…des Sachverständigen Ka vom 26. Juli 2003 geht Folgendes hervor: Auf Grund des Anerkenntnisurteiles des Bezirksgerichtes R. vom 29. Jänner 2003 ist die Gemeinschaft des Eigentums an diesen Liegenschaften durch Realteilung aufzuheben. Zu deren Durchführung haben sich die Parteien dahingehend geeinigt, dass der Hälfteeigentum des…
…Jahre 2001 bis 2004 wurde die Feststellung getroffen, dass "der Ausgleichsposten gemäß § 29 UmgrStG sowie der rechnerische doppelte Gewinnermittlungsartwechsel" für die Realteilung der C zum 31.12.2000 zwar ermittelt, in weiterer Folge aber nicht erklärt worden sei. Die Ansätze seien überprüft und hinsichtlich der…
…20/36, und 20/37 mit einer Gesamtfläche von 3.939m², Die Brüder schlossen am 14. Jänner 2008 einen Vertrag zur Realteilung von Liegenschaften mit nachstehendem auszugsweise wiedergegebenen Inhalt: "Mit Teilungsplan (...) vom 19.12.2005, GZ xxxx/05 wurden die Grundstücke 20/5, 20/36…
…20/36, und 20/37 mit einer Gesamtfläche von 3.939m², Die Brüder schlossen am 14. Jänner 2008 einen Vertrag zur Realteilung von Liegenschaften mit nachstehendem auszugsweise wiedergegebenen Inhalt: "Mit Teilungsplan (...) vom 19.12.2005, GZ XXXX/05 wurden die Grundstücke 20/5, 20/36…
…H. von € 17.100, sohin im Betrag von € 598,50, festgesetzt. Entscheidungsgründe Laut dem am 9. Jänner 2009 zwischen den Miteigentümern der Liegenschaft Gst1 in EZ1 abgeschlossenen "Realteilungsvertrag" stellten sich die Eigentumsverhältnisse zunächst wie folgt dar: 1. B, Anteil ¼ 2. M, Anteil…
…H. von € 6.270, sohin im Betrag von € 219,45, festgesetzt. Entscheidungsgründe Laut dem am 9. Jänner 2009 zwischen den Miteigentümern der Liegenschaft Gst1 in EZ1 abgeschlossenen "Realteilungsvertrag" stellten sich die Eigentumsverhältnisse zunächst wie folgt dar: 1. B, Anteil ¼ 2. M, Anteil…
…vom 14. Dezember 2009 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Laut dem am 9. Jänner 2009 zwischen den Miteigentümern der Liegenschaft Gst1 in EZ1 abgeschlossenen "Realteilungsvertrag" stellten sich die Eigentumsverhältnisse zunächst wie folgt dar: 1. B, Anteil…
…vom 14. Dezember 2009 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Laut dem am 9. Jänner 2009 zwischen den Miteigentümern der Liegenschaft Gst1 in EZ1 abgeschlossenen "Realteilungsvertrag" stellten sich die Eigentumsverhältnisse zunächst wie folgt dar: 1. B, Anteil…
…vom 14. Dezember 2009 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Laut dem am 9. Jänner 2009 zwischen den Miteigentümern der Liegenschaft Gst1 in EZ1 abgeschlossenen "Realteilungsvertrag" stellten sich die Eigentumsverhältnisse zunächst wie folgt dar: 1. B, Anteil…
…Jahre 2001 bis 2004 wurde die Feststellung getroffen, dass "der Ausgleichsposten gemäß § 29 UmgrStG sowie der rechnerische doppelte Gewinnermittlungsartwechsel" für die Realteilung der Kanzlei zum 31.12.2000 zwar ermittelt, in weiterer Folge aber nicht erklärt worden sei. Die Ansätze seien überprüft und hinsichtlich der…
