…November 2003 gelöscht. Gem. § 79 BAO gelten für die Rechts- und Handlungsfähigkeit die Bestimmungen des bürgerlichen Rechts. Nach einhelliger Lehre und übereinstimmender Rechtsprechung der Höchstgerichte hat die Löschung einer GmbH im Firmenbuch jedoch bloß deklarativen Charakter und führt nicht zur Vollbeendigung der Gesellschaft. Das bedeutet…
…für die Rechts- und Handlungsfähigkeit die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. Entsprechend der Bestimmung des § 273 Abs. 1 BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung a) nicht zulässig ist oder b) nicht fristgerecht eingebracht wurde. Die Auflösung einer Personenhandelsgesellschaft und die…
…enthalten und in diesem die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) zu nennen, an die er ergeht. Gemäß § 79 BAO gelten für die Rechts- und Handlungsfähigkeit die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. Die Auflösung einer Personenhandelsgesellschaft und die Löschung ihrer Firma im Firmenbuch beeinträchtigt solange die Partei- und Prozessfähigkeit…
…Auch zweigliedrige bürgerlich-rechtliche Innengesellschaften und Ansammlungen solcher Innengesellschaften sind nicht rechtsfähig. Aus § 79 BAO, wonach (grundsätzlich) für die Rechts- und Handlungsfähigkeit die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes gelten, kann somit keine abgabenrechtliche Rechtsfähigkeit (inkl. Parteifähigkeit) für die gegenständliche, aus der 3. Geschäftsherrin und den Personen…
…Sohn bedeuten würde. Ich ersuche daher, auch von der Rückforderung für die Monate Dezember 2002 und Jänner 2003 aus obgenannten Gründen Abstand zu nehmen." Über die Berufung wurde erwogen: 1. Rechtsgrundlagen Gemäß § 79 BAO gelten für die Rechts- und Handlungsfähigkeit die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. …
…öffentlichen Rechts. Als Folge des Vorliegens agrargemeinschaftlicher Grundstücke besteht eine Agrargemeinschaft von Gesetzes wegen. § 34 Abs. 3 TFLG 1996 stattet die Agrargemeinschaften mit den Merkmalen aus, die für eine Körperschaft öffentlichen Rechts erforderlich sind. Körperschaftlichkeit und damit Rechtssubjektivität liegt vor. Die Rechts- und Handlungsfähigkeit ist…
…Ansammlung mehrerer stiller Gesellschaften mit demselben Geschäftsherren sind zivilrechtlich rechtsfähig. Auch zweigliedrige bürgerlich-rechtliche Innengesellschaften und Ansammlungen solcher Innengesellschaften sind zivilrechtlich nicht rechtsfähig Aus § 79 BAO, wonach (grundsätzlich) für die Rechts- und Handlungsfähigkeit die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes gelten, kann somit keine abgabenrechtliche Rechtsfähigkeit (inkl…
…cit.). Gem. § 79 BAO gelten für die Rechts- und Handlungsfähigkeit die Bestimmungen des bürgerlichen Rechts. Nach einhelliger Lehre und übereinstimmender Rechtsprechung der Höchstgerichte hat die Löschung einer GmbH im Firmenbuch jedoch bloß deklarativen Charakter und führt nicht zur Vollbeendigung der Gesellschaft. Das bedeutet, eine GmbH…
…öffentlichen Rechts. Als Folge des Vorliegens agrargemeinschaftlicher Grundstücke besteht eine Agrargemeinschaft von Gesetzes wegen. § 34 Abs. 3 TFLG 1996 stattet die Agrargemeinschaften mit den Merkmalen aus, die für eine Körperschaft öffentlichen Rechts erforderlich sind. Körperschaftlichkeit und damit Rechtssubjektivität liegt vor. Die Rechts- und Handlungsfähigkeit ist…
…Ansammlung mehrerer stiller Gesellschaften mit demselben Geschäftsherren sind zivilrechtlich rechtsfähig. Auch zweigliedrige bürgerlich-rechtliche Innengesellschaften und Ansammlungen solcher Innengesellschaften sind zivilrechtlich nicht rechtsfähig. Aus § 79 BAO, wonach (grundsätzlich) für die Rechts- und Handlungsfähigkeit die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes gelten, kann somit keine abgabenrechtliche Rechtsfähigkeit (inkl…
