…dass die Gesellschaft gem. § 99 EStG trotz einer Steuerfreistellung gem. Artikel 7 DBA-GB steuerabzugspflichtig gewesen sei. Der Steuerabzug an der Quelle habe von 100% der ausbezahlten Entgelte zu erfolgen. Begründet wurde diese Forderung mit folgenden Argumenten: [1. ..... 2. .......] Ad 1) Ansässigkeitsbescheinigung: Es ist vorab…
…erwarteten Lizenzen liegen noch keine objektivierbaren Zahlen vor, derzeit besteht eine Auszahlungsquote von 45% des netto-netto Lizenzvolumens ab Tilgung der Darlehen und Investitionen. Voraussehbar sind Geldflüsse an die Bw. aus dieser Quelle daher frühestens Jahresende 2003 realistisch. Im Vordergrund steht der Forschungsauftrag der Stiftung…
…übersteigen, der auf die aus der Bundesrepublik Deutschland bezogenen Einkünfte entfällt. Artikel 27 Erstattung der Abzugsteuern (1) Werden in einem Vertragsstaat die Steuern von Dividenden , Zinsen, Lizenzgebühren oder sonstigen von einer im anderen Vertragsstaat ansässigen Person bezogenen Einkünften im Abzugsweg (an der Quelle) erhoben, so…
…Werden in einem der beiden Vertragstaaten die Steuern von Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren im Abzugswege (an der Quelle) erhoben, so wird das Recht zur Vornahme des Steuerabzuges durch dieses Abkommen nicht berührt. 2. Die im Abzugswege (an der Quelle) einbehaltene Steuer ist jedoch auf Antrag…
…Österreich nicht möglich. Das Kind ... hat vorübergehend - zwecks Berufsausbildung zum Tauchlehrer - den gemeinsamen Haushalt verlassen. Die Kosten werden jedoch dennoch überwiegend von Frau Bw getragen. Im Speziellen laufen Kosten für die Taucherausrüstung, Lizenzgebühren und Prüfungskosten, Fachliteratur und Unterhaltskosten (Essen, Kleidung usw.) auf. Wir stellen daher…
…war eine Entlastung an der Quelle unter den im Erlass des BMF vom 20.12.1985, AÖF 1986/31 ("Steuerliche Entlastung steuerabzugspflichtiger Inlandseinkünfte auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen") beschriebenen Voraussetzungen zulässig . Demzufolge musste im Falle einer (beabsichtigten) Entlastung an der Quelle durch den Steuerabzugsverpflichteten der Nachweis…
…der beiden Vertragsstaaten die Steuern von Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren im Abzugswege (an der Quelle) erhoben, so wird das Recht zur Vornahme des Steuerabzuges durch dieses Abkommen nicht berührt (Artikel 28 Abs. 1 DBA-Schweiz). Die im Abzugswege (an der Quelle) einbehaltene Steuer ist jedoch…
…S) bescheinigt. Da der beantragte Forschungsfreibetrag von 3,593.807,00 S darin Deckung findet, war dieser -wie bereits in der Berufungsvorentscheidung erfolgt- zu gewähren. ad c) Nach Artikel 12 Abs. 1 DBA Kanada /Einkommensteuer, Vermögensteuer), BGBl Nr.: 77/1981dürfen Lizenzgebühren, die aus einem…
…Sinne nicht von Gewinnerzielungsabsicht gesprochen werden. Die Tatsache, dass der Bw andere positive Einkünfte erziele, mache es verständlich dass er über mehrere Jahre Verluste aus künstlerischer Tätigkeit hinnehme. Hätte er nun diese positiven Einkünfte nicht, so müsste seine künstlerische Tätigkeit als einzige Quelle der Finanzierung…
…Dividenden bezieht, ist davon auszugehen, dass es für Quellensteuern aus anderen Quellen, d.h. Lizenzgebühren und Zinsen ebenso zu gelten hat. Im Hinblick auf die Rechtsprechung des EuGH muss daher davon ausgegangen werden, dass ein Anrechnungsvortrag für ausländische Quellensteuern nicht zu gewähren ist, wenn es…
…nicht aufzuklären vermag, aus welchen Quellen er seinen laufenden Lebensunterhalt bestreiten konnte (VwGH 23.2.1994, 90/13/0075). In einem solchen Schätzungsverfahren müssen die zum Schätzungsergebnis führenden Gedankengänge schlüssig und folgerichtig sein und das Ergebnis, das in der Feststellung von Besteuerungsgrundlagen besteht, muss mit…
…1 des Abkommens dürfen Lizenzgebühren, die aus einem Vertragsstaat stammen und von einer in dem anderen Vertragsstaat ansässigen Person bezogen werden, in dem anderen Staat besteuert werden. Gemäß Art. 12 Abs. 2 dürfen die im Abs. 3 lit. a angeführten Lizenzgebühren jedoch in dem Vertragsstaat…
…eintritt (Rn 170). Damit ist ein Anrechnungsvortrag für Quellensteuern aus Dividenden gemeinschaftsrechtlich nicht geboten. Der UFS kann auch nicht erkennen, dass für Quellensteuern aus anderen Quellen - also zB Zinsen oder Lizenzgebühren - etwas anderes gelten soll. 5. Zusammengefasst ist daher festzuhalten: a. Auf eine innerstaatliche Norm…
…Dividenden bezieht, ist davon auszugehen, dass es für Quellensteuern aus anderen Quellen, d.h. Lizenzgebühren und Zinsen ebenso zu gelten hat. Im Hinblick auf die Rechtsprechung des EuGH muss daher davon ausgegangen werden, dass ein Anrechnungsvortrag für ausländische Quellensteuern nicht zu gewähren ist, wenn es…
…Dividenden bezieht, ist davon auszugehen, dass es für Quellensteuern aus anderen Quellen, d.h. Lizenzgebühren und Zinsen ebenso zu gelten hat. Im Hinblick auf die Rechtsprechung des EuGH muss daher davon ausgegangen werden, dass ein Anrechnungsvortrag für ausländische Quellensteuern nicht zu gewähren ist, wenn es…
…Dividenden bezieht, ist davon auszugehen, dass es für Quellensteuern aus anderen Quellen, d.h. Lizenzgebühren und Zinsen ebenso zu gelten hat. Im Hinblick auf die Rechtsprechung des EuGH muss daher davon ausgegangen werden, dass ein Anrechnungsvortrag für ausländische Quellensteuern nicht zu gewähren ist, wenn es…
…ist ein Anrechnungsvortrag für Quellensteuern aus Dividenden gemeinschaftsrechtlich nicht geboten. Der UFS kann auch nicht erkennen, dass für Quellensteuern aus anderen Quellen - also Zinsen oder Lizenzgebühren - etwas anderes gelten soll. 5. Zusammengefasst ist daher festzuhalten: a. Auf eine innerstaatliche Norm die verpflichtend eine Anrechnung in…
…ist ein Anrechnungsvortrag für Quellensteuern aus Dividenden gemeinschaftsrechtlich nicht geboten. Der UFS kann auch nicht erkennen, dass für Quellensteuern aus anderen Quellen - also Zinsen oder Lizenzgebühren - etwas anderes gelten soll. 5. Zusammengefasst ist daher festzuhalten: a. Auf eine innerstaatliche Norm die verpflichtend eine Anrechnung in…
…Tätigkeit des Berufungswerbers als Lehrbeauftragter an der Universität unentgeltlich ausgeübt werde, stelle diese keine Einkunftsquelle, sondern nur eine Quelle von Aufwendungen dar. Es könnten daher die durch die Lehrtätigkeit bedingten Aufwendungen steuerlich nicht berücksichtigt werden, soweit kein alle Zweifel ausschließender Zusammenhang mit einer anderen Einkunftsquelle…
…225a). Wird hingegen die Funktion unentgeltlich ausgeübt, stellt diese Betätigung keine Einkunftsquelle, sondern eine Quelle von Aufwendungen dar (VwGH 26.7.2000, 2000/14/0084). Diese Aufwendungen sind auch nicht bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abzugsfähig (VwGH 21.1.04,99/13/0174; vgl…