RIS AI
47 767 Treffer840 msnur geltende Fassungen
UFSW RD/0012-W/12Rechtsfolgenlose Grundlagenbescheide und Entscheidungspflichten der Abgabenbehörde I. Instanz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.05.2012

…wenn ein rückwirkendes Ereignis stattfindet, das Bestand oder Umfang des Abgabenanspruches ändert. Da die Grundlagenbescheide vom 14. Februar 1996 ex tunc rechtsfolgenlose Bescheide waren und diese fehlenden Rechtsfolgen durch die Berufungsentscheidung vom 28. Juni 2005 nicht bewirkt wurden, wurden Bestand und Umfang von Abgabenansprüchen durch…

UFSW RV/2859-W/09Säumniszuschlag als verschuldensunabhängige Rechtsfolge, da über Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO gesondert abgesprochen wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch BDO Auxilia Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 1010 Wien, Kohlmarkt 8-10, vom 12. Jänner 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 22. Dezember 2008 betreffend Säumniszuschlag entschieden…

UFSG RV/0609-G/08Versandhandel - Zeitpunkt des Eintritts der Rechtsfolgen (Rechtslage vor dem StRefG 2000)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.10.2010

…hier: nach Österreich) versandt oder befördert werden, im laufenden Kalenderjahr den Gegenwert von 100.000 ECU in Landeswährung nicht überschreitet. Sobald also im laufenden Jahr die Lieferschwelle überstiegen wird, treten die Rechtsfolgen des Art. 28b Teil B Abs. 1 der Sechsten MwSt-Richtlinie ab diesem…

UFSW RV/3543-W/081. Rechtsfolgen einer mangels Zurechenbarkeit des Vermögens am Einbringungsstichtag verunglückten Einbringung (Art. III UmgrStG) 2. Schätzung eines Schrotthändlers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2012

…Stichtag). Damit hat es zu der vom Finanzamt angenommenen Rechtsfolge der Aufdeckung der stillen Reserven (Verwirklichung des Tauschgrundsatzes) zu kommen. Entgegen der Ansicht des Finanzamtes kommt es dabei allerdings nicht zu einer Rückwirkung auf den 30.9.2003 und einer Aufdeckung beim Bw. Denn einerseits…

UFSW RV/0036-W/021.) Das Kartenspiel Pan Nine (Baccara Variante, ähnlich Lucky 9) unterliegt infolge seiner Glücksspieleigenschaft der Rechtsgebühr 2.) Spezieller Steuergegenstand des § 33 TP 17 GebG sind "Glücksverträge und zwar Glücksspiele". Die Betrachtung setzt am Verpflichtungsgeschäft, "Anbieten", "Organisieren" an ("von vorne"). Die Rechtsfolge, das Entstehen der Gebührenschuld wurde vom Gesetzgeber in den Erfüllungsbereich, nämlich bei Fälligkeit des Spielgewinnes, gelegt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.07.2007Teil 4/4

2. Die Rechtsfolge, die an den Steuergegenstand geknüpft ist, ist das Entstehen der Steuerschuld. Das Entstehen der Steuerschuld muss nicht der Betrachtung "von vorne" folgen (Unterzeichnung/Aushändigung der Urkunde, Fälligkeit des Spielgewinnes). "wenn die Gewinste in Geld bestehen, vom Gewinst 25%." Gemäß § 16 GebG entsteht…

UFSS RV/0083-S/06Inhaltserfordernisse eines Antrages auf Wiederaufnahme, Rechtsfolgen bei fruchtlosem Ablauf
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.02.2006

  Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des S.E., gegen den Bescheid des FA.S., vertreten durch T.S., betreffend Zurücknahmeerklärung eines Antrages betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens für 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…

UFSZ3K ZRV/0196-Z3K/02Zollerlass aus Billigkeitsgründen nach Lage der Sache, Haftung des Hauptverpflichteten ist eine vom Gesetzgeber gewollte Rechtsfolge, verschuldensunabhängige Erfolgshaftung; Beweiswürdigung, Wertung von Beweismitteln, taugliche Beweisanträge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)08.05.2003

…Abgabe festgesetzt wurde, vermag für sich allein keine Unbilligkeit zu begründen, weil Fragen der Rechtmäßigkeit einer Forderung ausschließlich in den Bereich des Festsetzungs- und Rechtsmittelverfahrens gehören. Im Erlassverfahren ist für solche Rechtsfragen kein Raum mehr (VwGH vom 13.06.1960, Zl. 245/60). Der VwGH…

UFSW RV/1936-W/11Die Gebührenerhöhung gemäß § 9 Abs. 1 GebG 1957 ist eine objektive Rechtsfolge einer nicht vorschriftsmäßig entrichteten Eingabegebühr und keine Strafsanktion
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.09.2011

