…1 unmaßgeblich, ob es sich um einmalige oder laufende Einnahmen handelt, ob ein Rechtsanspruch auf sie besteht und ob sie dem zunächst Bezugsberechtigten oder seinem Rechtsnachfolger zufließen. Zu den Vorteilen aus einem Dienstverhältnis im Sinne des § 25 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 gehören nach…
…schafft eine rechtswidrige Verlagerung steuerlicher Vorteile aus der Zurverfügungstellung von Wohnraum, welche bei korrekter steuerlicher Bewertung der Privatsphäre zuzurechnen wären." Zu dieser Problematik verwies das Finanzamt auf die Entscheidung UFS RV/3154-W/08. Die Berufungswerberin ging gegen diese Entscheidung mit einem sowohl an den…
…Einhaltung der Rechtsmittelerledigungen. Falls Sie auch immer aus was für Gründen feststellen, nicht weiter zu kommen, haben sie uns und unsere Rechtsvertretung (mindestens uns) davon zu verständigen. Es besteht hier der begründete Verdacht, dass das Wort unbegründet eine rechtswidrige Dauereinrichtung ist, ohne korrekt nach der…
…00 € wurde als Vorteil aus dem Dienstverhältnis gewertet und dafür vom Dienstgeber des Bw. ein Lohnsteuerabzug vorgenommen (vgl. Schriftsatz vom 14.4.2006 sowie AS 19 des Finanzamtaktes). Am 11.5.2004 schloss der Bw. mit seiner Bank gegen eine Prämie von 4.526…
…geleistet und daher hätte sie aus der Nichtverrechnung keinen Vermögensvorteil erlangt, weil sie auf Zinsen verzichtete, die ohnehin nie einbringlich gewesen wären. Im Übrigen habe auch die Bank als Hypothekargläubigerin auf rd. 200.000 € verzichtet, um ihre Teilnahme an einer endgültigen Sanierung der Mieterin…
…worden. Am 21. Dezember 2006 habe der Vertreter der Leiterin seines Sekretariates den unterfertigten Berufungsschriftsatz zur Abfertigung per Post übergeben. Aus einem nicht aufklärbaren Versehen habe es die Sekretariatsleiterin unterlassen, die Eingabe tatsächlich zur Post zu geben. Dieses Versäumnis sei unvorhersehbar, unabwendbar und unverschuldet. Die…
…1997 und eine beglaubigte Übersetzung aus dem Spanischen vom 17. April 1997 vorgelegt. Der Zusammenhang zwischen der Werkvertragsentlohnung und dem Stundenlohn des Dienstverhältnisses bei der D GmbH werde zurückgewiesen. Ein fixes Dienstverhältnis sei für einen Ausländer aufgrund der problematischen österreichischen Gesetzgebung auch hinsichtlich einer Aufenthaltsbewilligung…
…Verhaltens. Aus der Tatsache, der Teilnahme an einem Umsatzsteuerbetrugssystem lasse sich zulässigerweise ableiten, dass damit die Gefährdung der Einbringung der betroffenen Abgaben verbunden sei. Solche Systeme würden ja gerade darauf hinaus zielen, durch die Nichtabfuhr von Umsatzsteuer einerseits und Geltendmachung ungerechtfertigter Vorsteuerbeträge andererseits rechtswidrige Vermögensvorteile…
…Der Vorwurf einer zur Vermittlung nicht steuerbarer Vermögensvorteile gegründeten Personengesellschaft sei unrichtig und (nach der Entstehungsgeschichte und dem Ablauf der Ereignisse) nicht haltbar. g. Von 1989 bis 2001 habe man am Standort W die größte private Telekommunikationsgruppe betrieben. Sie habe aus mehreren Firmen bestanden (darunter…
…Stickereimaschinen "ohne Geldfluss" erfolgen sollte. Als Bemessungsgrundlage für den Vorsteuerabzug wurde somit ein fiktiver Kaufpreis angeführt. Dieser rechtswidrige Vermögensvorteil wäre nicht der Bw., sondern primär einer im Ausland lebenden nahen Angehörigen der handelnden Organe der Bw. zugute gekommen. Der österreichischen Finanzverwaltung wäre somit ein Zugriff…
