…Der nunmehr angefochtene Pfändungs - und Überweisungsbescheid vom 22. November 2005 ist somit im Sinne der oben angeführten Bestimmungen nach den §§ 65 und 71 AbgEO zu Recht ergangen. Da durch die Berufung eine Rechtswidrigkeit des Pfändungsbescheides nicht aufgezeigt wurde, war spruchgemäß zu entscheiden. Salzburg, am 22…
…auf das Erkenntnis des VwGH vom 24.11.1980, 93/14/023 aus, dass die Rechtswidrigkeit des abgeleiteten Bescheides nicht durch einen nachträglichen Grundlagenbescheid saniert werden könne. Über die Berufung wurde erwogen: Mit Bescheid vom 2. Juni 2008 hat das Finanzamt dem Antrag des Bw…
…Mai 2007, 8. März 2007, gleichzeitig Anträge auf Aussetzung der Einhebung eingebracht worden seien, keine Rechtswidrigkeit des hier gegenständliche Aussetzungszinsenbescheides aufzeigen, da diese Anträge erst nach Ergehen der Bescheide vom 22. Februar 2007 über die Abweisung von Aussetzungsanträgen gestellt wurden, daher keinen Einfluss auf den…
…und des davon gemäß § 295 Abs. 1 BAO abgeleiteten Einkommensteuerbescheides 2005, wobei die Anerkennung von Schadenersatzzahlungen als Betriebsausgabe begehrt wird. Dieser Einwand war nicht geeignet, die Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Anspruchszinsen in Frage zu stellen. Darüber hinaus wurden keine Gründe vorgebracht, die eine Rechtswidrigkeit des…
…weiterer Zinsenbescheid, daher erfolgt keine Abänderung des ursprünglichen (hier angefochtenen) Zinsenbescheides (vgl. Ritz, BAO-Handbuch, 128). Ein solcher Gutschriftszinsenbescheid ist am 10. November 2008 ergangen. Sollte die aufgrund des Vorlageantrages zu ergehende Berufungsentscheidung durch den Unabhängigen Finanzsenat zu einer weiteren Abänderung des Grundlagenbescheides führen, ergeht…
…bzw. die Abgaben der Abgabenbehörde in richtiger Höhe bekannt gegeben worden sind. Da sich sämtliche Einwendungen gegen die Richtigkeit des Grunderwerbsteuerbescheides vom 13. November 2003 betreffend Schenkungsvertrag vom 17. Oktober 2002 richten, vermochten diese keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Stundungszinsenbescheides aufzeigen. Wurde ein Ansuchen um Zahlungserleichterungen (…
…sei diese Rechtswidrigkeit selbst dadurch nicht sanierbar, dass nachträglich der Grundlagenbescheid erlassen werde. Aufgrund der Tatsache, dass die Feststellungsbescheide Nichtbescheide darstellen würden, werde in der Aufrechterhaltung der Einkommenssteuerwirkung hieraus eine Verletzung von Verfahrensvorschriften erblickt. Dies gelte auch in Bezug auf den Rechtsverweis des Unabhängigen Finanzsenates…
…dass im Zuge einer Überprüfung durch das Hauptzollamt Linz nach der Überführung des verfahrensgegenständlichen Fahrzeuges in den zollrechtlich freien Verkehr festgestellt worden sei, dass der PKW bereits vor der Beantragung der Ausstellung eines Grundlagenbescheides für ein in Österreich veranlagtes Unternehmen gewerblich verwendet worden und daher…
…Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 1998, welches mit Bescheid vom 16. Mai 1997 rechtskräftig veranlagt worden ist. Hierbei wurde als Begründung auf einen beigelegten "Musterantrag" verwiesen, in welchem ua unter der Überschrift "Wiederaufnahmegrund" folgendes ausgeführt wurde: "Die Qualifizierung des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid stellt…
…die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend den gemäß § 295 Abs 1 BAO abgeänderten und in Rechtskraft erwachsenen Einkommensteuerbescheid 1989 vom 5. Mai 1997. Als Begründung wurde auf einen beigelegten "Musterantrag" verwiesen, in welchem ua unter der Überschrift "Wiederaufnahmegrund" folgendes ausgeführt wurde: "Die Qualifizierung des Grundlagenbescheides als…
