…doch mit einer österreichischen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist, muss daher derzeit stets einzelfallbezogen unter Berücksichtigung aller Sachverhaltsgegebenheiten beurteilt werden. Das Finanzamt Wien 1/23 hat im Körperschaftsteuerbescheid 2007 vom 9. Februar 2009 festgehalten, dass aufgrund des so genannten Typenvergleiches davon auszugehen ist, dass bei eigener Rechtspersönlichkeit…
…heranzuziehen. Danach besteht die Steuerpflicht jedenfalls bis zum Untergang der Rechtspersönlichkeit einer Gesellschaft, unabhängig davon, ob die Gesellschaft noch werbend tätig ist oder ob ein Abwicklungsbedarf besteht. Bei Vorliegen eines Abwicklungsbedarfes besteht die unbeschränkte Steuerpflicht nach dieser Gesetzesstelle auch noch nach Löschung im Firmenbuch. Im…
…FBG gelöscht. Die Löschung einer GmbH im Firmenbuch hat bloß deklaratorischen Charakter. Die Rechtspersönlichkeit einer GmbH besteht auch nach ihrer Löschung im Firmenbuch fort, solange u a noch Abwicklungsbedarf vorhanden ist, was dann der Fall ist, wenn Abgabenverbindlichkeiten einer solchen Gesellschaft bescheidmäßig festzusetzen sind (vgl…
…Bw. waren die in Pkt.1.1. des Gesellschaftsvertrages genannten Grundstücke erst mit Gesellschaftsvertrag quoad dominium in das gemeinschaftliche Eigentum der Gesellschafter eingebracht worden. Bei dieser Einlage musste- mangels eigener Rechtspersönlichkeit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechtes-, für die Hälfte der eingebrachten Grundstücke das Eigentum der Bw.…
…FBG gelöscht. Die Löschung einer GmbH im Firmenbuch hat bloß deklaratorischen Charakter. Die Rechtspersönlichkeit einer GmbH besteht auch nach ihrer Löschung im Firmenbuch fort, solange u a noch Abwicklungsbedarf vorhanden ist, was dann der Fall ist, wenn Abgabenverbindlichkeiten einer solchen Gesellschaft bescheidmäßig festzusetzen sind (vgl…
…als die Gesellschaft trotz Löschung fortbesteht, solange noch Aktivvermögen vorhanden ist (VwGH 17.5.2004, 2003/17/0134, OGH 19.6.2006, 8 ObA 46/06g). Daraus erhellt eindeutig, dass Forderungen (Aktivvermögen) grundsätzlich bestehen bleiben und dass auch die Rechtspersönlichkeit einer juristischen Person bei vorhandenem…
…Konkurseröffnung lasse die Rechtspersönlichkeit einer Gesellschaft selbstverständlich ebenfalls unbegründet (gemeint wohl: unberührt). Im Übrigen bestätige auch der Umstand, dass über die Am-GmbH das Konkursverfahren eröffnet (und nicht etwa dessen Eröffnung mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen) worden sei, dass es sich jedenfalls um eine existente Firma…
…BGBl. I Nr. 115/1998 (vom 14.8.1998) werden Beamte, die am Tag vor Erlangung der Rechtspersönlichkeit einer Einrichtung gemäß § 1 Bundesmuseen-Gesetz deren Personalstand angehören, mit Inkrafttreten der Museumsordnung in das Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten versetzt und gleichzeitig jener Anstalt, deren…
…zu beachten, dass die Löschung einer GmbH im Firmenbuch bloß deklarativen Charakter hat. Die Rechtspersönlichkeit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung besteht demnach solange fort, als noch Abwicklungsbedarf vorhanden ist. Dies insbesondere dann der Fall, wenn Abgabenverbindlichkeiten einer solchen Gesellschaft bescheidmäßig festzusetzen sind (vgl. VwGH 28…
…zu dem Ergebnis führen, auch die (unstrittige) Arbeitgebereigenschaft (und damit im Ergebnis auch: die eigenständige Rechtssubjektivität) von im Konzern verbundenen Gesellschaften dann, wenn (beispielsweise) die Muttergesellschaft durch entsprechende Vorgaben ("Weisungen") an ein leitendes bzw. vertretungsbefugtes Organ der Tochtergesellschaft einen entscheidenden Einfluss ausübt, in Zweifel ziehen…
