde sich das Pauschale auf 81,45 € erhöhen; für 28 Tage würde dies also einen Betrag von 2.280,60 € ergeben. Mit…
…für Nächtigungen sind jedoch höchstens im Ausmaß des den Bundesbediensteten zustehenden Nächtigungsgeldes der Höchststufe bei Anwendung des § 13 Abs. 7 der Reisegebührenvorschrift zu berücksichtigen. Keine Werbungskosten stellen Aufwendungen dar, die im Zusammenhang mit dem Besuch einer allgemeinbildenden (höheren) Schule oder im Zusammenhang mit einem ordentlichen…
…seien. Weiters zitiert der Bw. LStR Rz 726, wonach bei Auslandsdienstreisen für die Frage, ob neben den Auslandsreisesätzen der Reisegebührenvorschrift der Bundesbediensteten zusätzlich anteilige inländische Tagesgelder nach § 26 Z 4 EStG zum Zuge kommen, eine einheitliche Dienstreise anzunehmen sei. Ab dem Grenzübertritt stehen die Tagesgelder…
…machen. Folglich wurden vom Dienstgeber über die oben genannten und bereits in meinem Erstantrag angegebenen anteiligen Reisekosten und Unterbringungskosten hinaus keine Reisegebühren (Tagessätze für Verpflegungsaufwand) vergütet (siehe Bestätigung der RT vom 24.5.2011)." Dieser Vorhaltsbeantwortung war ein Dienstreiseformular mit Genehmigungsvermerk des Vorgesetzten der Bw…
Werden wie im vorliegenden Streitpunkt dargelegt, die üblichen Kosten der Verpflegung durch Bestehen einer Kaufkraftdifferenz auf Grund des Auslandsaufenthaltes berufsbedingt erheblich überschritten, so sind die der Bw. daraus erwachsenen "Differenz-Verpflegungsmehraufwendungen" gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit…
…§ 22 der Verordnung der Bundesregierung vom 29. März 1955, betreffend die Gebühren bei Dienstreisen, Dienstverrichtungen im Dienstort, Dienstzuteilungen und Versetzungen (Reisegebührenvorschrift 1955; BGBl. Nr. 133/1955 idgF; kurz RGV) bezog. Er beantragte mit einer am 20. Oktober 2009 per FinanzOnline elektronisch eingereichten Erklärung die Durchführung…