…gäbe es gemeinschaftsrechtliche Vollzugshindernisse iSd Art.12 der RL des Rates vom 15.3.1967 (76/308/EWG). So sei eine Grundvoraussetzung für die Vollstreckung eines ausländischen Exekutionstitels, nämlich dass er im Erststaat vollstreckbar sei, nicht erfüllt. Es läge kein Rückstandsausweis (als tauglicher Exekutionstitel) vor…
…als Grundlage für die Einbringung über die vollstreckbar gewordenen Abgabenschuldigkeiten ein Rückstandsausweis elektronisch oder in Papierform auszustellen. Dieser hat Namen und Anschrift des Abgabepflichtigen, den Betrag der Abgabenschuld, zergliedert nach Abgabenschuldigkeiten, und den Vermerk zu enthalten, dass die Abgabenschuld vollstreckbar geworden ist (Vollstreckbarkeitsklausel). Der Rückstandsausweis…
…der Umstand, dass laut Forderungstabelle die Abgabenansprüche zwar bescheidmäßig festgesetzt, jedoch die Bescheide offenbar nicht zugestellt wurden, nicht unberücksichtigt bleiben, weil diesfalls mangels Wirksamwerdens der Bescheide eine Fälligkeit oder gar Vollstreckbarkeit als Voraussetzung eines Rückstandsausweises nicht eintreten konnte. Ebenso mangelt es dem Ersuchsschreiben an der…
…der Umstand, dass laut Forderungstabelle die Abgabenansprüche zwar bescheidmäßig festgesetzt, jedoch die Bescheide offenbar nicht zugestellt wurden, nicht unberücksichtigt bleiben, weil diesfalls mangels Wirksamwerdens der Bescheide eine Fälligkeit oder gar Vollstreckbarkeit als Voraussetzung eines Rückstandsausweises nicht eintreten konnte. Ebenso mangelt es dem Ersuchsschreiben an der…
…dass die Verwendung eines Rückstandsausweises in einem abgeschlossenen Vollstreckungsverfahren die Abgabenbehörde nicht hindert, diesen - etwa bei einem erfolglosen Vollstreckungsverfahren - in einem weiterem Vollstreckungsverfahren zu verwenden. Auch kann die Abgabenbehörde durch die wiederholte Ausstellung von mit der Vollstreckbarkeitsbestätigung versehenen Rückstandsausweisen über ein und diese Abgabenforderungen wiederholt…
…des Handelsgerichtes Wien vom 26. November 2010 über das Vermögen der Bw. das Konkursverfahren eröffnet wurde. Somit ist auch die weitere kumulative Voraussetzung des § 232 Abs. 1 BAO als erfüllt anzusehen. Aus den dargelegten Gründen war daher wie im Spruch zu entscheiden. Gemäß § 284 Abs…
…dass die Verwendung eines Rückstandsausweises in einem abgeschlossenen Vollstreckungsverfahren die Abgabenbehörde nicht hindert, diesen - etwa bei einem erfolglosen Vollstreckungsverfahren - in einem weiterem Vollstreckungsverfahren zu verwenden. Auch kann die Abgabenbehörde durch die wiederholte Ausstellung von mit der Vollstreckbarkeitsbestätigung versehenen Rückstandsausweisen über ein und diese Abgabenforderungen wiederholt…
…der umfangreichen Aufzählung in den §§ 1, 2 EO nur die mit Bestätigung der Vollstreckbarkeit versehenen Rückstandsausweise über Abgaben und Abgabenstrafen in Betracht. Die Voraussetzung für die Ausstellung dieser Exekutionstitel und deren Inhalt sind in der BAO geregelt (Liebeg, Abgabenexekutionsordnung, Kommentar). Gemäß § 229 BAO ist als…
…als Grundlage für die Einbringung über vollstreckbar gewordene Abgabenschuldigkeiten ein Rückstandsausweis auszufertigen, der Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren sei und den Namen und die Anschrift des Abgabepflichtigen, den Betrag der Abgabenschuld zergliedert nach Abgabenschuldigkeiten und den Vermerk, dass die Abgabenschuld vollstreckbar sei (Vollstreckbarkeitsklausel…
…2 AbgEO, sondern lediglich die Erwartung einer Rückäußerung. Mangels Bestreitung der Vollstreckbarkeit des Rückstandsausweises vom 9. Mai 2012 gemäß § 15 Abs. 2 AbgEO erscheint dessen bescheidmäßige Behandlung gemäß § 13 AbgEO auch aus diesem Grunde als rechtswidrig. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 12…