…für die real geteilte wirtschaftliche Einheit konsumiert wird." 1. Verfahrensablauf Am 21. Juli 2006 schlossen Bw., die Bw. und A einen Realteilungsvertrag ab. Die Vertragsteile kamen überein, die Liegenschaft EZ 1976, Grundbuch B in natura derart real zu teilen, dass A die Grundstücke Nr. .359…
…Abgabenerklärungen gemäß § 10 Grunderwerbsteuergesetz 1987 (GrEStG) stellen die Ehegatten jeweils den Antrag auf Grunderwerbsteuerbefreiung wegen Realteilung. Im Zuge der folgenden Grunderwerbsteuerbemessung hat das zuständige Finanzamt jedoch erhoben, dass die beiden Bauparzellen immer schon getrennt bewertet worden seien und daher keine wirtschaftliche Einheit darstellen. Weiters haben…
…Kostentragung, Bevollmächtigung In den hiezu abgegebenen Abgabenerklärungen gemäß § 10 Grunderwerbsteuergesetz 1987 (GrEStG) stellen die Ehegatten jeweils den Antrag auf Grunderwerbsteuerbefreiung wegen Realteilung. Im Zuge der folgenden Grunderwerbsteuerbemessung hat das zuständige Finanzamt jedoch erhoben, dass die beiden Bauparzellen immer schon getrennt bewertet worden seien und daher…
…vom 7.5.2007, erlassen müssen. Inhaltlich ist zu dem strittigen Einkommensteuerbescheid 2000 festzuhalten, dass ausgehend von der Auflösung der LSG, welche eine nicht den Vorschriften des UmgrStG entsprechende Realteilung darstellt, der Bw. seine Einzelkanzlei im Wege der Einzelrechtsnachfolge erwarb (siehe UFS Wien, Senat 7 …
…3 im Gesamtausmaß von 19.916 m² und dem 583 Wald im Ausmaß von 5.395 m². Am 17. Februar 2003 vereinbarten die beiden Geschwister mit einem Realteilungsvertrag folgende Aufteilung der Flächen in ihr Alleineigentum, wobei als Grundlage die Neuvermessung des Grundstückes 325/3 diente…
…3 im Gesamtausmaß von 19.916 m² und dem 583 Wald im Ausmaß von 5.395 m². Am 17. Februar 2003 vereinbarten die beiden Geschwister mit einem Realteilungsvertrag folgende Aufteilung der Flächen in ihr Alleineigentum, wobei als Grundlage die Neuvermessung des Grundstückes 325/3 diente…
…Eigentumsverhältnisse ergeben" (vgl. Seite 3 des Kaufvertrages): | Grundstück 175/5 | 3/4 B | 1/4 Bw | Grundstück 175/6 | 1/4 B | 3/4 Bw In der Folge vereinbarten die Bw und B eine "Realteilung". Die Bw übertrug ihren…
…Damit sei nach § 4 Abs. 2 Z 1 GrEStG die Grunderwerbsteuer vom (anteiligen) Einheitswert zu berechnen. Bei der Aufteilung der Vermögensmasse "eheliches Gebrauchsvermögen und eheliche Ersparnisse" gehe es um die Realteilung dieser Masse. Gemäß § 3 Abs. 2 GrEStG falle daher überhaupt keine Grunderwerbsteuer an. Das…
…4/1und W 4/2 verbunden. H und J schlossen am 15. Mai 2007 einen Realteilungsvertrag mit nachstehendem auszugsweise wiedergegebenem Inhalt: "I. Präambel Die Vertragsparteien sind wie folgt grundbücherliche Miteigentümer ob der Liegenschaft in EZ X Grundbuch Y, wobei Wohnungseigentum begründet ist. Vorab ist festzuhalten…
…1 und W 4/2 verbunden. H und J schlossen am 15. Mai 2007 einen Realteilungsvertrag mit nachstehendem auszugsweise wiedergegebenem Inhalt: "I. Präambel Die Vertragsparteien sind wie folgt grundbücherliche Miteigentümer ob der Liegenschaft in EZ X Grundbuch Y, wobei Wohnungseigentum begründet ist. Vorab ist festzuhalten…