…als ein Verfahren angesehen werden. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass auch eine allfällige Information des Bw. durch seine Eltern über einen Zustellversuch an deren Wohnort an der Unwirksamkeit der Zustellung nichts zu ändern vermag. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 20. Juli 2005
…die Abgabenfestsetzung selbst erhoben werden, nicht in diesem Verfahren geltend gemacht werden können. Die Rechtmäßigkeit der Zustellung des Abgabenbescheides und die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung können in einem Verfahren gem. § 216 BAO nicht erfolgreich bekämpft werden. Der Bw. ist insofern zuzustimmen, dass eine Kompensation gegen gesetzliche…
…gilt die Zustellung an alle am Gegenstand der Feststellung Beteiligten als vollzogen (§ 101 Abs. 3 BAO). Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser…
…Juli 2008 wurde die Ausübung dieses Gewerbes untersagt. Der Bescheid wurde nach einem Zustellversuch am 4. August 2008 beim Postamt am 5. August 2008 zur Abholung hinterlegt und somit zugestellt (§17 ZustellG). Der Bescheid enthielt einen Hinweis folgenden Inhalts: "Es fehlen für die vorliegende Eingabe…
…Einbringung der Berufung gegen den Haftungsbescheid offenen Frist auch gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch (Umsatzsteuerbescheide 1998 und 1999) zu berufen. In dem dagegen eingebrachten Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz vom 8. August 2002 wurde ergänzend vorgebracht, die Zustellung…
…Einbringung der Berufung gegen den Haftungsbescheid offenen Frist auch gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch (Umsatzsteuerbescheide 1998 bis 2000) zu berufen. In dem dagegen eingebrachten Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz vom 8. August 2002 wurde ergänzend vorgebracht, die Zustellung…
…ordnungsgemäß ausgestellter Rückschein über die Zustellung eines Poststückes durch Hinterlegung macht als öffentliche Urkunde Beweis über die Rechtswirksamkeit der Zustellung. Es ist demnach Sache des Empfängers, Umstände vorzubringen, die geeignet sind, Gegenteiliges zu beweisen oder zumindest berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Zustellvorganges aufkommen zu…
…Tatsache und den Zeitpunkt der Zustellung durchzuführen und wird bei der Entscheidung davon ausgegangen, dass der Grunderwerbsteuerbescheid vom 18. Mai 2004 der Bw. im Mai 2004 tatsächlich zugekommen ist und - spätestens - am 31. Mai 2004 wirksam wurde. 2. Zur Rechtmäßigkeit der Zurückweisung der Berufung Gemäß…
…Entscheidungsgründe Mit vereinfachter Strafverfügung vom 18. Oktober 2004 (vom Bf lt. Zustellnachweis der Post am 22. Oktober 2004 persönlich in Empfang genommen) wurde der Bf wegen Nichtabgabe der Einkommensteuererklärung für das Veranlagungsjahr 2002 einer versuchten Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG für schuldig erkannt und…
…dass der Antrag auf Erlassung eines Abrechnungsbescheides gestellt wurde, weil ein Lohnsteuerfestsetzungsbescheid 1995 nicht zugestellt worden sei. Ob ein Leistungsgebot zugestellt wurde (nur dann wäre die Buchung rechtmäßig gewesen), ist jedoch keine Frage der Rechtmäßigkeit der Zustellung (und somit der Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung im Sinne…
…durch den Umstand bestätigt, dass die gegenständlichen Abgabenschulden der Erblasserin laut Niederschrift vom 25. September 2008 nicht im Verlassenschaftsverfahren des Gs (2A) als Erlasserschulden geltend gemacht wurden. Da eine wirksame Zustellung der zugrunde liegenden Leistungsgebote Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Buchungen vom 12. September 2007…
…die Zustellung. Es ist Sache des Empfängers, Umstände vorzubringen, die geeignet sind, Unterlagen zu beweisen oder zumindest berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Zustellvorganges aufkommen zu lassen (VwGH 13.11.1992, 91/17/0047; 26.6.1998, 95/19/0764). Durch die Vorhaltstellung hinsichtlich der…
…der Zustellung schaffende öffentliche Urkunde; ein Gegenbeweis ist zwar grundsätzlich möglich, doch ist es diesfalls Sache des Empfängers, geeignete Umstände zur behaupteten Ungültigkeit des Zustellvorganges vorzubringen. Dabei wird als Beweis- oder Bescheinigungsmittel alles in Betracht kommen, was zumindest geeignet ist, berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit…
…bei der zuständigen Zollstelle zu stellen. Jedoch können in begründeten Ausnahmefällen die Zollbehörden diese Frist verlängern und können in bestimmten Fällen kürzere Fristen im Ausschussverfahren festgelegt werden. Die Mitteilung der verfahrensgegenständlichen Abgabenschuld erfolgte mit Bescheid des Zollamtes Wien vom 18. Dezember 2006. Mangels eines Zustellnachweises…
…bei der zuständigen Zollstelle zu stellen. Jedoch können in begründeten Ausnahmefällen die Zollbehörden diese Frist verlängern und können in bestimmten Fällen kürzere Fristen im Ausschussverfahren festgelegt werden. Die Mitteilung der verfahrensgegenständlichen Abgabenschuld erfolgte mit Bescheid des Zollamtes Wien vom 18. Dezember 2006. Mangels eines Zustellnachweises…
…die Vermutung der Rechtmäßigkeit der Zustellung zu widerlegen. Die Aktenlage bietet nicht den geringsten Anhaltspunkt für die Richtigkeit seiner Behauptung, das Zustellorgan habe es - entgegen dem auf dem Rückschein angebrachten Vermerk - verabsäumt, eine Hinterlegungsanzeige zu hinterlassen. Selbst für den Fall, dass die Zustellung durch eine…
…bei der zuständigen Zollstelle zu stellen. Jedoch können in begründeten Ausnahmefällen die Zollbehörden diese Frist verlängern und können in bestimmten Fällen kürzere Fristen im Ausschussverfahren festgelegt werden. Die Mitteilung der verfahrensgegenständlichen Abgabenschuld erfolgte mit Bescheid des Zollamtes Wien vom 18. Dezember 2006. Mangels eines Zustellnachweises…
…bei der zuständigen Zollstelle zu stellen. Jedoch können in begründeten Ausnahmefällen die Zollbehörden diese Frist verlängern und können in bestimmten Fällen kürzere Fristen im Ausschussverfahren festgelegt werden. Die Mitteilung der verfahrensgegenständlichen Abgabenschuld erfolgte mit Bescheid des Zollamtes Wien vom 18. Dezember 2006. Mangels eines Zustellnachweises…
…bei der zuständigen Zollstelle zu stellen. Jedoch können in begründeten Ausnahmefällen die Zollbehörden diese Frist verlängern und können in bestimmten Fällen kürzere Fristen im Ausschussverfahren festgelegt werden. Die Mitteilung der verfahrensgegenständlichen Abgabenschuld erfolgte mit Bescheid des Zollamtes Wien vom 18. Dezember 2006. Mangels eines Zustellnachweises…
…bei der zuständigen Zollstelle zu stellen. Jedoch können in begründeten Ausnahmefällen die Zollbehörden diese Frist verlängern und können in bestimmten Fällen kürzere Fristen im Ausschussverfahren festgelegt werden. Die Mitteilung der verfahrensgegenständlichen Abgabenschuld erfolgte mit Bescheid des Zollamtes Wien vom 18. Dezember 2006. Mangels eines Zustellnachweises…