…Übrigen als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe 1.1. Die Beschwerdeführerin (Bf.) stellte mit Schriftsatz vom 3. April 2007 an das Zollamt Linz Wels u.a. den Antrag auf Aufhebung des Vollstreckungstitels (Rückstandsausweises) gem. 15 AbgEO. Dies mit der Begründung, der OGH betone in ständiger Rechtsprechung, Voraussetzung…
…bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 232 BAO ein Sicherstellungsauftrag erlassen werden, die Ausfertigung eines Rückstandsausweises ist aber nicht zulässig. Mangels Erfüllung der Tatbestandsmerkmale des § 212 BAO war daher der unter anderem als Stundungsansuchen gewertete Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung der Berufung als unbegründet abzuweisen…
…5) als zuerkannt. Wie bereits dargelegt, bestand im Berufungsfall im Hinblick auf den (unbestrittenen und aktenkundigen) Sachverhalt und die gesetzliche Lage kein Rechtsanspruch des Bw. darauf, dass bis zur Erledigung seines Anbringens keine Einbringungsmaßnahmen eingeleitet werden. Insbesondere auch aufgrund der Tatsache, dass der Rückstandsausweis bereits…
…wesentlich schwieriger als die Verwendung eines beim Abgabengläubiger bereits bestehenden Guthabens des Haftungsschuldners zur Abdeckung der Haftungsschuld. Aufgrund eines Sicherstellungsauftrages kann mittels Pfändung des Abgabenguthabens (Zweitverbot) dieses Guthaben sichergestellt, und nach Eintritt der Vollstreckbarkeit der Haftungsschuld und Ausstellung eines Rückstandsausweises zur Tilgung der haftungsgegenständlichen Abgaben…
…eines Konkursgläubigers, der seine Forderung nicht angemeldet hat, kann die Exekution nur so weit stattfinden, als ein Beschluss nach Absatz 2 ergangen ist. Der Gläubiger hat dem Exekutionsantrag auch eine Ausfertigung des Beschlusses nach Absatz 2 samt Bestätigung der Vollstreckbarkeit anzuschließen oder darzulegen, dass er…
…von der umfangreichen Aufzählung in den §§ 1, 2 EO die mit Bestätigung der Vollstreckbarkeit versehenen Rückstandsausweise über Abgaben und Abgabenstrafen in Betracht. Die Voraussetzung für die Ausstellung dieser Exekutionstitel und deren Inhalt sind in der BAO geregelt (Liebeg, Abgabenexekutionsordnung, Kommentar). Gemäß § 229 BAO ist als…
…selbst bevor die Abgabenschuld dem Ausmaß nach feststeht, bis zum Eintritt der Vollstreckbarkeit ( § 226 BAO ) an den Abgabenpflichtigen einen Sicherstellungsauftrag erlassen, um einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung zu begegnen. Da als Schuldnerin der sicherzustellenden Abgaben auf dem Vollstreckungstitel allerdings nicht die Bw. aufscheint…
…zur Erlassung des Rückstandsausweises und der darin enthaltenen erhöhten Vorschreibung geführt habe, gemäß § 303 Abs. 4 BAO unter den Voraussetzungen des § 303 Abs. 1 lit c BAO von Amts wegen einzuleiten. Mit Berufungsvorentscheidung vom 25. Mai 2005 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab…
…ist nach der Bestimmung des § 229 BAO lediglich die Ausfertigung (im Sinne von "Ausstellung") eines Rückstandsausweises als Grundlage für die Einbringung im Vollstreckungsverfahren erforderlich. Eine Zusendung desselben an den Abgabenpflichtigen ist demgegenüber nicht vorgesehen. Der Rückstandsausweis bestätigt den Bestand und die Vollstreckbarkeit einer Abgabenschuld und…
…Bescheidcharakter handelt. Die in der Berufung vorgebrachten Einwendungen dahingehend, dass die Voraussetzungen für die Ausstellung des Rückstandsausweis nicht gegeben wären sind gegen die Abgabenbescheide selbst beim zuständigen Finanzamt vorzubringen bzw geltend zu machen sind. Schriftstücke ohne Bescheidcharakter sind demnach als unzulässig zurückzuweisen (VwGH, 15.5…