…Verwaltungsrechtes entschieden hat. Die Wiedergabe einer Rechtsansicht, von Tatsachen, der Hinweis auf Vorgänge des Verfahrens, Rechtsbelehrungen udgl können nicht als verbindliche Erledigungen, also nicht als Spruch iSd. § 93 Abs.2 BAO gewertet werden. Das Vorliegen eines Bescheides kann nur dann angenommen werden, wenn die Behörde…
…entschieden hat. Die Wiedergabe einer Rechtsansicht, von Tatsachen, der Hinweis auf Vorgänge des Verfahrens, Rechtsbelehrungen und dergleichen können nicht als verbindliche Erledigungen, also nicht als Spruch im Sinne des § 93 Abs 2 BAO gewertet werden (in diesem Sinne VwGH 27.04.1995, 92/17/0288;…
…mit der Bw geführten Schriftwechsel ergibt sich, dass sie nunmehr unvertreten ist, was grundlegende Voraussetzung für Rechtsbelehrungen ist. Anlässlich einer persönlichen Vorsprache am 27.05.2010 wird der Bw folgender Vorhalt mitgegeben: "1.) Es gilt für Sie erhöhte Mitwirkungspflicht, weil ein Auslandssachverhalt und ein ungewöhnlicher…
…wie folgt: "Sie weisen meine Berufungen nach mehr als fünf Monaten mit der Begründung zurück, daß eine Übermittelung als e-Mail nicht zulässig sei. In den jeweiligen Rechtsbelehrungen heißt es 'es sei denn, daß innerhalb eines Monats nach Zustellung..... beim oben angeführten Finanzamt der Antrag ..…
…ob dieser Vorlageantrag tatsächlich - wie in § 276 Abs. 2 BAO angeordnet (siehe auch Hinweis in den Rechtsbelehrungen der Berufungsvorentscheidungen) - innerhalb eines Monats eingebracht worden war. Denn nur dann durfte die Berufung wieder als unerledigt betrachtet werden, während das Berufungsverfahren andernfalls als durch die Berufungsvorentscheidungen abgeschlossen…
…AVG § 56 E Nr. 12 bis 14). Die Wiedergabe einer Rechtsansicht, von Tatsachen, der Hinweis auf Vorgänge des Verfahrens, Rechtsbelehrungen udgl. können nicht als verbindliche Erledigung, also nicht als Spruch im Sinne des § 58 Abs. 1 AVG gewertet werden (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom…
…eine Einschränkung der Akteneinsicht vorlägen und daher eine komplette Aktenabschrift anzufertigen und gegen Kostenersatz zu Handen des Verteidigers zu übermitteln wäre. Das Zollamt übermittelte daraufhin am 23.1.2008 im Faxweg einen Auszug aus dem Teilakt W (u.a. Kopien von Niederschriften, Rechtsbelehrungen, handschriftlichen Aufzeichnungen)…
…dass im Zuge der gegenständlichen Einreise am 19. Feber 2004 und dem daraus folgenden Aufenthalt die Ausweitung des Ringes gar nicht vorgesehen war. Das Zollamt Innsbruck hätte zudem die Pflicht zur Rechtsbelehrung im Sinne des § 113 BAO getroffen und wäre die Bf. über die Erfordernisse…
…113 BAO zu verweisen. Diese Bestimmung stellt darauf ab, dass Rechtsbelehrungen an nicht durch berufsmäßige Parteienvertreter vertretene Parteien zu erteilen sind. Der Beschwerdeführer war zum Zeitpunkt der Prüfung durch eine Wirtschaftstreuhandgesellschaft vertreten, sodass eine Belehrungspflicht schon aus diesem Grund nicht gegeben war. Zudem wäre es…
… 113 BAO normierte Rechtsbelehrungspflicht für nicht durch berufsmäßige Parteienvertreter vertretene Abgabepflichtige besteht zum einen nur auf Verlangen des Abgabepflichtigen und zum anderen nur in Verfahrensangelegenheiten, nicht jedoch in Fragen des materiellen Rechtes. Welche Rechtsbelehrungen der Bf begehrt hätte und welche ihm die Abgabenbehörde verweigert hätte…
…war - so im Ergebnis der Beschuldigte - infolge seiner finanziellen Engpässe unterblieben. Für den Berufungssenat besteht in Anbetracht der langjährigen Betätigung des B als Arbeitgeber, der ihm beständig zukommenden diesbezüglichen Rechtsbelehrungen, sowie der aus dem Strafakt ersichtlichen Bestrafungen des B wegen vorsätzlicher nicht bis zum 5…
…Innsbruck erfolgen werde und es zu einer Abgabenvorschreibung kommen kann. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurden dem Bf. in den zugestellten behördlichen Entscheidungen die gesetzlich gebotene Rechtsbelehrungen erteilt, er konnte seine Einwände und Rechtsmeinungen äußern, auch wurde durch Übersenden der verfahrensgegenständlichen Unterlagen am 25.9…
…Innsbruck erfolgen werde und es zu einer Abgabenvorschreibung kommen kann. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurden dem Bf. in den zugestellten behördlichen Entscheidungen die gesetzlich gebotene Rechtsbelehrungen erteilt, er konnte seine Einwände und Rechtsmeinungen äußern, auch wurde durch Übersenden der verfahrensgegenständlichen Unterlagen am 25.9…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder Dr. Wilhelm Pistotnig und Mag. Josef Gutl im Beisein der Schriftführerin Claudia Orasch über die Beschwerde des Bf, vertreten durch Dr. Stefan Kofler, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Maria-Theresien-Str. 24…
…dem Bw. mit der Zustellung des Einleitungsbescheides eine schriftliche Rechtsbelehrung für Beschuldigte eines Finanzstrafverfahrens übermittelt wurde und es kann auch aus der Aktenlage sowie auch aus der Niederschrift über die mündliche Verhandlung vor dem Spruchsenat die Erteilung einer Rechtsbelehrung an den unvertretenen Bw. nicht festgestellt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder Dr. Wilhelm Pistotnig und Mag. Josef Gutl im Beisein der Schriftführerin Claudia Orasch über die Beschwerde des Bf, vertreten durch Dr. Stefan Kofler, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Maria-Theresien-Str. 24…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Andreas Hartl und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Johann Kraler und Hofrätin Dr. Doris Schitter im Beisein der Schriftführerin Gerlinde Maurer über die Beschwerde des Bf, Adr, vertreten durch Fux Neulinger Mitrofanova Rechtsanwälte OG, 1020…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn Rechtsanwalt R, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 14. August 2009, Steuernummer, betreffend 1. Gebühren und 2. Erhöhung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 2, HR Mag. Gerhard Groschedl, in der Finanzstrafsache gegen N.N., E., vertreten durch Mag. Dr. Margit Bányai, Rechtsanwältin, 1060 Wien, Mariahilfer Straße 23-25, wegen des Finanzvergehens der (teils…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen S.B., (Bf.) wegen Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung betreffend eines Antrages auf Strafaufschub über die Beschwerde des Beschuldigten vom 24. Oktober 2008…