…stille Gesellschaften und bürgerlich-rechtliche Innengesellschaften (GesBR nach Art einer stillen Gesellschaft) bedeutet auch, dass Unterschiede zwischen zivilrechtlicher Vollrechtsfähigkeit (Rechtspersönlichkeit) und anderen Ausmaßen der zivilrechtlichen Rechtsfähigkeit nicht bestehen können. Aus § 79 BAO, wonach (grundsätzlich) für die Rechts- und Handlungsfähigkeit die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes gelten…
…Personenmehrheit, die aus 2.Geschäftsherrin und den vermeintlich an ihr still Beteiligten bestanden hat, ist ebenso ohne zivilrechtliche Rechtsfähigkeit wie dieselbe Personenmehrheit, deren Teile durch Innengesellschaften verbunden waren. Aus § 79 BAO, wonach (grundsätzlich) für die Rechts- und Handlungsfähigkeit die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes gelten, kann…
…wegen eines Formmangels oder wegen eines Mangels der Rechts- und Handlungsfähigkeit nichtig, so ist gemäß § 23 Abs. 3 BAO dies für die Erhebung der Abgaben insoweit und so lange ohne Bedeutung, als die am Rechtsgeschäft beteiligten Personen dessen wirtschaftliches Ergebnis eintreten und bestehen lassen (Doralt…
…verstehen, durch eigenes oder durch das Verhalten eines gewillkürten Vertreters prozessuale Rechte und Pflichten zu begründen (vgl. Ritz, BAO3, § 79 Tz 14, mwN). Die Handlungsunfähigkeit einer Partei des Abgabenverfahrens ist von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens wahrzunehmen. Ist die Handlungsfähigkeit nicht gegeben, bedarf…
…1997, 44). Dazu vertritt der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Judikatur die Auffassung, dass Vollbeendigung und Verlust der Parteifähigkeit (§ 79 BAO: "Für die Rechts- und Handlungsfähigkeit gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. § 2 der Zivilprozessordnung ist sinngemäß anzuwenden".) erst dann eintritt, wenn alle Rechtsverhältnisse zu Dritten, wozu…
…spricht und nicht davon ausgeht, dass ihre Vollbeendigung solange nicht eintritt, als ihre Rechtsverhältnisse zu Dritten noch nicht vollständig abgewickelt sind. In einem Erkenntnis vom 17.11.2004 weist Verwaltungsgerichtshof in diesem Zusammenhang auch ausdrücklich auf § 79 BAO hin, wonach für die Rechts- und Handlungsfähigkeit…
…irgendeiner zivilrechtlichen Rechtsfähigkeit für stille Gesellschaften und bürgerlich-rechtliche Innengesellschaften (GesBR nach Art einer stillen Gesellschaft) bedeutet auch, dass Unterschiede zwischen zivilrechtlicher Vollrechtsfähigkeit (Rechtspersönlichkeit) und Teilrechtsfähigkeit nicht bestehen können. Aus § 79 BAO, wonach (grundsätzlich) für die Rechts- und Handlungsfähigkeit die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes gelten…
…für Pflege und Erziehung trage, sondern das Kinderheim ca. 20 % zuschießen müsse. Das Finanzamt legte die Berufung ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Rechtsgrundlagen Gemäß § 79 BAO gelten für die Rechts- und Handlungsfähigkeit die…
…die Rechts- und Handlungsfähigkeit die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. § 2 Zivilprozessordnung ist sinngemäß anzuwenden. Gemäß § 80 Abs. 1 BAO haben die zur Vertretung juristischer Personen berufenen Personen und die gesetzlichen Vertreter natürlicher Personen alle Pflichten zu erfüllen, die den von ihnen Vertretenen obliegen, und sind…
…die Rechts- und Handlungsfähigkeit die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. § 2 Zivilprozessordnung ist sinngemäß anzuwenden. Gemäß § 80 Abs. 1 BAO haben die zur Vertretung juristischer Personen berufenen Personen und die gesetzlichen Vertreter natürlicher Personen alle Pflichten zu erfüllen, die den von ihnen Vertretenen obliegen, und sind…