…rechtstaatlich unbillig, dass ein Steuerpflichtiger, der sich in seiner Handlungsweise der durch die Judikatur festgesetzten Rechtsauslegung bediene, nach Ergehen neuer geänderter Rechtsprechung auch für jene Zeiträume, in denen die alte Rechtsprechung Gültigkeit hat, nach den neuen Auslegungsgrundsätzen zur Besteuerung herangezogen wird. Der Berufung beigelegt war…
…dass Änderungen der Rechtsauslegung, wie etwa durch die Judikatur des VwGH, keinen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Wiederaufnahmegrund darstellen würden. Wenn sich auch die Ausstellung von zwei Lohnzetteln als rechtswidrig erwiesen habe, komme, da sich dies aufgrund einer geänderten Rechtsauslegung durch den Verwaltungsgerichtshof (2007/15/0206…
…2005, liegt eine sachliche Unbilligkeit bei der Einhebung von Abgaben insbesondere vor, soweit die Geltendmachung des Abgabenanspruches von Rechtsauslegungen des Verfassungsgerichtshofes oder des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, wenn im Vertrauen auf die betreffende Rechtsprechung für die Verwirklichung des die Abgabepflicht auslösenden Sachverhaltes bedeutsame Maßnahmen gesetzt wurden. In…
…Rechtsmittel ergriffen wurde, anerkannt worden sei. Ein Rechtsmittel sei von der deutschen Muttergesellschaft nicht eingebracht worden, da die Auffassung vertreten worden sei, die Rechtsauslegung der dortigen Betriebsprüfung sei auch in Österreich zutreffend, so die Ausführungen im Vorlageantrag. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 303 Abs…
…dass Änderungen der Rechtsauslegung, wie etwa durch die Judikatur des VwGH, keinen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Wiederaufnahmegrund darstellen würden. Wenn sich auch die Ausstellung von zwei Lohnzetteln als rechtswidrig erwiesen habe, komme, da sich dies aufgrund einer geänderten Rechtsauslegung durch den Verwaltungsgerichtshof (2007/15/0206…
…Steuerpflichtigen hinsichtlich der Verpflegungskosten. Mit dieser Rechtsauslegung wird auch den im Laufe der Jahre eingetretenen Veränderungen im Erwerbsleben und im Konsumentenverhalten sowie den geänderten Verpflegungsmöglichkeiten und Marktangeboten Rechnung getragen. Verpflegungsmehrausgaben entstehen bei der Berufsausübung - unabhängig vom Vorliegen einer Reise - aus verschiedenen Gründen. Zum Beispiel besteht…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Günter Schober WTH KEG, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 9., 18. und 19. Bezirk und Klosterneuburg betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 1999 entschieden: Die angefochtenen Bescheide werden gemäß § 289…
…dass Änderungen der Rechtsauslegung, wie etwa durch die Judikatur des VwGH, keinen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Wiederaufnahmegrund darstellen würden. Wenn sich auch die Ausstellung von zwei Lohnzetteln als rechtswidrig erwiesen habe, komme, da sich dies aufgrund einer geänderten Rechtsauslegung durch den Verwaltungsgerichtshof (2007/15/0206…
…der Einhebung im Sinne des § 236 BAO dar, da die Rechtsauslegung des BMF in den FLAG-DR vor 2003 nicht offensichtlich unrichtig gewesen sei. Die nachsichtsgegenständlichen Abgaben wurden bereits zur Gänze entrichtet. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 236 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten…
…ihrem Berufungsvorbringen aus folgenden Gründen nicht durchzudringen: Die mit dem Abgabenrechtsmittelreformgesetz am 26. Juni 2002 in Kraft getretene Bestimmung des § 117 BAO verbot, eine spätere Rechtsauslegung zum Nachteil der betroffenen Partei zu berücksichtigen. Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 2. Dezember 2004, G 95/04…
…vom 5.1.2001 verwiesen. Weiters wies der steuerliche Vertreter darauf hin, dass die streitgegenständlichen Abgabenansprüche alle bereits vor der geänderten Rechtsauslegung durch den Verwaltungsgerichtshof verwirklicht worden seien. Der Vertreter des Finanzamtes führte aus, dass der Geschäftsführer das Verrechnungskonto so behandle, wie ein Einzelunternehmer das…
…gespielt habe, denn der (steuerliche) Vorteil aus dieser Transaktion (ohne Berücksichtigung des Verkaufserlöses) betrage 8.087.426,00 S. Gegenständlich habe die Behörde eine Rechtsauslegung gewählt, die im Wege einer allgemeinen Weisung des Bundesministeriums für Finanzen (im folgenden: BMF) zum Ausdruck gekommen sei, zum Nachteil…
…diese vom VwGH vertretene Rechtsansicht bereits im Erstbescheid vom 9.12.1999 vertreten und es ist daher zu keiner, wie in § 117 BAO geforderten, späteren Änderung dieser Rechtsauslegung gekommen. Die Berufung war daher, wie aus dem Spruch ersichtlich, vollinhaltlich abzuweisen. Graz, 14.7.2003
…des § 307 Abs. 2 BAO zum Tragen komme, schließlich sei eine "Änderung der Rechtsauslegung" eingetreten, die sich auf eine "allgemeine Weisung des BMF" stütze. Das BMF habe schließlich in den EStR 2000 die gegenüber den EStR 1984 und den KESt-Richtlinien völlig geänderte Rechtsauffassung vertreten…
…für die Monate November und Dezember 2000 bereits zu Grunde zu legen gewesen. Von einer "späteren Änderung der Rechtsauslegung zum Nachteil der Partei" kann somit für die Monate November und Dezember 2000 nicht gesprochen werden. Die Selbstberechnung für Oktober 2000 erfolgte zu einem Zeitpunkt…
…bei der Abgabenbehörde erster oder zweiter Instanz eingebracht werden. Spätestens gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag hat der Antragsteller die versäumte Handlung nachzuholen. Die Änderung einer Rechtsauslegung mittels Erlass (Umsatzsteuerrichtlinien) oder der Rechtsprechung durch den unabhängigen Finanzsenat bzw. die erstmalige Klärung eines Rechtsproblems durch den Verwaltungsgerichtshof stellt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 25. September 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 19. September 2007 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer für den Zeitraum 1. Jänner 2006 bis 31. Dezember 2006 entschieden: Die Berufung wird als…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Kittinger und die weiteren Mitglieder Hofrätin Mag. Regine Linder, Gottfried Hochhauser und Wilhelm Strommer im Beisein der Schriftführerin Edith Madlberger über die Berufung der Bw., vertreten durch Baldinger & Partner Unternehmens und Steuerberatungs GmbH, 1180 Wien…
…und Glauben Die besondere Vertrauensschutzregelung des § 117 BAO findet hinsichtlich der für den Bw. nachteiligen Zielgebietsjudikatur keine Anwendung. Der Bw. hat seine Abgabenerklärung erst nach dieser Änderung der Rechtsauslegung des Verwaltungsgerichtshofes mit Erkenntnis, 96/13/0132 vom 28. 5. 1997 am 24. Mai 1998 erstellt…
…erstmals bekanntgegebene Tatsächliche als Wiederaufnahmsgrund (Festsetzungsgrund) geltend gemacht worden und Bestandteil des anhängigen Verfahrens ist. Ansonsten wäre das Schicksal von Festsetzungsantrag und diesbezüglicher Berufung bereits entschieden, denn eine Änderung der Rechtsauslegung stellt keinen tauglichen Wiederaufnahmsgrund dar (Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO, Anm 14 zu …