…fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da über die zu beurteilende Rechtsfrage der Rechtmäßigkeit der Zustellung durch Hinterlegung im Sinne der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes entschieden wurde, war die Unzulässigkeit der ordentlichen Revision auszusprechen. Es war…
…als ein Verfahren angesehen werden. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass auch eine allfällige Information des Bw. durch seine Eltern über einen Zustellversuch an deren Wohnort an der Unwirksamkeit der Zustellung nichts zu ändern vermag. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 20. Juli 2005
…die Abgabenfestsetzung selbst erhoben werden, nicht in diesem Verfahren geltend gemacht werden können. Die Rechtmäßigkeit der Zustellung des Abgabenbescheides und die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung können in einem Verfahren gem. § 216 BAO nicht erfolgreich bekämpft werden. Der Bw. ist insofern zuzustimmen, dass eine Kompensation gegen gesetzliche…
…werden, was gegenständlich von der Bf. bestritten wird. Gemäß § 97 Abs. 1 BAO werden (behördliche) Erledigungen, wie etwa Abgabenbescheide, dadurch wirksam, dass sie demjenigen, für den sie ihrem Inhalt nach bestimmt sind, bekanntgegeben werden, wobei bei schriftlichen Erledigungen die Bekanntgabe regelmäßig durch Zustellung erfolgt. Abs…
…90/15/0186). Der Bescheid sei dem Beschwerdeführer am 9. Mai 2016 zugestellt worden, die Abgabenerklärungen seien am 3. Mai 2016 auf dem Postwege übermittelt worden. Der Anordnung des Finanzamtes sei somit vor der Zustellung des Festsetzungsbescheides entsprochen worden. 3. Nach Durchführung eines Vorhalteverfahrens hat…
…gilt die Zustellung an alle am Gegenstand der Feststellung Beteiligten als vollzogen (§ 101 Abs. 3 BAO). Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser…
…Grundsteuerbescheides. Gehört der Steuergegenstand mehreren (Eigentumsgemeinschaft), so sind diese gemäß § 9 Abs. 2 Grundsteuergesetz Gesamtschuldner. Ist eine schriftliche Ausfertigung an mehrere Personen gerichtet, die dieselbe abgabenrechtliche Leistung schulden, oder die gemeinsam zu einer Abgabe heranzuziehen sind, und haben diese der Abgabenbehörde keinen gemeinsamen Zustellungsbevollmächtigten bekannt…
…Danach muss der Bescheid in deutscher Sprache abgefasst sein, weil die Amtssprache deutsch ist Ebenso wie bei sprachunkundigen Inländern ist es Sache des Empfängers im Ausland, die Übersetzung des zugestellten Schriftstücks sicherzustellen. Da Wortlaut und Systematik des Europäischen Übereinkommens über die Zustellung von Schriftstücken in…
…Juli 2008 wurde die Ausübung dieses Gewerbes untersagt. Der Bescheid wurde nach einem Zustellversuch am 4. August 2008 beim Postamt am 5. August 2008 zur Abholung hinterlegt und somit zugestellt (§17 ZustellG). Der Bescheid enthielt einen Hinweis folgenden Inhalts: "Es fehlen für die vorliegende Eingabe…
…wurde eine Nachfrist zur Einreichung der Erklärungen bis zum 19. März 2024 gesetzt. Am selben Tag, dem 27. Februar 2024, wurden die gegenständlichen Abgabenerklärungen um ca. 10:24 Uhr mittels E-Fax an die Abgabenbehörde übermittelt. Die Zustellung des Festsetzungsbescheides der Zwangsstrafe erfolgte auf dem…
…erhoben wird. Es ist daher die Frage der Rechtmäßigkeit der Zustellung nach diesem Vertrag und nicht nach dem Amts- und Rechtshilfevertrag BGBl. Nr. 526/1990 zu beurteilen. Die völkerrechtliche Berechtigung zur Zustellung im unmittelbaren Postweg ergibt sich aus dem Ergebnis eines Verständigungsverfahrens gemäß Art. 15…
…BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird - ersatzlos - aufgehoben. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Zwischen den Parteien ist die Frage der Rechtmäßigkeit der Festsetzung einer Zwangsstrafe gemäß…
…Einbringung der Berufung gegen den Haftungsbescheid offenen Frist auch gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch (Umsatzsteuerbescheide 1998 und 1999) zu berufen. In dem dagegen eingebrachten Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz vom 8. August 2002 wurde ergänzend vorgebracht, die Zustellung…
…Einbringung der Berufung gegen den Haftungsbescheid offenen Frist auch gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch (Umsatzsteuerbescheide 1998 bis 2000) zu berufen. In dem dagegen eingebrachten Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz vom 8. August 2002 wurde ergänzend vorgebracht, die Zustellung…
…der Abgabenrückstand auf dem Abgabenkonto des Bf. 688,61 €. 2. Beweiswürdigung Für diese Sachverhaltsfeststellungen stützt sich das BFG auf den vorgelegten Finanzamtsakt und auf die vorgenommenen Abfragen im Abgabeninformationssystem. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) In Streit steht die Rechtmäßigkeit der…
…ordnungsgemäß ausgestellter Rückschein über die Zustellung eines Poststückes durch Hinterlegung macht als öffentliche Urkunde Beweis über die Rechtswirksamkeit der Zustellung. Es ist demnach Sache des Empfängers, Umstände vorzubringen, die geeignet sind, Gegenteiliges zu beweisen oder zumindest berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Zustellvorganges aufkommen zu…
…Tatsache und den Zeitpunkt der Zustellung durchzuführen und wird bei der Entscheidung davon ausgegangen, dass der Grunderwerbsteuerbescheid vom 18. Mai 2004 der Bw. im Mai 2004 tatsächlich zugekommen ist und - spätestens - am 31. Mai 2004 wirksam wurde. 2. Zur Rechtmäßigkeit der Zurückweisung der Berufung Gemäß…
…ausgeht, dass deren Einspruch laut Poststempel auf dem Briefumschlag erst am 21. Mai 2024 und nach Ablauf der Einspruchsfrist eingebracht worden sei. Eine eventuelle Abwesenheit zum Zeitpunkt der Zustellungen sei bekannt zu geben. Im Antwortschreiben vom 8. Oktober 2024 wiederholte die Beschwerdeführerin ihr Beschwerdevorbringen, verwies…
…des Vollstreckungsverfahrens zu überprüfen war. Auf die gegen die Schätzung angeführten Überlegungen war daher in diesem Beschwerdeverfahren, in welchem alleine die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides vom 20.7.2018 zu überprüfen war, nicht einzugehen. Der Ansicht des Bf, dass nur rechtskräftig festgesetzte Abgabenschulden vollstreckbar wären…
…Zustellmangel vor. 2.2. Rechtmäßigkeit des Bescheides über die Festsetzung eines zweiten Säumniszuschlages Gemäß § 217 Abs. 1 BAO sind für Abgaben, ausgenommen Nebengebühren (§ 3 Abs. 2 lit. d), die nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet werden, Säumniszuschläge zu entrichten. Gemäß § 217 Abs. 2 BAO beträgt der…