…im Jahr 2003 nicht durch Sonderausgaben bzw. außergewöhnliche Belastungen gedeckt war. Der "Teuerungsausgleich" wurde bereits durch die bezugsauszahlende Stelle versteuert. Für die Rückzahlung bzw. Verwendung der Einnahmen gilt: Eine Rückzahlung von Einnahmen (an den Dienstgeber) führt zu abzugsfähigen Werbungskosten (§ 16 Abs 2 erster Satz EStG)…
…Anerkennung von Darlehensverträgen an, dass im gegenständlichen Fall an eine Anerkennung durch die Finanzverwaltung nicht zu denken ist. Das Fehlen eines Darlehensverhältnisses hat demzufolge die volle Verfügungsmacht des Bw. über die an ihn überwiesenen Beträge im Jahr 2001 und somit den Zufluss an Einnahmen im…
…LStR 2002; Lohnsteuerrichtlinien 2002, gültig ab 10.12.2008, wo Pkt. 42.5.4.4 Rz 10319 wörtlich lautet: "§ 16 EStG 1988 Rückzahlung von Einnahmen - Anwendbarkeit des § 295a BAO im Zusammenhang mit rückgezahltem Krankengeld als Werbungskosten iSd § 16 Abs. 2 EStG 1988 (§ 16 Abs. 2…
…ob eine Rückzahlung von Bezügen für einen Teil dieses Zeitraumes tatsächlich, die Bemessungsgrundlage mindernd, erfolgt war). Eine die Bemessungsgrundlage eines Monats des Kalenderjahres 2005 (und nur dieses Kalenderjahr kann Gegenstand dieses Verfahrens sein) mindernde Berücksichtigung allfällig in diesem Monat zurückgezahlter Einnahmen ist daher jedenfalls nicht…
…Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu erfassen (vgl. RV zum AbgÄG 1998, 1471 BlgNr 20. GP; Fellner in Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer - Kommentar, § 25 EStG 1988 Tz 4, Stichwort "Rückzahlung von Pflichtbeiträgen", und Tz 9; Doralt, EStG, 12. Lieferung, § 25 Tz 64/1; Sailer/Bernold/Mertens…
…Erstattung (Rückzahlung) von Einnahmen, sofern weder der Zeitpunkt des Zufließens der Einnahmen noch der Zeitpunkt der Erstattung willkürlich festgesetzt wurde. Steht ein Arbeitnehmer in einem aufrechten Dienstverhältnis zu jenem Arbeitgeber, dem er Arbeitslohn zu erstatten (rückzuzahlen) hat, so hat der Arbeitgeber die Erstattung (Rückzahlung) beim…
…des Rückflusses als Einnahme bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit erfaßt. Dass dieses Verfahren die Rückzahlung von Werbungskosten betroffen hat, welche unter § 16 Abs.1 Z.4 EStG zu subsumieren waren, ändert an der hier maßgeblichen, rechtlichen Beurteilung der Beitragserstattungen als steuerpflichtige Einnahmen aus einem…
…des Rückflusses als Einnahme bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit erfaßt. Dass dieses Verfahren die Rückzahlung von Werbungskosten betroffen hat, welche unter § 16 Abs.1 Z.4 EStG zu subsumieren waren, ändert an der hier maßgeblichen, rechtlichen Beurteilung der Beitragserstattung als steuerpflichtige Einnahmen aus einem…
…des Rückflusses als Einnahme bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit erfaßt. Dass dieses Verfahren die Rückzahlung von Werbungskosten betroffen hat, welche unter § 16 Abs.1 Z.4 EStG zu subsumieren waren, ändert an der hier maßgeblichen, rechtlichen Beurteilung der Beitragserstattung als steuerpflichtige Einnahmen aus einem…
…des Rückflusses als Einnahme bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit erfaßt. Dass dieses Verfahren die Rückzahlung von Werbungskosten betroffen hat, welche unter § 16 Abs.1 Z.4 EStG zu subsumieren waren, ändert an der hier maßgeblichen, rechtlichen Beurteilung der Beitragserstattung als steuerpflichtige Einnahmen aus einem…