…Die Rechtspersönlichkeit einer GmbH besteht auch nach ihrer Löschung im Firmenbuch solange fort, als noch Abwicklungsbedarf aufgrund von Rechtsbeziehungen zu Gläubigern oder Schuldnern besteht, also Rechtsverhältnisse zu Dritten nicht vollständig abgewickelt sind, was dann der Fall ist, wenn Abgaben einer solchen Gesellschaft gegenüber bescheidmäßig festzusetzen…
… 79 BAO). Die Rechtspersönlichkeit einer Ges.m.b.H. bestehe solange fort, als noch Abwicklungsbedarf gegeben sei, was dann der Fall sei, wenn Abgabenverbindlichkeiten einer solchen Gesellschaft bescheidmäßig festzusetzen seien. Zum Einwand der ausdrücklichen örtlichen und sachlichen Unzuständigkeit fehle die Begründung. Die sachliche Zuständigkeit des…
…die Löschung einer Firma nicht gleichzuhalten (vgl. Strasser in Rummel, ABGB, 1. Band, Rz 29 zu §§ 1020-1026 ABGB, S. 2122). Die Rechtspersönlichkeit einer juristischen Person bestehe vielmehr solange fort, als noch Abwicklungsbedarf vorhanden sei, was dann gegeben wäre, wenn Abgabenverbindlichkeiten einer solchen Gesellschaft bescheidmäßig…
…und die Rechtspersönlichkeit der übertragenden Körperschaft unter Ausschluss der Abwicklung erlischt. Die Gegenleistung für die Anteilsinhaber der das Vermögen übertragenden Körperschaft besteht grundsätzlich in Anteilsrechten an der übernehmenden Körperschaft. In bestimmten im § 224 AktG aufgezählten Fällen gestattet bzw. verlangt das Gesellschaftsrecht jedoch einen Verzicht auf…
…Die Rechtspersönlichkeit einer GmbH besteht auch nach ihrer Löschung im Firmenbuch solange fort, als noch Abwicklungsbedarf aufgrund von Rechtsbeziehungen zu Gläubigern oder Schuldnern besteht, was dann der Fall ist, wenn Abgaben einer solchen Gesellschaft gegenüber bescheidmäßig festzusetzen sind (siehe dazu VwGH vom 28.6.2007…
…Die Rechtspersönlichkeit einer GmbH besteht auch nach ihrer Löschung im Firmenbuch solange fort, als noch Abwicklungsbedarf aufgrund von Rechtsbeziehungen zu Gläubigern oder Schuldnern besteht, also Rechtsverhältnisse zu Dritten nicht vollständig abgewickelt sind, was dann der Fall ist, wenn Abgaben einer solchen Gesellschaft gegenüber bescheidmäßig festzusetzen…
…Die Rechtspersönlichkeit einer GmbH besteht auch nach ihrer Löschung im Firmenbuch solange fort, als noch Abwicklungsbedarf aufgrund von Rechtsbeziehungen zu Gläubigern oder Schuldnern besteht, also Rechtsverhältnisse zu Dritten nicht vollständig abgewickelt sind, was dann der Fall ist, wenn Abgaben einer solchen Gesellschaft gegenüber bescheidmäßig festzusetzen…
…Die Rechtspersönlichkeit einer GmbH besteht auch nach ihrer Löschung im Firmenbuch solange fort, als noch Abwicklungsbedarf aufgrund von Rechtsbeziehungen zu Gläubigern oder Schuldnern besteht, also Rechtsverhältnisse zu Dritten nicht vollständig abgewickelt sind, was dann der Fall ist, wenn Abgaben einer solchen Gesellschaft gegenüber bescheidmäßig festzusetzen…
…die ersatzlose Aufhebung des ebenfalls bekämpften Haftungsbescheides. Die Rechtspersönlichkeit einer GmbH besteht solange fort, als noch Abwicklungsbedarf besteht, was dann der Fall ist, wenn Abgabenverbindlichkeiten einer solchen Gesellschaft bescheidmäßig festzusetzen sind (VwGH 20.09.1995, 95/1370068). Im gegenständlichen Fall ist eine Löschung der Bw…
…Die Rechtspersönlichkeit einer GmbH besteht auch nach ihrer Löschung im Firmenbuch solange fort, als noch Abwicklungsbedarf aufgrund von Rechtsbeziehungen zu Gläubigern oder Schuldnern besteht, also Rechtsverhältnisse zu Dritten nicht vollständig abgewickelt sind, was dann der Fall ist, wenn Abgaben einer solchen Gesellschaft gegenüber bescheidmäßig festzusetzen…