…auf die Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates, RV/2789-W/11, wonach ein Verdacht auf Abgabenhinterziehung für das Vorliegen einer aussetzungsschädlichen Gefährdungshandlung nicht ausreiche, weil diese im Gegenteil darauf abziele, rechtswidrig Vermögensvorteile zu erlangen, geht ebenso ins Leere, da in der genannten Berufungsentscheidung die Konzerngesellschaften lediglich…
…Vermögen dem Zugriff des Abgabengläubigers zu entziehen) schon deshalb nicht gefolgt werden, da sowohl die Nichtabfuhr der Umsatzsteuer als auch die Geltendmachung ungerechtfertigter Vorsteuerbeträge darauf abzielen, rechtswidrig Vermögensvorteile zu erlangen. Da ein aussetzungsschädliches Verhalten der Bw. nicht vorlag, war daher spruchgemäß zu entscheiden. II. Gemäß …
…bis 2006 nicht vorgelegt". Abschnitt A führt aber zu den neuen Tatsachen weiter aus (Seite 2): Im gegenständlichen Verfahren ist nachträglich neu hervorgekommen, dass der Plan - einen Gesamtüberschuss zu erzielen - tatsächlich nicht bestanden hat, sondern die Gesellschaft in erster Linie nicht steuerbare Vermögensvorteile vermitteln wollte…
…der Umsetzung des Gesetzes aus der aber für die Frage der richtigen Ermittlung kalkulatorischer Zinsen nichts gewonnen werden kann. Auf die obigen Ausführungen zum wirtschaftlich geprägten Begriff des Kapital(Zins)ertrages wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Im Übrigen spricht gegen eine lineare Ermittlung der kalkulatorischen…
…die Erlösminderung als auch die Geltendmachung ungerechtfertigter Ausgaben darauf abzielen, rechtswidrig Vermögensvorteile zu erlangen (UFS 15.1.2008, RV/3082-W/07). Dadurch erfolgt aber eine Vermögensvermehrung, weshalb die Abgabenhinterziehung alleine noch nicht geeignet ist, eine Handlung darzustellen, die die Einbringlichkeit der (hinterzogenen) Abgabe gefährdet…
…die Erlösminderung als auch die Geltendmachung ungerechtfertigter Ausgaben darauf abzielen, rechtswidrig Vermögensvorteile zu erlangen (UFS 15.1.2008, RV/3082-W/07). Dadurch erfolgt aber eine Vermögensvermehrung, weshalb die Abgabenhinterziehung alleine noch nicht geeignet ist, eine Handlung darzustellen, die die Einbringlichkeit der (hinterzogenen) Abgabe gefährdet…
…die Erlösminderung als auch die Geltendmachung ungerechtfertigter Ausgaben darauf abzielen, rechtswidrig Vermögensvorteile zu erlangen (UFS 15.1.2008, RV/3082-W/07). Dadurch erfolgt aber eine Vermögensvermehrung, weshalb die Abgabenhinterziehung alleine noch nicht geeignet ist, eine Handlung darzustellen, die die Einbringlichkeit der (hinterzogenen) Abgabe gefährdet…
…die Erlösminderung als auch die Geltendmachung ungerechtfertigter Ausgaben darauf abzielen, rechtswidrig Vermögensvorteile zu erlangen (UFS 15.1.2008, RV/3082-W/07). Dadurch erfolgt aber eine Vermögensvermehrung, weshalb die Abgabenhinterziehung alleine noch nicht geeignet ist, eine Handlung darzustellen, die die Einbringlichkeit der (hinterzogenen) Abgabe gefährdet…
…der Umsetzung des Gesetzes aus der aber für die Frage der richtigen Ermittlung kalkulatorischer Zinsen nichts gewonnen werden kann. Auf die obigen Ausführungen zum wirtschaftlich geprägten Begriff des Kapital(Zins)ertrages wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Im Übrigen spricht gegen eine lineare Ermittlung der kalkulatorischen…
…die Erlösminderung als auch die Geltendmachung ungerechtfertigter Ausgaben darauf abzielen, rechtswidrig Vermögensvorteile zu erlangen (UFS 15.1.2008, RV/3082-W/07). Dadurch erfolgt aber eine Vermögensvermehrung, weshalb die Abgabenhinterziehung alleine noch nicht geeignet ist, eine Handlung darzustellen, die die Einbringlichkeit der (hinterzogenen) Abgabe gefährdet…