…die Bescheide richtig sind oder nicht (auf besondere Bestimmungen der BAO zur Durchbrechung der Rechtskraft, wie zB § 299 BAO, muss mangels Relevanz für den vorliegenden Fall im Rahmen dieser Entscheidung nicht eingegangen werden) und ob die entscheidende Behörde zur Bescheiderlassung zuständig gewesen ist (vgl Stoll…
…Firmenbuch erhalten. Somit wäre als Bescheidadressat der obigen Bescheide die JG m.b.H. & Co anzuführen gewesen. Die Anführung der ehemaligen Gesellschafter der JG m.b.H. & Co als Bescheidadressaten bewirkte daher keine rechtswirksame Bescheiderlassung (z.B. VwGH Beschluss vom 24.2.1998, 95/13…
…Vorschreibung gelangende Pauschalgebühr zur Zahlung zu übernehmen. Dieser Vergleich bedarf in Ansehung seiner Rechtswirksamkeit der pflegschaftsbehördlichen Genehmigung des Bezirksgerichtes M und wird diesbezüglich bedingt abgeschlossen." Mit Einantwortungsurkunde vom 8. Oktober 2004 wurde der Nachlass nach Herrn ERBL dessen drei Kindern zu je einem Drittel eingeantwortet.…
…die Bw. mittlerweile grundbücherliche Eigentümerin der berufungsgegenständlichen Liegenschaft geworden ist. Nachdem lt. Vertragspunkt III. die grundbücherliche Durchführung des Kaufvertrages erst nach gänzlicher Berichtigung des Kaufpreises möglich war und die Kaufpreisentrichtung erst innerhalb von 3 Wochen nach Rechtswirksamkeit des Vertrages (Eintritt der Bedingung) fällig war, ist…
…eingetreten sei, könne durch die nunmehrige Übersendung des Einkommensteuerbescheides 1997 keine Rechtswirksamkeit der Steuerfestsetzung mehr eintreten. Mit Bescheid vom 7. Oktober 2009 wies das Finanzamt die Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. b BAO als nicht fristgerecht eingebracht zurück. In der Begründung wurde ausgeführt, die…
…im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen, die später hervorkommen (nova reperta). Später entstandene Umstände (nova producta) sind keine Wiederaufnahmsgründe (vgl. Ritz, BAO-Kommentar, 2. Aufl, § 303 Rz. 13 und die zitierte Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes). Das Hervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln ist aus der Sicht des…
…Der Bestand dieses Vertrages wird nicht durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen desselben berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine andere gültige und zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der weggefallenen Bestimmung entspricht. 2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit…
…Der Bestand dieses Vertrages wird nicht durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen desselben berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine andere gültige und zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der weggefallenen Bestimmung entspricht. 2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit…
…Der Bestand dieses Vertrages wird nicht durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen desselben berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine andere gültige und zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der weggefallenen Bestimmung entspricht. 2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit…
…2004 und sinngemäß auf Wiederherstellung der Rechtswirksamkeit des aufgehobenen Aufhebungsbescheides vom 25. Juni 2003 war daher nicht zu entsprechen." Mit Schriftsatz vom 12. Oktober 2006 brachte die Bw Vorlageantrag ein. Auf die zivilrechtliche Problematik der unterschiedlichen Behandlung eines schlichten Einfamilienhauses oder Superädifikates im Gegensatz zu…
…deutlich hervorgeht, dass bescheidgegenständlich der Abspruch über den Antrag vom 16. März 2010 war und zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung auch kein anderer offener Antrag anhängig war, war der Spruch des Bescheides entsprechend zu berichtigen. Es war daher wie im Spruch ausgeführt zu entscheiden. Innsbruck, am…
…nach Rechtswirksamkeit des Vertrages (Eintritt der Bedingung) fällig war, ist unzweifelhaft davon auszugehen, dass sämtliche Voraussetzungen für das Zustandekommen des Rechtsgeschäftes erfüllt sind, zumal die Bw. grundbücherliche Eigentümerin jener Liegenschaft geworden ist, welche mit Kaufvertrag von den Ehegatten P erworben worden war (Bedingungsgegenstand der gegenständlichen…
…31.324,64 € fest. Diesen Gebührenbescheid bekämpft die gegenständliche Berufung dem Grunde nach mit der Begründung, die Rechtswirksamkeit des Baurechtsvertrages sei noch nicht eingetreten, weshalb beantragt werde, vorerst von der Festsetzung einer Grunderwerbsteuer abzusehen. Die Vereinbarung des Punkt III des Baurechts- und Überlassungsvertrages vom…
…1993, erfolgt ist. Die Vertragsparteien hatten in Pkt. 6 des Kaufvertrages vom 28. November 1992 mehrere Bedingungen für die Rechtswirksamkeit des Vertrages vereinbart. In der Aufsandungserklärung vom 21. Jänner 1993 wird darauf verwiesen, dass bis zu diesem Zeitpunkt erst zwei dieser Bedingungen realisiert worden waren…
…aufgeschienen sind; aus diesem Grunde seien nach Ansicht aller 976 Beschwerdeführer diese Erledigungen sogenannte "Nicht-Bescheide", die keine Rechtswirksamkeit hätten entfalten können. Im Lichte dieser Umstände hat der Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 27. Februar 2008 - unter Verweis auf seinen Beschluss vom gleichen Tag, Zahl 2002…
…aufgeschienen sind; aus diesem Grunde seien nach Ansicht aller 976 Beschwerdeführer diese Erledigungen sogenannte "Nicht-Bescheide", die keine Rechtswirksamkeit hätten entfalten können. Im Lichte dieser Umstände hat der Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 27. Februar 2008 - unter Verweis auf seinen Beschluss vom gleichen Tag, Zahl 2002…
…aufgeschienen sind; aus diesem Grunde seien nach Ansicht aller 976 Beschwerdeführer diese Erledigungen sogenannte "Nicht-Bescheide", die keine Rechtswirksamkeit hätten entfalten können. Im Lichte dieser Umstände hat der Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 27. Februar 2008 - unter Verweis auf seinen Beschluss vom gleichen Tag, Zahl 2002…
…aufgeschienen sind; aus diesem Grunde seien nach Ansicht aller 976 Beschwerdeführer diese Erledigungen sogenannte "Nicht-Bescheide", die keine Rechtswirksamkeit hätten entfalten können. Im Lichte dieser Umstände hat der Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 27. Februar 2008 - unter Verweis auf seinen Beschluss vom gleichen Tag, Zahl 2002…
…aufgeschienen sind; aus diesem Grunde seien nach Ansicht aller 976 Beschwerdeführer diese Erledigungen sogenannte "Nicht-Bescheide", die keine Rechtswirksamkeit hätten entfalten können. Im Lichte dieser Umstände hat der Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 27. Februar 2008 - unter Verweis auf seinen Beschluss vom gleichen Tag, Zahl 2002…
…aufgeschienen sind; aus diesem Grunde seien nach Ansicht aller 976 Beschwerdeführer diese Erledigungen sogenannte "Nicht-Bescheide", die keine Rechtswirksamkeit hätten entfalten können. Im Lichte dieser Umstände hat der Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 27. Februar 2008 - unter Verweis auf seinen Beschluss vom gleichen Tag, Zahl 2002…