… 15 Abs. 2 AbgEO) entschieden: Der Berufung wird teilweise stattgegeben. Der Rückstandsausweis vom 15.4.2005 wird dahingehend berichtigt, dass der Rückstand nicht wie im Bescheid vom 13.6.2005 angeführt mit einem Betrag von € 60.553,50, sondern mit mit einem Betrag von…
…Pfändungsbescheid ein Rückstandsausweis vom 9.5.2012 zugrunde lag, der den Exekutionstitel des Vollstreckungsverfahrens bildete. Mit Ausnahme von Lohnsteuer (3.936,26 €), Dienstgeberbeitrag (1.957,46 €) und Dienstgeberzuschlag (187,05 €) für April 2012 sind die oben angeführten Abgabenschuldigkeiten im Rückstandsausweis vom 9…
…bekämpft werden, zulässig (VwGH 5.4.1989, 88/13/0123). Dem gegenständlichen Pfändungsbescheid liegt entgegen der Ansicht des Bw. ein gültiger Exekutionstitel, nämlich der Rückstandsausweis vom 9. August 2007 zu Grunde, der vollstreckbare Abgabenschuldigkeiten in der Höhe von € 4.186,35, nämlich Einkommensteuer, Anspruchszinsen…
…offensichtlich irrtümlich mit dem Datum 28. April 2004 versehenen Vorlageantrag ein und begründete diesen damit, dass wegen der nicht erfolgten Zustellung der Abgabenbescheide keine Berechtigung zur Ausstellung eines Rückstandsausweises gegeben gewesen sei. Es werde daher die Berichtigung des Exekutionstitels gemäß § 15 AbgEO beantragt. Über die…
…Exekutionstitel hätte. Dagegen brachte der Masseverwalter am 24. Juli 2012 rechtzeitig das Rechtsmittel der Berufung ein und führte begründend aus, dass er im Hinblick auf die Bestreitung der mit dem genannten Rückstandsausweis angemeldeten Forderung als Masseverwalter den Widerspruch gemäß § 110 Abs. 3 IO nicht klageweise…
…gewordenen Abgabenschuldigkeiten ein Rückstandsausweis auszufertigen. Dieser hat Namen und Anschrift des Abgabepflichtigen, den Betrag der Abgabenschuld, zergliedert nach Abgabenschuldigkeiten, und den Vermerk zu enthalten, dass die Abgabenschuld vollstreckbar geworden ist (Vollstreckbarkeitsklausel). Der Rückstandsausweis ist Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren. Rückstandsausweise bilden als Exekutionstitel…
…10. 2011 | Pfändungsgebühr 2011 | 51,80 | 14. 10. 2011 Der Rückstandsausweis muss die Person des Verpflichteten sowie die Art und den Umfang der geschuldeten Leistung eindeutig bezeichnen. Die Nennung der Person, die die Leistung zu erbringen hat, und die Art der Leistung…
…Bescheid vom 14. Oktober 2003 bewilligt worden sei, aufrecht gewesen, sodass die Vollstreckbarkeit hinausgeschoben gewesen sei. Mit Eintritt des Terminverlustes und Ausstellung des Rückstandsausweises und des Vollstreckungsauftrages vom 20. Jänner 2004 sei schließlich Vollstreckbarkeit eingetreten, sodass die 3-Monatsfrist bis zum 20. April 2004 gelaufen…
…4 lit. c BAO sind Säumniszuschläge für Abgabenschuldigkeiten insoweit nicht zu entrichten, als ein Zahlungsaufschub im Sinn des § 212 Abs. 2 zweiter Satz nicht durch Ausstellung eines Rückstandsausweises (§ 229) als beendet gilt. Wurden Zahlungserleichterungen bewilligt, so dürfen gemäß § 230 Abs. 5 BAO Einbringungsmaßnahmen während der…
…besitze. Es werde auch die Existenz rechtskräftiger Rückstandsausweise bezüglich der GmbH & Co KG bestritten, da auf Grund des Untergangs dieses Unternehmens keine Zustellungen mehr erfolgen und daher keine rechtskräftigen Rückstandsausweise existieren hätten können. Darüber hinaus seien in der dem Haftungsbescheid angeschlossenen Rückstandsaufgliederung Abgaben enthalten, die…
