…Rentenverpflichtungen zum Barwert der zukünftigen Auszahlungen anzusetzen. Rückstellungen sind in der Höhe anzusetzen, die nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung notwendig ist. Im Rahmen der Bewertung ist auf den Grundsatz der Vorsicht (§ 201 Abs. 2 Z 4) Bedacht zu nehmen. Für Verbindlichkeiten ergibt sich aus § 211 Abs…
…S 2,258.966,00 abzüglich Rückstellung S 2,732.409,00) festgestellt und die Einkommensteuer mit € 8.593,56 bemessen wurde. Als Begründung wurde auf den Betriebsprüfungsbericht vom 5. Mai 2003 (Dauerbelege Seite 80) verwiesen, dem in Tz 13, Rückstellung für übernommene Schulden…
…eine wirtschaftliche das abgelaufenen Jahr betreffende Schuld entstehen werde, wogegen die bloß entfernte Möglichkeit einer Inanspruchnahme nicht genüge (VwGH 28.1.2001, 99/13/0254; 10.10.1996, 94/15/0089). Für die Beurteilung, ob eine Rückstellung für ungewisse Schulden in der Bilanz anzusetzen sei…
…von einer Schuld (Verbindlichkeit) schon dann die Rede, wenn eine Leistung, wenn schon nicht bestimmt, so doch zumindest bestimmbar ist. Insbesondere bei Verbindlichkeiten, die dem Grunde nach schon feststehen, ist eine Bestimmbarkeit (idR wohl der Höhe) in den meisten Fällen möglich (Lechner, Rückstellungen für ungewisse…
…von einer Schuld (Verbindlichkeit) schon dann die Rede, wenn eine Leistung, wenn schon nicht bestimmt, so doch zumindest bestimmbar ist. Insbesondere bei Verbindlichkeiten, die dem Grunde nach schon feststehen, ist eine Bestimmbarkeit (idR wohl der Höhe) in den meisten Fällen möglich (Lechner, Rückstellungen für ungewisse…
…Verbindlichkeiten und Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten unter den Oberbegriff Schulden zusammenfasst. Eine Schuld ist nach herrschender (österreichischer) HGB-Kommentierung dann unter Verbindlichkeiten (im Sinne von gewisse Verbindlichkeiten) auszuweisen, wenn ein Gläubiger einen durchsetzbaren Anspruch geltend machen kann, der quantifizierbar ist und der das Unternehmen wirtschaftlich…
…Verbindlichkeiten und Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten unter den Oberbegriff Schulden zusammenfasst. Eine Schuld ist nach herrschender (österreichischer) HGB-Kommentierung dann unter Verbindlichkeiten (im Sinne von gewisse Verbindlichkeiten) auszuweisen, wenn ein Gläubiger einen durchsetzbaren Anspruch geltend machen kann, der quantifizierbar ist und der das Unternehmen wirtschaftlich…
…handelt, die nicht die konkrete und sichere Gegenleistung für eine an den Betrieb des bilanzierenden Unternehmers erbrachte Leistung darstellt. In Fällen, wo eine Verpflichtung aus dem Abschluss eines synallagmatischen Vertrages herrührt, ist nicht mehr eine Rückstellung, sondern die Gegenleistungsverpflichtung als Schuld auszuweisen. Für eine Leistung…
…handelt, die nicht die konkrete und sichere Gegenleistung für eine an den Betrieb des bilanzierenden Unternehmers erbrachte Leistung darstellt. In Fällen, wo eine Verpflichtung aus dem Abschluss eines synallagmatischen Vertrages herrührt, ist nicht mehr eine Rückstellung, sondern die Gegenleistungsverpflichtung als Schuld auszuweisen. Für eine Leistung…
…von einer Schuld (Verbindlichkeit) schon dann die Rede, wenn eine Leistung, wenn schon nicht bestimmt, so doch zumindest bestimmbar ist. Insbesondere bei Verbindlichkeiten, die dem Grunde nach schon feststehen, ist eine Bestimmbarkeit (idR wohl der Höhe) in den meisten Fällen möglich (Lechner, Rückstellungen für ungewisse…