…des Rückflusses als Einnahme bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit erfaßt. Dass dieses Verfahren die Rückzahlung von Werbungskosten betroffen hat, welche unter § 16 Abs.1 Z.4 EStG zu subsumieren waren, ändert an der hier maßgeblichen, rechtlichen Beurteilung der Beitragserstattung als steuerpflichtige Einnahmen aus einem…
…des Rückflusses als Einnahme bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit erfaßt. Dass dieses Verfahren die Rückzahlung von Werbungskosten betroffen hat, welche unter § 16 Abs.1 Z.4 EStG zu subsumieren waren, ändert an der hier maßgeblichen, rechtlichen Beurteilung der Beitragserstattung als steuerpflichtige Einnahmen aus einem…
…des Rückflusses als Einnahme bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit erfaßt. Dass dieses Verfahren die Rückzahlung von Werbungskosten betroffen hat, welche unter § 16 Abs.1 Z.4 EStG zu subsumieren waren, ändert an der hier maßgeblichen, rechtlichen Beurteilung der Beitragserstattung als steuerpflichtige Einnahmen aus einem…
…des Rückflusses als Einnahme bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit erfaßt. Dass dieses Verfahren die Rückzahlung von Werbungskosten betroffen hat, welche unter § 16 Abs.1 Z.4 EStG zu subsumieren waren, ändert an der hier maßgeblichen, rechtlichen Beurteilung der Beitragserstattungen als steuerpflichtige Einnahmen aus einem…
…1 EStG 1988 erfüllt ist. Es liegt vielmehr ein Druckkostenbeitrag vor. Die Vertragserfüllung ist von der Rückzahlung der Kaution völlig verschieden, die vom Bw diesbezüglich vertretene Rechtsansicht verfehlt. Mit Schriftsatz vom 12.09.2011 trägt der Bw vor, dass ein Autor die Kaution auch dadurch…
…aber im Lichte des oben genannten die Entscheidung unbillig, wo doch die Rückzahlung gerade wegen der verrechnungstechnisch nicht administrierbaren Abgrenzung mehrerer Perioden - "unter Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen" - vorgeschrieben worden sei. Der Bw bitte daher zu berücksichtigen, dass gerade in diesem Fall "die steuerlichen Auswirkungen…
…Berechnung inkludiert werden und würden die steuerpflichtigen Bezüge vermindern. Damit handle es sich bei der Gutschrift, welche aufgrund der Werbungskosten entstanden sei, um eine Rückzahlung von Einnahmen nach § 16 (2) EStG, und sie könnten somit lt. Gesetz eindeutig als Werbungskosten in der Veranlagung berücksichtigt werden…
…Falle von Rückzahlungen der ungerechtfertigt erlangten Beträge kommt allerdings die Geltendmachung als Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs. 2 EStG in Betracht (vgl. VwGH 28.06.1988, 87/14/0118). Zu den Werbungskosten gem. § 16 Abs. 2 EStG zählt auch die Erstattung (Rückzahlung) von Einnahmen…
…zu den Werbungskosten grundsätzlich auch die Erstattung (Rückzahlung) von Einnahmen zählt. Zum Inhalt der Norm des § 25 Abs. 1 Z 3 litt. d EStG 1988 besteht eine einhellige Rechtsmeinung: Wenn Pflichtbeiträge - auch nur teilweise - auf Grund des Vorliegens von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit einzubehalten bzw…
…Bw. gutgeschriebene Urhebertantiemen, die auf Grund von in den Vorjahren geleisteten Vorschüssen nicht mehr an die Bw. ausbezahlt wurden bzw. auf Grund einer im Jahr 2006 durchgeführten Verpfändung an die W. zur Rückzahlung von Darlehen geflossen sind, zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählen. Die Bw. vertritt…