10.2.7 Rückzahlung von Einnahmen (§ 16 Abs. 2 EStG 1988), Werbungskostenpauschale (§ 16 Abs. 3 EStG 1988) Siehe die entsprechenden Rz der LStR 2002.
…es sich im Zeitpunkt der Rückzahlung um Werbungskosten. Auch die Rückzahlung von steuerpflichtigen Einnahmen, die mit festen Steuersätzen (§ 67 EStG 1988, § 69 EStG 1988, § 70 EStG 1988) besteuert wurden, ist zum laufenden Tarif als Werbungskosten zu berücksichtigen. Erfolgt die Erstattung (Rückzahlung) im Rahmen eines aufrechten…
…des Bf. erfolgte die Buchung am 24.1.2014. Eine willkürliche Festsetzung des Zeitpunktes des Zufließens der Einnahmen bzw. Erstattung ist im beschwerdegegenständlichen Fall auszuschließen bzw. nicht ersichtlich. Gemäß § 16 Abs. 2 EStG 1988 zählt auch die Erstattung (Rückzahlung) von Einnahmen zu den Werbungskosten. Gem §…
… 16 Abs. 2 EStG 1988 auch die Erstattung (Rückzahlung) von Einnahmen, sofern weder der Zeitpunkt des Zufließens, noch der Zeitpunkt der Erstattung willkürlich festgesetzt wurde, zu den Werbungskosten zähle. Erfolge die Erstattung (Rückzahlung) im Rahmen eines aufrechten Dienstverhältnisses, so habe der Arbeitgeber die rückerstatteten Beträge…
…im Jahr 2003 nicht durch Sonderausgaben bzw. außergewöhnliche Belastungen gedeckt war. Der "Teuerungsausgleich" wurde bereits durch die bezugsauszahlende Stelle versteuert. Für die Rückzahlung bzw. Verwendung der Einnahmen gilt: Eine Rückzahlung von Einnahmen (an den Dienstgeber) führt zu abzugsfähigen Werbungskosten (§ 16 Abs 2 erster Satz EStG)…
…Anerkennung von Darlehensverträgen an, dass im gegenständlichen Fall an eine Anerkennung durch die Finanzverwaltung nicht zu denken ist. Das Fehlen eines Darlehensverhältnisses hat demzufolge die volle Verfügungsmacht des Bw. über die an ihn überwiesenen Beträge im Jahr 2001 und somit den Zufluss an Einnahmen im…
…und die Notstandshilfe oder an deren Stelle tretende Ersatzleistungen von der Einkommensteuer befreit. Gemäß § 16 Abs. 2 EStG 1988 zählt zu den Werbungskosten auch die Erstattung (Rückzahlung) von Einnahmen, sofern weder der Zeitpunkt des Zufließens der Einnahmen noch der Zeitpunkt der Erstattung willkürlich festgesetzt wurde…
…9.1967, 0618/67, betreffend Spekulationsgeschäft; VwGH 18.1.1983, 82/14/0076, betreffend Rückzahlung von Vorauszahlungen bei nicht zustandegekommenen Verträgen). Auch das weitere Schicksal zugeflossener Beträge beim Steuerpflichtigen ist unmaßgeblich (VwGH 2.2.1951, 0345/48; VwGH 24.11.1970, 1573/68). Siehe im…
…LStR 2002; Lohnsteuerrichtlinien 2002, gültig ab 10.12.2008, wo Pkt. 42.5.4.4 Rz 10319 wörtlich lautet: "§ 16 EStG 1988 Rückzahlung von Einnahmen - Anwendbarkeit des § 295a BAO im Zusammenhang mit rückgezahltem Krankengeld als Werbungskosten iSd § 16 Abs. 2 EStG 1988 (§ 16 Abs. 2…
…2022) berücksichtigte Rückzahlungen ausschließlich im Jahr des Abflusses (vgl VwGH 22.6.2020, Ro 2018/13/0009; VwGH 1.9.2015, Ra 2015/15/0035). Mit dem BGBl I 108/2022 wurde in § 19 Abs 2 EStG 1988 folgender Satz eingefügt: "Rückzahlungen von Einnahmen gemäß…