…die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend den gemäß § 295 Abs 1 BAO abgeänderten und in Rechtskraft erwachsenen Einkommensteuerbescheid 1989 vom 20. Mai 1997. Als Begründung wurde auf einen beigelegten "Musterantrag" verwiesen, in welchem ua unter der Überschrift "Wiederaufnahmegrund" folgendes ausgeführt wurde: "Die Qualifizierung des Grundlagenbescheides als…
…Dezember 2005 rechtswidrig. Diese Rechtswidrigkeit könne mit einem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens geltend gemacht werden, wenn die Nichtexistenz des Grundlagenbescheides dem für die Einkommensteuer zuständigen Finanzamt nicht bekannt war; der Umstand, dass kein Grundlagenbescheid erlassen wurde, stelle im abgeleiteten Abgabenverfahren eine neu hervorgekommene Tatsache…
…Zurückweisungsbescheid stellte der Bw mit Schreiben vom 1. Feber 2007 den Antrag, das Verfahren hinsichtlich Einkommensteuer für das Jahr 1995 wiederaufzunehmen. Die Qualifizierung des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid stelle eine neu hervorgekommene Tatsache dar. Die am 5. September 2002 gemäß § 295 BAO vorgenommene Änderung sei auf…
…der strittige Säumniszuschlag infolge Rechtswidrigkeit der Umsatzsteuerfestsetzung zu Unrecht vorgeschrieben worden sei. Wird eine Abgabe nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet, so ist gemäß § 217 Abs. 1 BAO ein Säumniszuschlag zu entrichten. Gemäß § 217 Abs. 2 BAO beträgt der erste Säumniszuschlag 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten…
…dass die Wiederaufnahme des rechtskräftigen Verfahrens zu einem abgeänderten Einkommensbescheid 1989 führe. Unter Punkt I. der Antragsbegründung stellte der Bw. den Sachverhalt wie folgt dar: Mit dem mit 28. März 1991 datierten Grundlagenbescheid 1989 seien die anteiligen Einkünfte aus Gewerbebetrieb einheitlich festgestellt und dem Bw…
…von § 295 Abs. 4 BAO nicht maßgebend. Maßgebend könnte nach dem Sinn des § 295 Abs. 4 BAO nur eine Ähnlichkeit in Bezug auf die Rechtswidrigkeit des Ergehens des Bescheides sein. Diesbezüglich besteht aber keine Ähnlichkeit: Die Situation ist bei einer auf § 295 Abs. 1 BAO…
…im Fall der nachträglichen Erlassung des Feststellungsbescheides von Amts wegen durch einen neuen Bescheid zu ersetzen (VwGH 2.9.2009, 2008/15/0216). § 295 Abs. 1 BAO soll gewährleisten, dass abgeleitete Bescheide dem aktuell vorliegenden Grundlagenbescheid (und der materiellen Rechtslage) entsprechen. Die grundsätzliche Funktion der…
…dass eine "nicht sanierbare Rechtswidrigkeit" vorliege, was jedoch unter Ausnutzung des vorhandenen verfahrensrechtlichen Instrumentariums nicht der Fall sei bzw. unter dem Aspekt der Gleichmäßigkeit der Besteuerung auch nicht sein könne. Laut Bw. habe die Finanzbehörde gem. § 192 BAO die im vorangegangenen Grundlagenbescheid (Feststellungsbescheid) vom 15…
…Ebenso wird beantragt, den Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2004 vom 15. März 2011 aufgrund der Rechtswidrigkeit des Inhaltes und des Spruches des Grundlagenbescheides ersatzlos aufzuheben."" Mit Einkommensteuerbescheid 2004 (Berufungsvorentscheidung gemäß § 276 BAO) vom 24. Mai 2011 änderte das Finanzamt den angefochtenen Einkommensteuerbescheid 2004…
…zum Berichtigungsbescheid wurde ausgeführt, die Abgabenbehörde könne einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruhe. Dabei sei auf den Zeitpunkt der Erlassung des zu berichtigenden Bescheides abzustellen (VwGH 16.12.2003, 2003/15/0110). Die Übernahme erfolge durch…