Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 11. März 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 2. Februar 2004 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Der Berufung wird insoweit stattgegeben, als die Haftung in der…
…Fälligkeit im Jahr 2006 eingetreten ist, anbelangt, hat der Bw. für das Jahr 2006 - monatsweise getrennt - Quotenberechnungen vorgelegt, die auf der Bezahlung der Abgabenverbindlichkeiten einerseits und der übrigen Verbindlichkeiten andererseits fußen und diese Berechnung auch entsprechend belegt. Wenn der Bw. dabei auch nicht konkret auf…
…die Zahlung vom 6. Februar 2001 als Umsatzsteuer 2001 gegenbelastet werde. Weiters werde beantragt, die Quotenberechnung mit aktuellem Stand und sämtlicher darauf gewidmeter Zahlungen zu übermitteln, erforderlichenfalls auch darüber einen Abrechnungsbescheid zu erstellen. Mit Abrechnungsbescheid vom 10. Oktober 2003 entschied das Finanzamt, dass die Verpflichtung…
…getragen werden würde. Zum Berufungsvorbringen selbst, zu den dazu übermittelten Unterlagen und der vorgelegten Quotenberechnung verwies die Rechtsmittelbehörde vorweg nochmals auf die im Haftungsverfahren für das Verschulden geltende Beweislastumkehr, weiters auf das Gläubigergleichbehandlungsgebot bei Nichtausreichen der Mittel zur Befriedigung sämtlicher Gesellschaftsverbindlichkeiten bzw. die mit Verletzung…
…nur mehr im geringen Umfang getilgt worden wären. Der Abgabengläubiger wäre im Haftungszeitraum im Vergleich zu den anderen Gesellschaftsgläubigern nicht benachteiligt worden, weil an diesen laut vorgelegter Zahlungsaufstellung und Quotenberechnung im Zeitraum 15. Oktober 2001 bis 11. Februar 2002 noch Zahlungen im Gesamtbetrag von 34…
er sich aufgrund dieses Knebelungsvertrages jeglicher eigenen Verfügungsmöglichkeit über die eingehenden Gesellschaftsforderungen begeben hat, die Hausbank damit über die laut Parteivorbringen bei ihr eingegangenen Gesellschaftsforderungen nach eigenem Gutdünken verfügen konnte, und sie dabei als andrängende Gläubigerin der GmbH aus den im Haftungszeitraum vorhanden gewesenen Gesellschaftsmitteln…
…die uneinbringliche Abgabe zur Gänze vorgeschrieben werden. Die vom Bw. in der gegenständlichen Berufung dargestellte Quotenberechnung in Form der Gegenüberstellung der nach Eröffnung des Ausgleichsverfahrens entstandenen Verbindlichkeiten einerseits und der Zahlungen ab 15. Juni 1999 bis zur Konkurseröffnung andererseits entspricht den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verhältnisrechnung…
…Arbeitnehmerveranlagungen 2008 und 2009 entstandenen Gutschriften um aufrechenbare Insolvenzforderungen zu xxx, BG X., handle, welche die Bemessungsgrundlage für die Quotenberechnung des Zahlungsplanes schmälern würden. Die aus der Arbeitnehmerveranlagung des Jahres 2010 resultierende Gutschrift könne, wie bereits mit der rechtlichen Vertreterin am 18. März telefonisch besprochen…
…wie die vorhandenen Mittel im Verhältnis der Verbindlichkeiten an den Fälligkeitstagen aufgeteilt wurden. Auch eine, für den Bw. nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes verpflichtende Quotenberechnung, wurde nicht vorgelegt. Erkennbar ist nur, dass im haftungsgegenständlichen Zeitraum Verbindlichkeiten bezahlt und auch Einnahmen erzielt wurden. Insgesamt gesehen hat…
…Verbindlichkeiten erfolgte. Die Darstellung beschränkt sich auf lediglich vier Fälligkeitszeitpunkte, wobei bei der Quotenberechnung sämtliche Verbindlichkeiten und Zahlung (sowohl das Finanzamt als auch die übrigen Gläubiger betreffend) zusammen erfolgte. Eine Trennung in Finanzamtsverbindlichkeiten und Zahlungen und in andere Verbindlichkeiten und Zahlungen ist nicht erfolgt. Weiters…
…"notwendige Ergänzungen" des (bisherigen) Ermittlungsverfahrens vorzunehmen. Bei der verfahrensgegenständlich erforderlichen Überprüfung der Präzisierung und Quotenberechnung handelt es sich nicht mehr um eine geringfügige, sondern für die Beurteilung des Haftungsanspruches wesentliche Ergänzung des Ermittlungsverfahrens. Die Begründung des Bescheides hat dann das Ergebnis des behördlichen Ermittlungsverfahrens und…
…ein Vermögenserwerb zufielen. Davon sei auszugehen, wenn nach Bestätigung des Zahlungsplans Abgabengutschriften entstehen würden, die in die Quotenberechnung nicht einbezogen gewesen seien. Die Verrechnung mit Konkursforderungen (ob angemeldet oder nicht) sei in diesen Fällen bis zur Höhe der Zahlungsplanquote (ein rechtskräftiger Zahlungsplan entfalte gem. § 193…
…von € 1.972,81 sowie den diesbezüglichen Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag in Höhe von insgesamt € 725,43. Für die Quotenberechnung war daher nur der Betrag in Höhe von € 725,43 maßgeblich. Die Höhe der liquiden Mittel betrug demnach € 84.339…
…jeweils bestehende Bankguthaben den Bankverbindlichkeiten, den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und den betreffenden haftungsrelevanten Abgabenverbindlichkeiten gegenübergestellt worden. Die für die Quotenberechnung herangezogenen Konten seien in den beiliegenden Saldenlisten farblich gekennzeichnet. Aus Vereinfachungsgründen seien alle sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten wie z.B. nicht haftungsrelevante Abgabenverbindlichkeiten und…
10.255 | 7.425 | d. s. von 36.342 km in % | 22,3% | 28,2% | 20,4% Aus dieser Berechnung geht klar hervor, dass die Umsätze für Personenbeförderung in allen Jahren unter 80% lagen und daher eine Kürzung der auf…