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UFSW RV/0130-W/05Eine Berufung hinsichtlich eines aus dem Rechtsbestand ausgeschiedenen Bescheides ist zurückzuweisen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.06.2005

…diese Aufhebung des Aufhebungsbescheides antragsgemäß erfolge- zu erledigen, da dann der nach § 295 BAO abgeänderte Bescheid wiederum Rechtsbestand habe. Ad Aufhebungsbescheid gem. § 299 BAO: Im Aufhebungsbescheid werde ausgeführt: Wird ein Grundlagenbescheid vor dem abgeleiteten Bescheid erlassen bzw. abgewandelt und entgegen der Bindung im später ergehenden…

UFSW RV/2139-W/05Folgeänderung nach Ausscheiden eines Feststellungsbescheides aus dem Rechtsbestand.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.10.2007

…bzw. vom 8.6.2004 sind auf Grund der Berufungsentscheidung vom 25.10.2007, RV/2104-W/05, aus dem Rechtsbestand ausgeschieden. 2. Einkünfte aus Kapitalvermögen Die in den Feststellungsbescheiden nicht erfassten Zinsenbeträge, die in den von der Mutter des Bw. einbehaltenen Zahlungen enthalten sind…

UFSG RV/0849-G/11Unzulässigkeit einer Berufung bei Beseitigung des angefochtenen Bescheides aus dem Rechtsbestand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.10.2012

…Verfahren durch die Aufhebung des die Wiederaufnahme des Verfahrens bewilligenden oder verfügenden Bescheides in die Lage zurück, in der es sich vor seiner Wiederaufnahme befunden hat. Somit scheidet ex lege der neue Sachbescheid aus dem Rechtsbestand aus, und der alte Sachbescheid lebt wieder auf (vgl…

UFSG RV/0188-G/07Zurückweisung einer Berufung infolge Ausscheidens der angefochtenen Sachbescheide aus dem Rechtsbestand
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid14.03.2007

…Instanz, wenn ein Grund zur Zurückweisung der Berufung vorliegt. Ein Hindernis, eine im Zeitpunkt der Einbringung an sich zulässige Berufung sachlich zu erledigen, ist unter anderem dann gegeben, wenn der angefochtene Bescheid vor der Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausscheidet (vgl. Ritz. BAO-Kommentar, 3. Aufl., …

UFSW RV/0740-W/06Bescheid gehörte im Zeitpunkt der Berufung nicht mehr dem Rechtsbestand an
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.04.2006

…Abs. 1 BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung a) nicht zulässig ist oder b) nicht fristgerecht eingebracht wurde. Eine Berufung ist unter anderem bei Beseitigung des angefochtenen Bescheides aus dem Rechtsbestand vor Erledigung der Berufung unzulässig (vgl. Ritz, BAO…

UFSG RV/0469-G/08Ziel einer Wiederaufnahme ist eine richtige Besteuerung (Vorrang der Rechtsrichtigkeit vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch Dr. Alexander Haas, Rechtsanwalt, 8054 Seiersberg, Haushamer Straße 1, vom 12. Jänner 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 9. Dezember 2003 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO von Amts…

UFSG RV/0468-G/08Ziel einer Wiederaufnahme ist eine richtige Besteuerung (Vorrang der Rechtsrichtigkeit vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.08.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vertreten durch Dr. Alexander Haas, Rechtsanwalt, 8054 Seiersberg, Haushamer Straße 1, vom 12. Jänner 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 9. Dezember 2003 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO von Amts…

UFSG RV/0363-G/07Ziel einer Wiederaufnahme ist eine richtige Besteuerung (Vorrang der Rechtsrichtigkeit vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.08.2007

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vertreten durch Dr. Wilhelm Kubin, Rechtsanwalt, 8010 Graz, Münzgrabenstraße 36, vom 19. Juli 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 19. Juni 2002 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO von Amts wegen…

UFSG RV/0364-G/07Ziel einer Wiederaufnahme ist eine richtige Besteuerung (Vorrang der Rechtsrichtigkeit vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.08.2007

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch Dr. Wilhelm Kubin, Rechtsanwalt, 8010 Graz, Münzgrabenstraße 36,vom 19. Juli 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 19. Juni 2002 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO von Amts wegen…