…in § 9 Abs.1 GebG 1957 normierte, zwingende Rechtsfolge einer nicht vorschriftsmäßig entrichteten Gebühr darstellen. Darüber hinaus wurde der Bw. mitgeteilt, dass ihr der entrichtete Betrag auf die bescheidmäßige Vorschreibung angerechnet wird und der entrichtete Betrag von € 440,00 nicht die verfahrensgegenständliche Verfassungsgerichtshofbeschwerde betrifft…

UFSI RV/0106-I/071) Verlustvortrag und Sanierungsgewinn: vorrangige Verrechnung des Verlustvortrages mit nicht begünstigten Einkünften 2) Vorliegen einer Zustellvollmacht (bei Vertretungsanzeige mittels FinanzOnline) 3) Verjährungsfrist nach (rechtskräftigen) vorläufigen Bescheiden 4) Rechtsfolgen der Behebung von Aufhebungsbescheiden gemäß § 299 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2010

…15. November 2005 gemäß § 299 BAO hätte es somit nicht bedurft. Denn diese Rechtsfolge wäre mit dem Ergehen des endgültigen Bescheides vom 14. November 2006 ohnedies kraft Gesetzes eingetreten. Auf Grund des oben dargestellten Verfahrensstandes war über die gegen den (vorläufigen) Einkommensteuerbescheid 1999 vom 6…

UFSW RV/0036-W/021.) Das Kartenspiel Pan Nine (Baccara Variante, ähnlich Lucky 9) unterliegt infolge seiner Glücksspieleigenschaft der Rechtsgebühr 2.) Spezieller Steuergegenstand des § 33 TP 17 GebG sind "Glücksverträge und zwar Glücksspiele". Die Betrachtung setzt am Verpflichtungsgeschäft, "Anbieten", "Organisieren" an ("von vorne"). Die Rechtsfolge, das Entstehen der Gebührenschuld wurde vom Gesetzgeber in den Erfüllungsbereich, nämlich bei Fälligkeit des Spielgewinnes, gelegt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.07.2007Teil 1/4

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw.., vertreten durch die erbl. Witwe B, gegen den Bescheid gemäß § 210 BAO des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 10. Oktober 1995, StNr. XXX, betreffend Rechtsgebühr bzw. Rechtsgebühren entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge…

UFSW RV/0036-W/021.) Das Kartenspiel Pan Nine (Baccara Variante, ähnlich Lucky 9) unterliegt infolge seiner Glücksspieleigenschaft der Rechtsgebühr 2.) Spezieller Steuergegenstand des § 33 TP 17 GebG sind "Glücksverträge und zwar Glücksspiele". Die Betrachtung setzt am Verpflichtungsgeschäft, "Anbieten", "Organisieren" an ("von vorne"). Die Rechtsfolge, das Entstehen der Gebührenschuld wurde vom Gesetzgeber in den Erfüllungsbereich, nämlich bei Fälligkeit des Spielgewinnes, gelegt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.07.2007Teil 2/4

Das entspricht der Kernaussage im Kurzlehrbuch "Österreichisches Strafrecht, Besonderer Teil I §§ 75 bis 168a StGB, sechste Auflage, RZ 1 zu § 168 StGB, von Christian Bertl und Klaus Schweighofer: "Glücksspiele sind so gut wie alle Kartenspiele, weil auch gute Spieler mit "schlechten" Karten nicht gewinnen können…

UFSW RV/0036-W/021.) Das Kartenspiel Pan Nine (Baccara Variante, ähnlich Lucky 9) unterliegt infolge seiner Glücksspieleigenschaft der Rechtsgebühr 2.) Spezieller Steuergegenstand des § 33 TP 17 GebG sind "Glücksverträge und zwar Glücksspiele". Die Betrachtung setzt am Verpflichtungsgeschäft, "Anbieten", "Organisieren" an ("von vorne"). Die Rechtsfolge, das Entstehen der Gebührenschuld wurde vom Gesetzgeber in den Erfüllungsbereich, nämlich bei Fälligkeit des Spielgewinnes, gelegt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.07.2007Teil 3/4

…Amtspartei wird noch folgendes bemerkt: Nach der Bedeutung und dem Inhalt des Steuerrechtssatzes macht es das Wesen des Tatbestandes aus, gleichartige Sachverhalte zu erfassen, um alle diese Ereignisse einer bestimmten gleichen Rechtsfolge zuführen zu können. Zum Tatbestand gehört demnach eine allgemeine Beschreibung von Ereignissen, Gegebenheiten…

UFSW RV/0578-W/12Rechtmäßigkeit von Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.07.2012