…in der Beitrittserklärung (§ 258 Abs. 1) beantragt wird. Unbestritten ist, dass den gegenständlichen Forderungspfändungen der Rückstandsausweis vom 8. Oktober 2012 über € 18,603.375,32 zugrunde liegt, sodass die Durchführung eines Vollstreckungsverfahren hinsichtlich dieses Betrages infolge des Vorliegens eines Exekutionstitels gemäß § 229 letzter Satz…
… 51). Unbestritten ist, dass der - dem gegenständlichen Auslagenersatz zugrunde liegenden - Amtshandlung des Vollstreckungsverfahrens vom 18. Oktober 2012 der Rückstandsausweis über € 10.819,75 und Vollstreckungsauftrag vom 18. Oktober 2012 zugrunde liegen, sodass das gegenständliche Vollstreckungsverfahren hinsichtlich dieses Betrages infolge des Vorliegens eines Exekutionstitels gemäß…
…Pfändung mit Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner als bewirkt anzusehen. Unbestritten ist, dass den gegenständlichen Forderungspfändungen ein Rückstandsausweis mit einem vollstreckbaren Rückstand in Höhe von € 2.411,85 zugrunde liegt, sodass das gegenständliche Vollstreckungsverfahren hinsichtlich dieses Betrages infolge des Vorliegens eines Exekutionstitels gemäß …
…die Wirksamkeit des angefochtenen Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einhebung und zwangsweise Einbringung einer Abgabe nicht aufgehalten. Unbestritten ist, dass der gegenständlichen Forderungspfändung ein Vollstreckungsauftrag und ein Rückstandsausweis vom 4. Juli 2011 über € 88.309,48 zugrunde liegt, sodass das gegenständliche Vollstreckungsverfahren infolge des…
…zweiter Instanz und der Berufung gegen den Zurückweisungsbescheid brachte die Bw vor, dass bestritten werde, dass der Rückstandsausweis vom 11. Oktober 2010 über € 20.883,45 ausgestellt und zugestellt worden sei. Die Bekanntgabe der Bankkonto-Auflösung sei am 24. November 2010 vor Ort erfolgt…
…zu geben. Gemäß § 65 Abs. 3 AbgEO ist die Pfändung mit Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner als bewirkt anzusehen. Unbestritten ist, dass der gegenständlichen Forderungspfändung ein Rückstandsausweis (vom 20. Oktober 2009 über € 17.572,05 bzw. vom 19. April 2010 über € 18…
…habe, wurde nach der Aktenlage zur Einbringung des vollstreckbaren Rückstandes der Bw. in Höhe von € 2.179,58 (aushaftende Umsatzsteuer 2006 laut Bescheid vom 10. Juli 2008) laut Rückstandsausweis vom 9. September 2008 am 30. März 2009 ein Vollstreckungsversuch am Betriebsort der Bw. unternommen…
…nicht sichergestellter Geldforderungen gemäß §§ 53 ff AbgEO vollzogen wurde, konnte die Vollstreckung weder eingestellt noch aufgeschoben werden. Da somit weder eine Rechtswidrigkeit des dem Vollstreckungsauftrag zugrunde liegenden Rückstandsausweises noch das Vorliegen eines in § 16 Abs. 1 AbgEO taxativ aufgezählten Einstellungsgrundes bzw. das Bestehen der Gefahr…
…gründeten sich auf § 13 Abs. 1 AbgEO und nicht auf § 12 AbgEO. Eine neuerliche Exekution trotz aufrechten Exekutionseinstellungsbescheides sei nur auf Grund eines neuen Exekutionstitels (Rückstandsausweis über neuen Rückstand hinsichtlich Höhe, Fälligkeit oder Abgabenart) zulässig. Im Berufungsfalle lägen keine neuen Exekutionstitel vor, sondern nur Neuausdrucke…
…Mahnungen, Lastschriftanzeigen, Kontonachrichten, Vollstreckungsaufträge iSd § 5 Abs 3 AbgEO und Rückstandsausweise. Gemäß § 226 BAO sind Abgabenschuldigkeiten, die nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet werden, in dem von der Abgabenbehörde festgesetzten Ausmaß vollstreckbar; solange die Voraussetzungen für die Selbstberechnung einer Abgabe durch den Abgabepflichtigen ohne abgabenbehördliche Festsetzung…