…33 Abs. 1 FinStrG erfolgt oder zumindest versucht wird, als (straflose) "Vortat" von dem letzteren Finanzvergehen als "Haupttat" konsumiert. Es handelt sich demzufolge um den Fall einer scheinbaren Realkonkurrenz, bei dem in Wahrheit nur ein Delikt vorliegt. Die Strafbarkeit einer Abgabenhinterziehung im Sinne des § 33…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen PZ, Handelsagent, geb. am 19XX, whft. in L, wegen der Finanzvergehen der (versuchten) Abgabenhinterziehung und der Finanzordnungswidrigkeit gemäß §§ 33 Abs. 1 iVm…
…§ 21 Abs. 1 FinStrG) - sowohl derjenige, der Tabakerzeugnisse aus Drittstaaten in das Zollgebiet der Gemeinschaft schmuggelt, nach Österreich verbringt und dort gewerbsmäßig in den Verkehr bringt (als unmittelbarer Täter; Realkonkurrenz), als auch derjenige, der die Schmuggelwaren (erstmals, u. zw. vom Schmuggler) als Abgabenhehler übernimmt (als…
…33 Abs. 1 FinStrG erfolgt oder zumindest versucht wird, als (straflose) "Vortat" von dem letzteren Finanzvergehen als "Haupttat" konsumiert. Es handelt sich demzufolge um den Fall einer scheinbaren Realkonkurrenz, bei dem in Wahrheit nur ein Delikt vorliegt. Die Strafbarkeit einer Abgabenhinterziehung im Sinne des § 33…
…33 Abs. 1 FinStrG erfolgt oder zumindest versucht wird, als (straflose) "Vortat" von dem letzteren Finanzvergehen als "Haupttat" konsumiert. Es handelt sich demzufolge um den Fall einer scheinbaren Realkonkurrenz, bei dem in Wahrheit nur ein Delikt vorliegt. Die Strafbarkeit einer Abgabenhinterziehung im Sinne des § 33…
…33 Abs. 1 FinStrG erfolgt oder zumindest versucht wird, als (straflose) "Vortat" von dem letzteren Finanzvergehen als "Haupttat" konsumiert. Es handelt sich demzufolge um den Fall einer scheinbaren Realkonkurrenz, bei dem in Wahrheit nur ein Delikt vorliegt. Die Strafbarkeit einer Abgabenhinterziehung im Sinne des § 33…
…33 Abs. 1 FinStrG erfolgt oder zumindest versucht wird, als (straflose) "Vortat" von dem letzteren Finanzvergehen als "Haupttat" konsumiert. Es handelt sich demzufolge um den Fall einer scheinbaren Realkonkurrenz, bei dem in Wahrheit nur ein Delikt vorliegt. Die Strafbarkeit einer Abgabenhinterziehung im Sinne des § 33…
…Vorsatz einer (endgültigen) Abgabenhinterziehung iSd. § 33 Abs. 1 FinStrG gehandelt und diesfalls sich (auch) einer versuchten Hinterziehung (vgl. § 13 FinStrG) schuldig gemacht haben könnte (vgl. zur scheinbaren Realkonkurrenz von Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 einerseits und § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG andererseits zB. Fellner…
…Einleitungsbescheid ausgesprochene Tatverdacht iSd. § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG gegenüber dem versuchten Vergehen des § 33 Abs. 1 FinStrG in den Hintergrund tritt (vgl. zur scheinbaren Realkonkurrenz von Abgabenhinterziehungen gemäß §§ 33 Abs. 1 iVm. 13 einerseits und § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG andererseits zB…
…Abgabenverkürzung grundsätzlich denkmöglich erscheinende (anteilige) Verkürzung der Jahresumsatzsteuer umfasste und so rechtsrichtigerweise bereits im derzeitigen Verfahrensstadium der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen § 33 Abs. 1 iVm. 13 FinStrG (als Haupttat einer scheinbaren Realkonkurrenz) der Vorzug einzuräumen sei (vgl. VwGH vom 15. Juli 1998, 97/13/0106…
…Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG hinsichtlich der Vorauszahlungen Jänner bis Juli 1994 einer Bestrafung im nunmehrigen Berufungsverfahren nicht (mehr) zugänglich. Einer allfälligen (scheinbaren) Realkonkurrenz bzw. einer Korrelation von Vor- und Nachtat zwischen der (vollendeten) Hinterziehung von Umsatzsteuervorauszahlungen gemäß § 33 Abs. 2 lit…
…der freien Beweiswürdigung nicht mit der erforderlichen Sicherheit auf eine (jeweilige) Wiederholungsabsicht der Bw. Im Sinne einer Gewerbsmäßigkeit geschlossen werden. Einer allfälligen sich aus dem objektiven und subjektiven Täterverhalten (scheinbaren) Realkonkurrenz bzw. einer möglichen Korrelation von Vor- und Nachtat zwischen der (vollendeten) Hinterziehung von Umsatzsteuervorauszahlungen…
…33 Abs. 1 FinStrG erfolgt oder zumindest versucht wird, als (straflose) "Vortat" von dem letzteren Finanzvergehen als "Haupttat" konsumiert wird. Es handelt sich demzufolge um den Fall einer scheinbaren Realkonkurrenz, bei dem in Wahrheit nur ein Delikt vorliegt. Die Strafbarkeit einer Abgabenhinterziehung im Sinne des §…