…2002/13/0171, festgestellt, dass die eingenommene Rechtsposition über die Unerheblichkeit des Übergangs der Preisgefahr für den Zeitpunkt des Anfallens der Anschaffungskosten nicht aufzugeben wäre. Nach der Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen BGBl II Nr. 435/2005 liege eine sachliche Unbilligkeit im Sinne des § 236…
…beherrschen und den Nutzen aus ihm zu ziehen übergehe. Es entscheide die tatsächliche betriebliche Nutzungsmöglichkeit und nicht nur der rechtliche Übergang von Besitz, Preisgefahr, Nutzen und Lasten. Im gegenständlichen Fall sei die faktische Verfügungsgewalt über die oben angeführten Gegenstände erst im Jahr 2004 erlangt worden.…
…oder befördert worden sind". Der EuGH habe somit für die Beförderung "auf Gefahr" des Verkäufers (wobei in der diesem Urteil zugrunde liegenden Verfahrenssprache von "by the vendor or on his behalf" die Rede ist) nicht das Bestehen des Risikos betreffend Untergang der Ware (Preisgefahr) gefordert…
…vom 26.5.1970, 874/69, betreffend die betriebliche Nutzungsmöglichkeit sowie vom 20.11.2000, 93/14/0179, betreffend die Preisgefahr, und vom 11.7.2001, 90/13/0230, betreffend den Probelauf, sowie diverse Literatur. In der Beilage zur Körperschaftssteuererklärung zur Geltendmachung einer IZPr (E…
…des Zwischenhändlers in Österreich oder im Gemeinschaftsgebiet befunden habe, sei genauso wenig verfahrenserheblich, wie allfällige Gewährleistungsansprüche oder der Übergang der Preisgefahr. Der Unabhängige Finanzsenat habe sich bereits in einer näher genannten Entscheidung mit der Thematik "Anschaffung im Sinne des § 108e EStG" auseinander gesetzt und dabei…
…des Zwischenhändlers in Österreich oder im Gemeinschaftsgebiet befunden habe, sei genauso wenig verfahrenserheblich, wie allfällige Gewährleistungsansprüche oder der Übergang der Preisgefahr. Der Unabhängige Finanzsenat habe sich bereits in einer näher genannten Entscheidung mit der Thematik "Anschaffung im Sinne des § 108e EStG" auseinander gesetzt und dabei…
…Eine Inbetriebnahme durch den Bw. oder auch nur die körperliche Aufnahme in dessen Unternehmen sei dafür nicht erforderlich. Ebenso sei der Übergang der Preisgefahr ohne Bedeutung. Der Berufung war eine Aufstellung über die "Chronologie des Baggerkaufes" angeschlossen, nach welcher der Bw. das Gerät am 16…
…Unternehmern erbracht werde, werde ebenso zur Herstellung gerechnet, da die Bw. die Preisgefahr und das wirtschaftliche Risiko während der gesamte Bauzeit getragen habe (unter Hinweis auf Rz 2202 und 6644 EStR 2000). Da somit alle drei Eigenschaften, die den Herstellungsvorgang für die Bw. verneinen könnten…
…vereinbart. - Der Leasinggeber trägt beim Operating-Leasing den überwiegenden Teil des Investitionsrisikos. Aufgrund vorliegender Vereinbarung ist davon auszugehen, dass der Leasinggeber die Preisgefahr zu tragen gehabt hätte. Wäre das Leasingobjekt untergegangen oder beschädigt worden, hätte die Mieterin keine Mieten mehr bezahlt. Auch wären die Leasingraten…
…um € 1,335.359,00 zu kürzen. Von der Bw. sei argumentiert worden, dass wie beim Investitionsfreibetrag auch bei der Investitionszuwachsprämie ausschließlich der Übergang der Preisgefahr maßgeblich sei. Die vom Betriebsprüfer angeführte Entscheidung der Finanzlandesdirektion Tirol vom 10. März 1993 sei zum Investitionsfreibetrag ergangen…
…Entwicklung zum jetzigen TW-Vertriebssystems nicht steuerrechtliche Überlegungen, sondern gewerberechtlicher Natur seien. Nunmehr tragen ausschließlich die GGen die Preisgefahr und das Risiko eines zufälligen Unterganges nach erfolgter Lieferung durch die BH. Somit wendet die BH der GG Substanz, Wert und Ertrag der TW-Produkte zu…
…Entwicklung zum jetzigen TW-Vertriebssystems nicht steuerrechtliche Überlegungen, sondern gewerberechtlicher Natur seien. Nunmehr tragen ausschließlich die GGen die Preisgefahr und das Risiko eines zufälligen Unterganges nach erfolgter Lieferung durch die BH. Somit wendet die BH der GG Substanz, Wert und Ertrag der TW-Produkte zu…
…Seite 9). Dies impliziert eine ausdrückliche Anerkennung der Vertragsmäßigkeit durch den Abnehmer. In einem solchen Fall gehen sowohl das Funktionsrisiko als auch die Preisgefahr auf den Erwerber über. Aus den vorliegenden Aufzeichnungen geht eindeutig hervor, dass das Funktionsrisiko für alle "Maschinenteile" erst im Jahr 2002…
…gleichbedeutend: Zeitpunkt der Lieferung, Zeitpunkt des Erwerbes des wirtschaftlichen Eigentumes) in diesem Zeitraum. Laut VwGH 9.3.2005, 2002/13/0171 ist für den Zeitpunkt des Anfallens der Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes der Übergang der Preisgefahr unerheblich; vielmehr galt hinsichtlich der gemäß § 10a EStG 1988 idF…
…ist für die Anschaffung nicht wesentlich, ob das Wirtschaftsgut überhaupt in Verwendung genommen wird (VwGH 3.5.1983, 82/14/0254). Ebenso nicht maßgeblich sind zivilrechtliche Bestimmungen wie Übergang der Preisgefahr, Beginn der Gewährleistungsfrist u. a. Dies ergibt sich unter anderem aus der Judikatur des…
…Wirtschaftsgutes. Die Firma A habe auch kein Risiko wegen unterbliebener Fertigstellung oder zufälliger Unbenützbarkeit des Mietobjektes getragen, also keine Preisgefahr übernommen. Für einen anzuerkennenden Anschaffungsvorgang bedürfe es auch eines Wirtschaftsgutes. Mangels eines Mietobjektes könne auch kein Wirtschaftsgut "Mietrecht" vor der Errichtung der Räumlichkeiten existieren. Das…
…Doralt (aaO.) darauf, dass der Übergang der Preisgefahr - das ist die Frage, wer den zufälligen Untergang der Sache zu vertreten hat - für den Zeitpunkt des Erwerbs wirtschaftlichen Eigentums unergiebig ist. Knüpft das Zivilrecht mit der Preisgefahr an die Übergabe an, so repräsentiert der Anschaffungsbegriff keinen…
…betrieblichen Nutzungsmöglichkeit im Sinne einer faktischen Verfügungsmacht über das Wirtschaftsgut entscheidend (dies sei in der Regel der Zeitpunkt der Lieferung), nicht aber der Übergang von Besitz, Preisgefahr, Nutzen und Lasten. Der Ankauf bzw. die Veräußerung der Werbeanlage sei bereits im Mai 2003 mündlich vereinbart worden…
…Möglichkeit, ein Wirtschaftsgut wirtschaftlich zu beherrschen und den Nutzen aus ihm zu ziehen und damit die wirtschaftliche Verfügungsmacht übergehe. Es entscheide die tatsächliche betriebliche Nutzungsmöglichkeit und nicht nur der rechtliche Übergang von Besitz, Preisgefahr, Nutzen oder Lasten. Der Berufungswerber betreibe ein Unternehmen für Erdbewegungen, Kanalgrabungen…
…nur infolge des Übergangs der Preisgefahr (unbedingt) zur Kaufpreiszahlung verpflichtet sei. Bei Finanzierungsleasingverträgen sei nach Ansicht der Finanzverwaltung die Verlagerung der Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Beschädigung auf den Leasingnehmer durchaus typisch (EStR 2000, Rz 135, 3. Absatz). Der Übergang der Preisgefahr bzw…