…wenn ein rückwirkendes Ereignis stattfindet, das Bestand oder Umfang des Abgabenanspruches ändert. Da die Grundlagenbescheide vom 14. Februar 1996 ex tunc rechtsfolgenlose Bescheide waren und diese fehlenden Rechtsfolgen durch die Berufungsentscheidung vom 28. Juni 2005 nicht bewirkt wurden, wurden Bestand und Umfang von Abgabenansprüchen durch…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch BDO Auxilia Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 1010 Wien, Kohlmarkt 8-10, vom 12. Jänner 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 22. Dezember 2008 betreffend Säumniszuschlag entschieden…
…hier: nach Österreich) versandt oder befördert werden, im laufenden Kalenderjahr den Gegenwert von 100.000 ECU in Landeswährung nicht überschreitet. Sobald also im laufenden Jahr die Lieferschwelle überstiegen wird, treten die Rechtsfolgen des Art. 28b Teil B Abs. 1 der Sechsten MwSt-Richtlinie ab diesem…
…Stichtag). Damit hat es zu der vom Finanzamt angenommenen Rechtsfolge der Aufdeckung der stillen Reserven (Verwirklichung des Tauschgrundsatzes) zu kommen. Entgegen der Ansicht des Finanzamtes kommt es dabei allerdings nicht zu einer Rückwirkung auf den 30.9.2003 und einer Aufdeckung beim Bw. Denn einerseits…
2. Die Rechtsfolge, die an den Steuergegenstand geknüpft ist, ist das Entstehen der Steuerschuld. Das Entstehen der Steuerschuld muss nicht der Betrachtung "von vorne" folgen (Unterzeichnung/Aushändigung der Urkunde, Fälligkeit des Spielgewinnes). "wenn die Gewinste in Geld bestehen, vom Gewinst 25%." Gemäß § 16 GebG entsteht…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des S.E., gegen den Bescheid des FA.S., vertreten durch T.S., betreffend Zurücknahmeerklärung eines Antrages betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens für 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…
…Abgabe festgesetzt wurde, vermag für sich allein keine Unbilligkeit zu begründen, weil Fragen der Rechtmäßigkeit einer Forderung ausschließlich in den Bereich des Festsetzungs- und Rechtsmittelverfahrens gehören. Im Erlassverfahren ist für solche Rechtsfragen kein Raum mehr (VwGH vom 13.06.1960, Zl. 245/60). Der VwGH…
…in § 9 Abs.1 GebG 1957 normierte, zwingende Rechtsfolge einer nicht vorschriftsmäßig entrichteten Gebühr darstellen. Darüber hinaus wurde der Bw. mitgeteilt, dass ihr der entrichtete Betrag auf die bescheidmäßige Vorschreibung angerechnet wird und der entrichtete Betrag von € 440,00 nicht die verfahrensgegenständliche Verfassungsgerichtshofbeschwerde betrifft…
…15. November 2005 gemäß § 299 BAO hätte es somit nicht bedurft. Denn diese Rechtsfolge wäre mit dem Ergehen des endgültigen Bescheides vom 14. November 2006 ohnedies kraft Gesetzes eingetreten. Auf Grund des oben dargestellten Verfahrensstandes war über die gegen den (vorläufigen) Einkommensteuerbescheid 1999 vom 6…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw.., vertreten durch die erbl. Witwe B, gegen den Bescheid gemäß § 210 BAO des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 10. Oktober 1995, StNr. XXX, betreffend Rechtsgebühr bzw. Rechtsgebühren entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge…
Das entspricht der Kernaussage im Kurzlehrbuch "Österreichisches Strafrecht, Besonderer Teil I §§ 75 bis 168a StGB, sechste Auflage, RZ 1 zu § 168 StGB, von Christian Bertl und Klaus Schweighofer: "Glücksspiele sind so gut wie alle Kartenspiele, weil auch gute Spieler mit "schlechten" Karten nicht gewinnen können…
…Amtspartei wird noch folgendes bemerkt: Nach der Bedeutung und dem Inhalt des Steuerrechtssatzes macht es das Wesen des Tatbestandes aus, gleichartige Sachverhalte zu erfassen, um alle diese Ereignisse einer bestimmten gleichen Rechtsfolge zuführen zu können. Zum Tatbestand gehört demnach eine allgemeine Beschreibung von Ereignissen, Gegebenheiten…
…VwGH 24.9.2008, 2007/15/0075) sind Anspruchszinsen im Sinne des § 205 BAO (BGBl. I Nr. 142/2000) eine objektive Rechtsfolge, um (mögliche) Zinsvorteile oder Zinsnachteile auszugleichen, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben. Die Bestimmung berücksichtigt nicht die Gründe, aus welchen im…
…Verschuldenseinwand des Bw. verkennt nämlich grundlegend, dass es sich bei der Anspruchszinsenfestsetzung nach dem klaren Wortlaut des § 205 Abs. 1 BAO um eine objektive Rechtsfolge handelt, die unabhängig davon eintritt, weshalb es im Einzelfall erst später zur Einkommen- oder Körperschaftsteuerfestsetzung gekommen ist, bzw. ob eine…
…Mai 2011 innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Erhalt des Bescheides zu beheben, nicht entsprochen hat, hatte die gesetzlich vorgesehene Rechtsfolge einzutreten. Der Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates vom 23. Dezember 2011 ist der Beschwerdeführerin nach der Aktenlage am 29. Dezember 2011 (Donnerstag) zugestellt worden…
…vorgenannte Bestimmung des § 273 Abs. 1 lit. b BAO ihrem eindeutigen Gesetzeswortlaut nach an die verspätetete Einbringung einer Berufung deren Zurückweisung als zwingende Rechtsfolge knüpft, sah sich das Finanzamt demnach auch zu Recht gehalten, dahingehend abzusprechen. Ergänzend sei angemerkt, dass die Bw. im Berufungswege in…
…2007/15/0175, sind Anspruchszinsen im Sinne des § 205 BAO (BGBl. I Nr. 142/2000) eine objektive Rechtsfolge, um (mögliche) Zinsvorteile oder Zinsnachteile auszugleichen, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben. Die Bestimmung berücksichtigt nicht die Gründe, aus welchen im Einzelfall Differenzbeträge an Einkommensteuer…
…bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für im Gesetz bestimmt umschriebene Zeiträume zu verzinsen sind, um eine verschuldensunabhängige, objektive Rechtsfolge handelt. Dass ein allfälliges Verschulden einer der beteiligten Verfahrensparteien am Zustandekommen einer Einkommen- oder Körperschaftsteuernachforderung im Anwendungsbereich des § 205 BAO unbeachtlich, und daher dem gegenständlichen Verschuldenseinwand…
…war, eine Erledigung in Form einer Berufungsvorentscheidung, einer Berufungsentscheidung oder in anderer Form (z. B. Berufungszurückweisungsbescheid, Berufungszurücknahmebescheid) vor, so ist die bescheidmäßige Verfügung des Aussetzungsablaufs also zwingende Rechtsfolge (VwGH v. 22.1.2001, 2000/17/0266; VwGH v. 20.2.1996, 94/13/0266, 95…
…eine Abgabe war, eine Erledigung in Form einer Berufungsvorentscheidung, einer Berufungsentscheidung oder in anderer Form (z. B. Berufungszurückweisungsbescheid, Berufungszurücknahmebescheid) vor, so ist die bescheidmäßige Verfügung des Aussetzungsablaufs also zwingende Rechtsfolge (VwGH v. 22.1.2001, 2000/17/0266; VwGH v. 20.2.1996, 94/13…