…wenn deren Dienstnehmer die gleiche Tätigkeit ausüben, dem Europäischen Gerichtshof im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens vorzulegen. Im Zuge der mündlichen Berufungsverhandlung führte die Vertreterin des Finanzamtes aus, dass nur eine natürliche Person Privatlehrer sein könne. Bei der Tätigkeit der Bw. handle es sich um eine vermittelnde…
…beabsichtigen) offenbar eine Umsetzung von Art 13 Teil A Abs. 1 lit. j aus der 6. EG-Richtlinie. Gemäß dieser Richtlinie haben die Mitgliedstaaten "den von Privatlehrern erteilten Schul- Hochschulunterricht" von der Umsatzsteuer zu befreien. Art. 13 Teil A Abs. 1 lit. j der 6…
… 1 Abs. 1 Z 1 fallenden Umsätzen die Umsätze von Privatlehrern an öffentlichen Schulen und Schulen im Sinne der lit. a steuerfrei. Der unabhängige Finanzsenat (Senat 3 der Außenstelle Graz) hat die Berufungen des Vereines "X." gegen die Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 2000 und 2001…
…zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Bei der berufungswerbenden Kommandit Erwerbsgesellschaft (Bw.) handelt es sich um einen Zusammenschluss mehrerer Personen (Privatlehrer) zum Zwecke der "Gesangs- und Stimmbildung". Im Zuge einer Betriebsprüfung (BP) über den Zeitraum 1997 bis 1999 wurden die in Rechnung…
…und nachgewiesen werden kann, dass eine den öffentlichen Schulen vergleichbare Tätigkeit ausgeübt wird. Gemäß lit. b leg.cit. sind weiters steuerbefreit die Umsätze von Privatlehrern an öffentlichen Schulen und Schulen im Sinne der lit. a. Strittig ist daher im gegenständlichen Berufungsverfahren nunmehr, ob auch die…
…Bereich der Erwachsenenbildung zu; es ist daher nicht einzusehen, warum bei den Kursen des AMS die Umsatzsteuerbefreiung für Privatlehrer ausgeschlossen sein soll. Eine weitere Intension in der Umsatzsteuerbefreiung seitens des BMF liegt auf jeden Fall auch darin, dass es sich bei BFI, AMS und WIFI…
…nachgewiesen werden kann, dass eine den öffentlichen Schulen vergleichbare Tätigkeit ausgeübt wird, von der Umsatzsteuer befreit. Gleiches gilt laut lit. b leg.cit. für Umsätze von Privatlehrern an öffentlichen Schulen und Schulen i.S. der lit. a. Zweck dieser Bestimmung ist es, Wirtschaftsteilnehmer, die gleiche…
…wurde der Bwin überdies mitgeteilt, dass der UFS zwar der Rechtsauffassung der Bwin hinsichtlich des in § 6 Abs 1 Zi 11 lit b UStG 1994 verwendeten Begriffes "Privatlehrer" folgen könne, die Berufung aber nach derzeitiger Aktenlage dennoch abzuweisen sein werde. Die Befreiungsbestimmung sei nach dem…
…1 Z 11 lit. b UStG 1994 sind von den unter § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 fallenden Umsätzen die Umsätze von Privatlehrern an öffentlichen Schulen und Schulen im Sinne der lit. a steuerfrei. Zufolge § 12 Abs. 3 UStG 1994 sind vom Vorsteuerabzug ua…
…. Im Rahmen der abgabenbehördlichen Prüfung habe ich dem Finanzsamt schriftlich mitgeteilt, dass die Umsätze des Jahres 2004 neben den Grundgeschäften eines Masseurs und Privatlehrers auch Hilfsgeschäfte beinhalteten. Berücksichtigt man diese, trifft die behauptete Überschreitung der Umsatzgrenze um 266,56 Euro nicht zu: Bei den Hilfsgeschäften…