…Im Vorlagebericht beantragte die belangte Behörde, der Beschwerde insoweit stattzugeben, als der Gesamtbetrag der Einkünfte um € 8.313,25 zu verringern ist, da die Zahlung an das Arbeitsmarktservice als Rückzahlung von Einnahmen i.S.d. § 16 Abs. 2 EStG 1988 zu qualifizieren sei. II…
…Zeitpunkt der Einnahme steht mit dem Zeitpunkt der Ausgabe in einer zeitlichen Wechselbeziehung. Die maßgeblichen Abgabenvorschriften sind bei der hier gegebenen Sachlage die Bestimmungen des § 16 Abs. 2 EStG und § 19 Abs. 2 EStG. Daraus ergibt sich aber, dass die Rückzahlung von Einnahmen in dem…
…Nachversteuerung begünstigter Gewinne bei Entnahme ("Die Nachversteuerung hat mit dem Steuersatz gem. § 37 Abs. 1 des Jahres der Inanspruchnahme der Begünstigung zu erfolgen") ist für die Rückzahlung von Einnahmen nach § 16 Abs. 2 EStG 1988 ebenso wenig vorgesehen wie deren Verteilung auf mehrere Jahre (vgl. …
…ob eine Rückzahlung von Bezügen für einen Teil dieses Zeitraumes tatsächlich, die Bemessungsgrundlage mindernd, erfolgt war). Eine die Bemessungsgrundlage eines Monats des Kalenderjahres 2005 (und nur dieses Kalenderjahr kann Gegenstand dieses Verfahrens sein) mindernde Berücksichtigung allfällig in diesem Monat zurückgezahlter Einnahmen ist daher jedenfalls nicht…
…brachte vor, von Seiten der Pensionsversicherungsanstalt seien keine Beträge überwiesen worden und er beantrage eine Neuberechnung. Die Beschwerdevorentscheidung wurde am 26. April 2019 erlassen. Das Finanzamt wies die Beschwerde als unbegründet ab. Zu den Werbungskosten würde auch die Erstattung (Rückzahlung) von Einnahmen zählen, sofern weder…
…Umschulungsgeld gemäß § 39b AlVG und die Notstandshilfe oder an deren Stelle tretende Ersatzleistungen," c) In Abs. 2 wird nach dem zweiten Satz folgender Satz eingefügt: "Rückzahlungen von Einnahmen gemäß Abs. 1 Z 2 erster und zweiter Teilstrich gelten in dem Kalenderjahr als abgeflossen, für das…
…in Höhe des im Jahr 2016 zurückbezahlten Betrages in Höhe von € 10.000,- zurückzunehmen, wird darauf hingewiesen, dass nach JAKOM EStG Kommentar, Rz 15 zu § 19, Änderungen in Folgejahren (gegenständlich die Rückzahlung von zugeflossenen Einnahmen) einen einmal erfolgten Zufluss nicht mehr rückgängig machen können…
…sie geleistet worden sind. Gemäß § 16 Abs. 2 EStG 1988 zählt zu den Werbungskosten auch die Erstattung (Rückzahlung) von Einnahmen, sofern weder der Zeitpunkt des Zufließens der Einnahmen noch der Zeitpunkt der Erstattung willkürlich festgesetzt wurde. IV. Erwägungen 1. Aus der Bestimmung des § 19 Abs…
…über den Streitfall allein von Bedeutung, dass die Rückgewähr von Einnahmen im Bereich der Überschusseinkünfte … nicht deren ursprünglichen Zufluss tangiert. Damit scheidet auch die Annahme einer steuerlich in die Vergangenheit wirkenden Rückgewähr aus. …" Die Rechtsmeinung des FA, die Rückzahlung wirke auf das Jahr…
…Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu erfassen (vgl. RV zum AbgÄG 1998, 1471 BlgNr 20. GP; Fellner in Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer - Kommentar, § 25 EStG 1988 Tz 4, Stichwort "Rückzahlung von Pflichtbeiträgen", und Tz 9; Doralt, EStG, 12. Lieferung, § 25 Tz 64/1; Sailer/Bernold/Mertens…