…gestanden. Selbst wenn man daher eine auf § 78 Abs. 3 EStG gestützte Pflichtverletzung annehmen würde, fehlte es an der Kausalität der Pflichtverletzung für den Abgabenausfall bzw. am Rechtswidrigkeitszusammenhang. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt eine auf die §§ 9, 80 BAO gestützte Haftungsinanspruchnahme voraus, dass…
…des Vorliegens einer schuldhaften Pflichtverletzung spricht eine Vermutung für die Verursachung der Uneinbringlichkeit der Abgaben durch die Pflichtverletzung und den Rechtswidrigkeitszusammenhang (VwGH 29.5.1996, 95/13/0236). Es wurden keinerlei Gründe vorgebracht, die Anhaltspunkte für einen Ausschluss des Kausal- bzw. des Rechtswidrigkeitszusammenhanges bieten würden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien , Zl. 100000/04064/2008-4 vom 27. Juni 2008 betreffend Erteilung einer e-Zoll-Bewilligung entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid des Zollamtes X. vom…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. RA, vom 22. März 2005 gegen die (undatierte) Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien, Zl. 100/90.641/07/2003-AFB, betreffend Eingangsabgaben und Abgabenerhöhung entschieden: 1.) Der Spruch des Bescheides des Hauptzollamtes Wien…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder Dr. Wilhelm Pistotnig und Mag. Josef Gutl im Beisein der Schriftführerin Claudia Orasch über die Beschwerde des Bf, vertreten durch Dr. Stefan Kofler, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Maria-Theresien-Str. 24…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Josef Graf sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Direktor Herbert Frantsits als weitere Mitglieder des Senates…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, vertreten durch Mag. Britta Gruber, Rechtsanwältin, 6020 Innsbruck, Grabenweg 3, vom 30. November 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Innsbruck vom 24. Oktober 2007, Zl. a, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Der angefochtene Bescheid (Berufungsvorentscheidung) wird gemäß…
…des Ablaufes der Geschehnisse eine Pflichtverletzung der G. gegeben, ebenso wenig die Ursächlichkeit und das Verschulden am Ausfall, dies betreffe auch den Rechtswidrigkeitszusammenhang, zum einen liegt keine Pflichtverletzung vor, zum anderen führte selbst eine gegebene Pfichtverletzung nicht zur Uneinbringlichkeit, sondern waren andere Umstände kausal. Der…
…Hinzu komme, dass der Rechtswidrigkeitszusammenhang (Kausalität) im vorliegenden Fall eindeutig nicht gegeben sei, da die Uneinbringlichkeit der rückständigen Abgaben eindeutig auf den Brand und die damit verbundene Unmöglichkeit der Weiterführung des Unternehmens zurückzuführen sei. Das Finanzamt wies diese Berufung mit Bescheid vom 17.3.2008…
…Pflichtverletzung der Bf. gegeben, ebenso wenig die Ursächlichkeit und das Verschulden am Ausfall. Dies betreffe auch den Rechtswidrigkeitszusammenhang. Mit Berufungsvorentscheidungen vom 24. April 2007 wies das Zollamt Wien die Berufungen als unbegründet ab. Dagegen richten sich die Beschwerden vom 23. Mai 2007, in denen im…
…gegeben, ebensowenig die Ursächlichkeit und das Verschulden am Ausfall. Dies betreffe auch den Rechtswidrigkeitszusammenhang. Der Versuch der Einbringung würde gravierende Nachteile - dies allein in Anbetracht der Höhe der Forderungen im Verhältnis zum Haftungspotential einer GmbH respektive deren Geschäftsführer - für die Bf. im Vergleich zu der…
…vor, dass eine durchgängige Kausalität, dh. ein Rechtswidrigkeitszusammenhang nicht vorliege. Die von den Prüfern während der Betriebs- und Lohnsteuerprüfung erhobenen Feststellungen und die damit verbundenen Steuerfolgen hätten während der Prüfung bis auf etwaige Geringfügigkeiten berichtigt und bereinigt werden können, sodass eine bescheidmäßige Festsetzung unterblieben wäre…
…noch irgendwelche sonstigen Rücklagen bilden können. Eine schuldhafte Pflichtverletzung iS des § 9 BAO liege deshalb keinesfalls vor. Es fehle auch am erforderlichen Rechtswidrigkeitszusammenhang. Es könne nämlich nicht verlangt werden, dass der Abgabengläubiger vor allen anderen Gläubigern befriedigt werde. Im maßgeblichen Zeitraum sei das Unternehmen aber…
…vor, dass eine durchgängige Kausalität, dh. ein Rechtswidrigkeitszusammenhang nicht vorliege. Die von den Prüfern während der Betriebs- und Lohnsteuerprüfung erhobenen Feststellungen und die damit verbundenen Steuerfolgen hätten während der Prüfung bis auf etwaige Geringfügigkeiten berichtigt und bereinigt werden können, sodass eine bescheidmäßige Festsetzung unterblieben wäre…
…VwGH vom 29. Mai 2001, Zl. 99/14/0277). Im Falle des Vorliegens einer schuldhaften Pflichtverletzung spricht die Vermutung für die Verursachung der Uneinbringlichkeit der Abgaben durch die Pflichtverletzung und den Rechtswidrigkeitszusammenhang (vgl das Erkenntnis des VwGH vom 22. Februar 2001, Zl. 2000/15/0227…
…erst ab Sommer 1995 auftraten. Daher sei kein Rechtswidrigkeitszusammenhang zwischen der abgabenrechtlichen Pflichtverletzung und der Nichtentrichtung der Umsatzsteuerbeträge gegeben. Über die Firma K.GmbH&Co.KG (Primärschuldnerin) wurde mit Beschluss des zuständigen Landesgerichtes vom 11.12.1995 das Konkursverfahren eröffnet. In der Verteilungstagsatzung vom 31…
…konnte, daß die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat, widrigenfalls die Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung annehmen darf. Im Falle des Vorliegens einer schuldhaften Pflichtverletzung spricht eine Vermutung für die Verursachung der Uneinbringlichkeit der Abgaben durch die Pflichtverletzung und den Rechtswidrigkeitszusammenhang (VwGH 9. 7. 1997…
…zumindest fahrlässiges, daher jedenfalls schuldhaftes Verhalten des Bw.im Hinblick auf die Abfuhr der Abgaben abzuleiten. Im Falle des Vorliegens einer schuldhaften Pflichtverletzung spricht die Vermutung für die Verursachung der Uneinbringlichkeit der Abgaben durch die Pflichtverletzung und den Rechtswidrigkeitszusammenhang (VwGH 16.12.1991, 90/15…
…zumindest fahrlässiges, daher jedenfalls schuldhaftes Verhalten des Bw.im Hinblick auf die Abfuhr der Abgaben abzuleiten. Im Falle des Vorliegens einer schuldhaften Pflichtverletzung spricht die Vermutung für die Verursachung der Uneinbringlichkeit der Abgaben durch die Pflichtverletzung und den Rechtswidrigkeitszusammenhang (VwGH 16.12.1991, 90/15…
…Das besondere Bemühen des Bw. im Rahmen des Insolvenzverfahrens ist demnach nicht von haftungsrechtlicher Relevanz. Im Falle des Vorliegens einer schuldhaften Pflichtverletzung spricht die Vermutung für die Verursachung der Uneinbringlichkeit der Abgaben durch die Pflichtverletzung und den Rechtswidrigkeitszusammenhang (VwGH 16.12.1991, 90/15/0114)…