…VwGH 24.9.2008, 2007/15/0075) sind Anspruchszinsen im Sinne des § 205 BAO (BGBl. I Nr. 142/2000) eine objektive Rechtsfolge, um (mögliche) Zinsvorteile oder Zinsnachteile auszugleichen, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben. Die Bestimmung berücksichtigt nicht die Gründe, aus welchen im…

UFSL RV/0988-L/09Anspruchszinsen 2004 und 2005
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.08.2010

…Verschuldenseinwand des Bw. verkennt nämlich grundlegend, dass es sich bei der Anspruchszinsenfestsetzung nach dem klaren Wortlaut des § 205 Abs. 1 BAO um eine objektive Rechtsfolge handelt, die unabhängig davon eintritt, weshalb es im Einzelfall erst später zur Einkommen- oder Körperschaftsteuerfestsetzung gekommen ist, bzw. ob eine…

UFSZ3K ZRV/0322-Z3K/11Gegenstandsloserklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid08.02.2012

…Mai 2011 innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Erhalt des Bescheides zu beheben, nicht entsprochen hat, hatte die gesetzlich vorgesehene Rechtsfolge einzutreten. Der Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates vom 23. Dezember 2011 ist der Beschwerdeführerin nach der Aktenlage am 29. Dezember 2011 (Donnerstag) zugestellt worden…

UFSK RV/0519-K/06Zurückweisung einer verspätet eingebrachten Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.10.2007

…vorgenannte Bestimmung des § 273 Abs. 1 lit. b BAO ihrem eindeutigen Gesetzeswortlaut nach an die verspätetete Einbringung einer Berufung deren Zurückweisung als zwingende Rechtsfolge knüpft, sah sich das Finanzamt demnach auch zu Recht gehalten, dahingehend abzusprechen. Ergänzend sei angemerkt, dass die Bw. im Berufungswege in…

UFSG RV/0807-G/11Anspruchszinsen für Einkommensteuerschuld des Erblassers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.09.2012

…2007/15/0175, sind Anspruchszinsen im Sinne des § 205 BAO (BGBl. I Nr. 142/2000) eine objektive Rechtsfolge, um (mögliche) Zinsvorteile oder Zinsnachteile auszugleichen, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben. Die Bestimmung berücksichtigt nicht die Gründe, aus welchen im Einzelfall Differenzbeträge an Einkommensteuer…

UFSL RV/1348-L/08Allfälliges Verschulden der Abgabenbehörde/des Abgabepflichtigen am Zustandekommen einer Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuernachforderung ist für die Anspruchsverzinsung ebenso irrelevant wie eine allfällige Verletzung des Treu- und Glaubensgrundsatzes (Vertrauensschaden). Anspruchszinsenberechnungszeitraum endet abgesehen von Fällen iSd. § 250 Abs. 2 BAO grundsätzlich nicht mit dem Tag der Erlassung des Stammabgabenbescheides, sondern mit dem der Bekanntgabe (§ 97 Abs. 1 BAO) des Stammabgabenbescheides vorangehenden Tag.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.02.2009

…bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für im Gesetz bestimmt umschriebene Zeiträume zu verzinsen sind, um eine verschuldensunabhängige, objektive Rechtsfolge handelt. Dass ein allfälliges Verschulden einer der beteiligten Verfahrensparteien am Zustandekommen einer Einkommen- oder Körperschaftsteuernachforderung im Anwendungsbereich des § 205 BAO unbeachtlich, und daher dem gegenständlichen Verschuldenseinwand…

UFSL RV/1202-L/06Verfügung des Ablaufs der Aussetzung der Einhebung einer Abgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.12.2006

…war, eine Erledigung in Form einer Berufungsvorentscheidung, einer Berufungsentscheidung oder in anderer Form (z. B. Berufungszurückweisungsbescheid, Berufungszurücknahmebescheid) vor, so ist die bescheidmäßige Verfügung des Aussetzungsablaufs also zwingende Rechtsfolge (VwGH v. 22.1.2001, 2000/17/0266; VwGH v. 20.2.1996, 94/13/0266, 95…

UFSL RV/1201-L/06Verfügung des Ablaufs der Aussetzung der Einhebung einer Abgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.12.2006

…eine Abgabe war, eine Erledigung in Form einer Berufungsvorentscheidung, einer Berufungsentscheidung oder in anderer Form (z. B. Berufungszurückweisungsbescheid, Berufungszurücknahmebescheid) vor, so ist die bescheidmäßige Verfügung des Aussetzungsablaufs also zwingende Rechtsfolge (VwGH v. 22.1.2001, 2000/17/0266; VwGH v. 20.2.1996, 94/13…