UFSG RV/0248-G/07Ziel einer Wiederaufnahme ist eine richtige Besteuerung (Vorrang der Rechtsrichtigkeit vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.08.2007

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungwerbers, vertreten durch Dr. Wilhelm Kubin, Rechtsanwalt, 8010 Graz, Münzgrabenstraße 36, vom 22. Juli 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 19. Juni 2002 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO von Amts wegen…

UFSG RV/0249-G/07Ziel einer Wiederaufnahme ist eine richtige Besteuerung (Vorrang der Rechtsrichtigkeit vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.08.2007

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch Dr. Wilhelm Kubin, Rechtsanwalt, 8010 Graz, Münzgrabenstraße 36, vom 22. Juli 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 19. Juni 2002 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO von Amts wegen…

UFSG RV/0251-G/07Ziel einer Wiederaufnahme ist eine richtige Besteuerung (Vorrang der Rechtsrichtigkeit vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2007

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vertreten durch Dr. Wilhelm Kubin, Rechtsanwalt, 8010 Graz, Münzgrabenstraße 36, vom 22. Juli 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 19. Juni 2002 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO von Amts wegen…

UFSG RV/0250-G/07Ziel einer Wiederaufnahme ist die richtige Besteuerung (Vorrang der Rechtsrichtigkeit vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch Dr. Wilhelm Kubin, Rechtsanwalt, 8010 Graz, Münzgrabenstraße 36, vom 23. Juli 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 19. Juni 2002 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO von Amts wegen…

UFSG RV/0362-G/07Ziel einer Wiederaufnahme ist eine richtige Besteuerung (Vorrang der Rechtsrichtigkeit vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.06.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch Dr. Wilhelm Kubin, Rechtsanwalt, 8010 Graz, Münzgrabenstraße 36, vom 19. Juli 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz - Umgebung vom 19. Juni 2002 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO von Amts wegen…

UFSG RV/0361-G/07Ziel einer Wiederaufnahme ist eine richtige Besteuerung (Vorrang der Rechtsrichtigkeit vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vertreten durch Dr. Wilhelm Kubin, Rechtsanwalt, 8010 Graz, Münzgrabenstraße 36, vom 19. Juli 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 19. Juni 2002 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO von Amts wegen…

UFSG RV/0245-G/07Ziel einer Wiederaufnahme ist eine richtige Besteuerung (Vorrang der Rechtsrichtigkeit vor der Rechtsbeständigkeit).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vertreten durch Dr. Wilhelm Kubin, Rechtsanwalt, 8010 Graz, Münzgrabenstrasse 36,vom 22. Juli 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 19. Juni 2002 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO von Amts wegen…

UFSG RV/0244-G/07Ziel einer Wiederaufnahme ist eine richtige Besteuerung (Vorrang der Rechtsrichtigkeit vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch Dr. Wilhelm Kubin, Rechtsanwalt, 8010 Graz, Münzgrabenstraße 36, vom 22. Juli 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 19. Juni 2002 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO von Amts wegen…

UFSG RV/0247-G/07Ziel einer Wiederaufnahme ist eine richtige Besteuerung (Vorrang der Rechtsrichtigkeit vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.06.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vertreten durch Dr. Wilhelm Kubin, Rechtanwalt, 8010 Graz, Münzgrabenstraße 36, vom 22. Juli 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 19. Juni 2002 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO von Amts wegen…

UFSG RV/0246-G/07Ziel einer Wiederaufnahme ist eine richtige Besteuerung (Vorrang der Rechtsrichtigkeit vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.06.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch Dr. Wilhelm Kubin, Rechtsanwalt, 8010 Graz, Münzgrabenstraße 36, vom 22. Juli 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 19. Juni 2002 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO von Amts wegen…

UFSG RV/0243-G/07Ziel einer Wiederaufnahme ist eine richtige Besteuerung (Vorrang der Rechtsrichtigkeit vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.06.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch Dr. Wilhelm Kubin, Rechtsanwalt, 8010 Graz, Münzgrabenstraße 36, vom 23. Juli 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 19. Juni 2002 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO von Amts wegen…