…Verbindlichkeiten und Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten unter den Oberbegriff Schulden zusammenfasst. Eine Schuld ist nach herrschender (österreichischer) HGB-Kommentierung dann unter Verbindlichkeiten (im Sinne von gewisse Verbindlichkeiten) auszuweisen, wenn ein Gläubiger einen durchsetzbaren Anspruch geltend machen kann, der quantifizierbar ist und der das Unternehmen wirtschaftlich…
…Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht und sonstige Forderungen wie zB Gehaltsvorschüsse, Schadenersatzansprüche, Gewährleistungsansprüche (vgl. Doralt/Mayr, EStG13, § 6 Tz 156 "Forderungen"). Maßgeblich für die Zuordnung ist die tatsächliche Nutzung im Betrieb des Unternehmens; ist eine…
…von Rückstellungen betreffend die Vorsorge für Abfertigungen, Pensionen und Jubiläumsgelder ist in § 14 EStG geregelt. Gehen im Falle des Unternehmerwechsels Abfertigungsverpflichtungen auf den Rechtsnachfolger über, so ist die Rückstellung beim Rechtsvorgänger insoweit nicht gewinnerhöhend aufzulösen, sondern vom Rechtsnachfolger weiterzuführen (§ 14 Abs. 4 EStG). Ein Unternehmerwechsel…
…Rückstellungsbildungen in Höhe der durchschnittlichen Inanspruchnahme der vorausgegangenen Jahre zulässig gewesen. Abschnitt 41 Abs. 1 EStR 1984 habe demgemäß die Bildung pauschaler Rückstellungen für Gewährleistungen im Baugewerbe mit bis zu 2% der Bausumme zugelassen. Die Bw. habe pauschale Gewährleistungsrückstellungen in Höhe von 0,5% des…
…einzige Vermögen der Gesellschaft in einer Forderung an verbundene Unternehmen besteht, dann werden dabei nur die besonderen Verhältnisse der zu bewertenden Gesellschaft berücksichtigt. Denn weder im Hinblick auf den Ansatz als Vermögenswert, noch bei einem Ertragswert wird für eine derartige Forderung ein anderer Wertansatz als…
…Bilanz werden keine Aktiva ausgewiesen. An Passiva zählt der Berufungswerber Negatives Eigenkapital aus Privatentnahmen/-einlagen (€ -43.833,40) und Bilanzverlust (€ -14.917,02), Rückstellungen für Sonstiges (€ 80,00) und Rechts- und Beratungskosten (€ 4.500,00), sowie Verbindlichkeiten, nämlich Verbindlichkeiten aus Lieferungen…
…Lieferverbindlichkeiten | | | 3.396,12 | Urlaubsrückstellung | | | 39.311,12 | Sonstige Rückstellungen | | | 145.162,64 | Verb. verbundene Unternehmen | | | 1,933.800,91 | | | | 2,121.670,79 | GESAMT…
…Bilanz zum 31. Dezember 2007 wurden aktivseitig noch auf 1,00 € abgeschriebene Anteile an verbundenen Unternehmen (D GmbH) und Forderungen gegenüber Gesellschaftern (41.378,25 €) ausgewiesen, passivseitig das Eigenkapital, Rückstellungen (1.800,00 €) und sonstige Verbindlichkeiten (23.096,98 €). In der…
…40 % des Unternehmens. Herr E übernahm somit 40 % der Aktiva und 40 % der Passiva (Rückstellungen und Verbindlichkeiten). Die Gesellschafterverrechnungskonten (Gewinnanteile und Entnahmeverrechnung) waren nicht Gegenstand der Schenkung". Laut Einsichtnahme in die Bilanz der X-GmbH&CoKG zum 28. Feber 2003 samt Erläuterungen werden für die…
…Verwaltungsgerichtshofes dürfe jedoch für Zwecke der Erbschafts- und Schenkungssteuer das Betriebsvermögen bzw. Anteile am Betriebsvermögen nicht mit dem Einheitswert angesetzt werden. Der Wert des Unternehmens ergebe sich aus der Summe (bzw. Differenz) der Teilwerte der einzelnen Wirtschaftsgüter (Vermögensgegenstände und Schulden) des Unternehmens zuzüglich der Einheitswerte…