…dass die Kinder intensiv in der landsprachl. Sprache unterrichtet würden. Dies sei durch einen Privatlehrer erfolgt. Darüber hinaus hätten die Kinder den Privat Hort in der X-Straße in Wien besucht, für den vom Magistrat der Stadt Wien für den Zeitraum vom 1.9.2006…
…Abs. 1 SchPflG (2. Schulstufe der privaten Volksschule Al-Andalus, aber Angabe eines Privatlehrers) beim SSR/Wien mit dem Vermerk des Zuzuges aus Ägypten | 3 | 2005/2006 | Anmeldebestätigung für die private Volksschule Al-Andalus, welche lt. Auskunft der Direktion nie besucht wurde…
…Frage war, ob die Abhaltung von Kursen durch die dortige Berufungswerberin bzw. Beschwerdeführerin für das AMS gemäß § 6 Abs. 1 Z 11 UStG 1994 (Umsatzsteuerbefreiung für Schulen oder Privatlehrer) steuerfrei sei. Die Frage des Vorliegens nicht steuerbarer Subventionen bzw. die Anwendung von § 47a AMFG bzw §…
…Abs. 1 UStG, ihre Vortragshonorare gelten als steuerbare Umsätze. Sofern keine Befreiung (als Kleinunternehmer, Privatlehrer) in Anspruch genommen werden kann, ist das Honorar vor Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen die Bemessungsgrundlage. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass ein Dienstverhältnis nach den allgemeinen Kriterien des § 47 Abs…
…Wissen an ihre Söhne unentgeltlich und außerhalb eines Dienstvertrages weitergeben. Es sei äußerst ungewöhnlich, dass der Sohn einerseits für den Vater tätig sein soll und gleichzeitig der Vater vom Sohn als Privatlehrer angestellt werde, um das Wissen zu bekommen, welches er für seinen Beruf benötigt…
…Das Finanzamt ersuchte die Bw. daraufhin um Bekanntgabe von Namen und Adressen bzw. der Kontaktpersonen der Organisation "Aktion Leben" und vom Oma- und Opadienst sowie auch aller übrigen Privatlehrer, die in den fraglichen Pflichtschuljahren 1994-1996 die Töchter unterrichtet hätten, sowie um einen Nachweis über…
…es wird keine automatische Akontierung vorgenommen. Die Honorare aus der Lehrtätigkeit sind umsatzsteuerbefreit gem. § 6 Z. 11 lit. b UstG (Privatlehrer). Personen, die Lehraufträge, deren zeitlicher Umfang insgesamt weniger als 1 SWS betragen (auch geblockt), innehaben, werden ebenfalls nicht mehr zur Sozialversicherung als Dienstnehmer angemeldet…
…vertreten worden, die Voraussetzungen lägen auch dann vor, wenn die Leistung durch Angestellte oder mittels eines Werkvertrages beauftragte Privatlehrer erbracht werde. Mit Vorlagebericht vom 30. November 2005 legte das Finanzamt die angefochtenen Bescheide dem unabhängigen Finanzsenat zur weiteren Entscheidung vor und führte aus, im Hinblick…
…ist nämlich zu beachten, dass er Berufungswerber neben steuerpflichtigen Umsätzen auch unecht steuerfreie Umsätze gemäß § 6 Abs. 1 Z 11 lit. b UStG (Umsätze von Privatlehrern an öffentlichen Schulen und Schulen im Sinne der lit. a), die vom Vorsteuerabzug ausschließen, ausgeführt hat. Wie die im…
…wobei der inländische Teil der Leistungen unter die Befreiungsbestimmungen des § 6 Abs. 1 Z 11 lit. b falle (Umsätze von Privatlehrern an öffentlichen Schulen, somit Umsätze aus einer unterrichtenden Tätigkeit). Voraussetzung der Steuerbefreiung sei, dass es sich um Kenntnisse allgemeinbildender oder berufsbildender Art handle und…