… VwGH 11.5.2005, 2001/13/0209). Verträge zwischen nahen Angehörigen werden daher - selbst bei zivilrechtlicher Gültigkeit - für den Bereich des Steuerrechts nur dann anerkannt, wenn sie - nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizitätswirkung), - einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben, und - zwischen…
…folgender Begründung: Nach ständiger Rechtsprechung (zB VwGH 26.1.1999, 98/14/0095) seien Vereinbarungen zwischen nahestehenden Personen im Steuerrecht nur anzuerkennen, wenn sie - nach außen hin ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizität), - einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und - auch zwischen Fremden…
…nicht nachvollziehbar." Das Finanzamt erließ am 20.12.2010 eine abweisliche Berufungsvorentscheidung, wobei die Abweisung wie folgt begründet wurde: "Kriterien für die steuerliche Anerkennung von Vereinbarungen zwischen Angehörigen sind - unabhängig von deren zivilrechtlicher Gültigkeit -, dass sie Publizitätswirkung haben, dh. nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen…
…VwGH können Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen - ungeachtet ihrer allfälligen zivilrechtlichen Gültigkeit - im Steuerrecht nur dann Anerkennung finden, wenn sie - nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizität), - einen eindeutig, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und - auch zwischen Familienfremden unter denselben Bedingungen abgeschlossen worden wären…
…Nach ständiger Rechtsprechung setzt die betriebliche Veranlassung von Vereinbarungen bzw. Leistungsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen voraus, dass sie - nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizität), - einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und - auch zwischen Fremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären (Fremdvergleich…
…z.B. im Vorlageantrag, der Sohn seiner Lebensgefährtin sei nie in den Familienverband eingebunden gewesen, gehen daher ins Leere. Treuhandvereinbarungen und Publizität: Nach ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sind bei Treuhandvereinbarungen strenge Maßstäbe anzulegen. Insbesondere dann, wenn ein Treuhandverhältnis behauptet wird, von dem maßgebliche steuerliche Rechtsfolgen…
…§ 2 Tz. 160), wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizitätswirkung), einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben, und zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen wären (Fremdvergleich). Die von Ihnen in der gegenständlichen Berufung behauptete "faktische Fruchtgenusseinräumung" entbehrt unabhängig von deren…
…1.1999, 98/14/0095) - im Steuerrecht nur dann anerkannt, wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizitätswirkung), eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben, und zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären (Fremdvergleich). Diese Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen. Sie entsprechen…
…2003 eingebrachten Berufung der Abgabenbehörde gegenüber bekannt gegeben. Mag dieses im Innenverhältnis auf Grund der Vereinbarung vom 18. November 1992 bestanden haben, so kann es mangels entsprechender Publizität in den Jahren 2000 und 2001 nicht rückwirkend Berücksichtigung finden. Dem Vorbringen, die Anteile der A. B…
…steuerrechtliche Folgen willkürlich herbeigeführt werden könnten, einen klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt hat und auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wäre. Das demnach ua. zwingende Erfordernis der ausreichenden Publizität, wurde vom Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 21. Februar 1996, 92/14/0041…
…auch Kunden und Lieferanten die Präsenz des Mitarbeiters vermittelt, was nach Ansicht des steuerlichen Vertreters das Erfordernis der Publizität ausreichend erfülle. Der mit dem Sohn abgeschlossene Dienstvertrag (der Dienstzettel sei dem Finanzamt im Rahmen der Bp übermittelt worden) habe einen eindeutigen, jeden Zweifel ausschließenden Inhalt…
…Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen für den Bereich des Steuerrechts nur als erwiesen angenommen werden und damit Anerkennung finden, wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizität), einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen…
… 2 Tz 160). Verträge zwischen nahen Angehörigen werden daher - selbst bei zivilrechtlicher Gültigkeit (VwGH 26.1.1999, 98/14/0095) - im Steuerrecht nur dann anerkannt, wenn sie - nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizitätswirkung), - eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben, und - zwischen Familienfremden…
…selbst wenn sie den Gültigkeitserfordernissen des Zivilrechts entsprechen, im Steuerrecht nur dann anzuerkennen, wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizität), einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und auch zwischen Familienfremden unter den selben Bedingungen abgeschlossen worden wären (Hinweis auf VwGH…
Berufungsentscheidung Nicht zutreffende Spruchteile löschen bzw. ggf. anpassen! »Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch Stb., vom 28. Jänner 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Baden Mödling vom 4. November 2008 betreffend Einkommensteuer 2001 bis 2006 entschieden: Den Berufungen wird teilweise…
7.417,94 | | | | S | | | | | 102.073,09 | | | | | | | | 2003 | 2004 | 2005 | 2006…
…Ansprüche des Berufungswerbers aus dem Konsulentenvertrag zugunsten der Raiffeisenbank begründet. Auch das vertragliche Pfandrecht bedarf als Sachenrecht nicht nur eines Titels (Pfandbestellungsvertrag), sondern auch eines entsprechenden Publizitätsaktes (Modus). Der Drittschuldner muss daher bei Forderungsverpfändungen verständigt werden. Der Pfandrang richtet sich nach dem Zeitpunkt der Verständigung…
…88/13/0099; UFS 27.4.2004, RV/1014-L/02). Eine Prüfung der angeführten Kriterien erbrachte im gegenständlichen Fall folgendes Ergebnis: Zu a) Publizität (ausreichende Außenwirkung): Diesem Kriterium, dass Vereinbarungen im Familienbereich nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen müssen, kommt deswegen besondere Bedeutung zu…
Inwieweit die Lasten im Zusammenhang mit der Einkunftsquelle tatsächlich auch von der Gattin des Bw's getragen wurden, lässt sich im gegenständlichen Fall nicht nachvollziehen, zumal durch die höheren Gehaltszuflüsse des Bw's und sich am Konto befindlicher anderer (privater) Überweisungen keine eindeutige Zuordnung der…
…zwischen nahen Angehörigen können für den Bereich des Steuerrechts nur als erwiesen angenommen werden und damit Anerkennung finden, wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizität), einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen…