…2004 betreffe. In diesem Prüfungsauftrag sei u.a. ausgeführt worden: "Verdachtslage: Es besteht der Verdacht der Abgabenverkürzung in erheblichem Umfang (Subprovisionen zweifelhaft). Gründe für die Wiederholungsprüfung: Die Wiederholungsprüfung erfolgt wegen zweifelhaftem Provisionsaufwand". Es handle sich also um eine Prüfung gemäß § 99 Abs. 2 FinStrG, für…
…verweigerte am 16. Jänner 2001 die Unterschriftsleistung auf dem Prüfungsauftrag. In der Folge wurde der Prüfungsauftrag mit 25. April 2001 auf den Zeitraum 1991 bis 1998 erweitert und die Rechtsgrundlage auf eine Prüfung nach § 99 Abs. 2 FinStrG modifiziert. Bis August 2001 legte die Bw…
…November 2000 eine strafbefreiende Selbstanzeige vorliegen würde, da der Prüfungsauftrag gemäß § 99 Abs. 2 FinStrG vom 26. März 2001 keine Verfolgungshandlung darstelle. Aus diesem Prüfungsauftrag ginge kein konkreter Verdacht gegen eine bestimmte Person als Verdächtiger einer bestimmten Tat hervor. Aus diesen Gründen sei der strafbestimmende…
…b leg. cit. erfüllt. Hat demnach der Prüfer keinen Prüfungsauftrag gemäß § 99 Abs. 2 FinStrG, so ist zur Verhinderung der strafbefreienden Wirkung einer Selbstanzeige auch ausreichend, wenn er dem Anzeiger bei bzw. vor Prüfungsbeginn seinen Wissensstand über die nicht (rechtzeitig) entrichteten Umsatzsteuervorauszahlungen und damit die…
…erging daraufhin ein behördlicher Prüfungsauftrag ua. betreff. die Umsatzsteuer 01-11/2008, der hinsichtlich der Zeiträume 05-11/2008 (Verdachtslage gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG wegen Nichtabgabe der Voranmeldungen) auch auf die Bestimmungen des FinStrG (Prüfungsauftrag gemäß § 99 Abs. 2 FinStrG) gestützt wurde…
…Verdacht auf in den Verfahrensgesetzen vorgesehene Weise zu prüfen. Dabei muss dem entsprechenden behördlichen Akt (zB. Prüfungsauftrag gemäß § 99 Abs. 2 FinStrG) insbesondere zu entnehmen sein, welche konkrete Tat der betreffenden Person zur Last gelegt wird bzw. hat sich die Verfolgungshandlung auf alle der Bestrafung…
… 232 Abs. 3 BAO kann diese Abgabe aber dennoch direkt bei der Bw. als deren Geschäftsführerin sichergestellt werden, da gegen sie in dieser Causa am 21. Juli 2010 (Prüfungsauftrag gemäß § 99 Abs. 2 FinStrG) ein Strafverfahren wegen vorsätzlicher Begehung eines Finanzvergehens eingeleitet wurde Von einer…
…die Zwangsmaßnahmen der Justiz zuzurechnen sind, wäre die Monierung eines fehlenden Sicherstellungs/Beschlagnahmeprotokolles dort vorzubringen gewesen und nicht in einem Antrag auf Aufhebung des (erst viel später ergangenen) Prüfungsauftrages gemäß § 148 BAO in Verbindung mit § 99 Abs 2 FinStrG. Es darf aber zudem daran erinnert…
…Verfolgungshandlung iSd. § 209 Abs.1 BAO darstellen, da diese Prüfung nur für Zwecke des Finanzstrafverfahrens durchgeführt worden sei. Rechtsgrundlage des Prüfungsauftrages sei § 147 Abs.1 BAO iVm § 99 Abs.2 FinStrG gewesen. Unter Verweis auf eine Entscheidung des UFS sowie verschiedene Literatur wird ausgeführt, dass…
…Jahren 1999 und 2000 die Ausweitung der Prüfung auf den Bereich der Zinsen zulässig gewesen sei. Der Prüfungsauftrag habe gelautet, eine Prüfung gemäß § 147 BAO iVm § 99 Abs. 2 FinStrG durchzuführen. Der Wiederaufnahmsgrund sei die Anzeige bei der Finanzstrafbehörde wegen der nicht erklärten Einnahmen gewesen…
…ist. Am 7.8.2009 erging an die Bw. ein Bescheid über einen Prüfungsauftrag mit dem Inhalt, dass über die Zeiträume Februar - Mai 2009 eine Außenprüfung gemäß § 147 BAO iVm § 99 Abs 2 Finanzstrafgesetz durchgeführt würde, und zwar wegen des Verdachtes der Nichtbekanntgabe und Nichtabfuhr…
…auf ein im Finanzstrafgesetz vertyptes Vorgehen, sondern lasse noch andere Deutungsmöglichkeiten offen. Im konkreten Fall seien die Prüfungshandlungen - anders als in dem vom OGH entschiedenen Fall - nicht auf § 99 Abs. 2 FinStrG, sondern nur auf § 149 Abs. 1 BAO gestützt. Im Zusammenspiel von Strafsachenstelle und…
…99/13/0036) und zwar auch dann, wenn im Verwaltungsverfahren noch keine Verjährungseinrede erhoben worden sei (Ritz, BAO³, § 207, Rz 14). Die Abgabenbehörde habe die maßgeblichen Hinterziehungskriterien der Straftatbestände nachzuweisen. Diese Beurteilung hänge insbesondere nicht davon, ob der Prüfungsauftrag auf § 99 Abs. 2 FinStrG Bezug…
…hingewiesen hat. Diese Ausführungen erklären jedoch weder, ob auch eine Prüfung nach § 99 Abs. 2 FinStrG angekündigt wurde noch, ob die im Prüfungsauftrag enthaltene Begründung, wonach Umsatzsteuervoranmeldungen im Prüfungszeitraum 09/2006 bis 03/2007 nicht abgegeben worden sind, dem Pflichtigen gegenüber mitgeteilt wurde noch, ob…
…nicht umfasst. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei einer Prüfung gemäß § 99 Abs. 2 FinStrG um keine finanzstrafbehördliche Amtshandlung handelt, sondern vielmehr um eine solche des Abgabenverfahrens. § 99 Abs. 2 FinStrG bildet nur den Veranlassungsgrund der Prüfung, nicht aber deren verfahrensrechtliche Grundlage, weshalb…
…abzuändern. Mit 13.9.2005 erging der Prüfungsauftrag für eine Prüfung der Aufzeichnungen gem. § 151 Abs. 1 BAO und gemäß § 99 Abs. 2 Finanzstrafgesetz. Bereits zu Beginn der Prüfung am 19.9.2005 wurde mit dem Berufungswerber eine Niederschrift von der Betriebsprüferin der gleichzeitig stattgefundenen…
… 151 Abs.1 BAO betreffend Umsatz und Einkommensteuer (und andere, hier nicht relevante Abgaben) für die Jahre 1992 - 1995 sowie eine Umsatzsteuernachschau gemäß § 144 Abs.1 BAO für 1/1996 - 6/1997 durchzuführen. Nach zwischenzeitiger Umstellung der Rechtsgrundlage auf § 99 Abs. 2 FinStrG 1955 endete…
…Sinne des § 209 Abs. 1 BAO eingestuft werden, da diese Prüfung nur für Zwecke eines Finanzstrafverfahrens durchgeführt worden sei. Somit handle es sich um Verfolgungshandlungen iSd Finanzstrafgesetzes, da die Rechtsgrundlage für diesen Prüfungsauftrag § 147 Abs. 1 BAO iVm § 99 Abs. 2 FinStrG gewesen sei. Erhebungen …
…einer Terminvereinbarung, erklären jedoch weder, ob auch eine Prüfung nach § 99 Abs. 2 FinStrG angekündigt wurde noch, ob die im Prüfungsauftrag enthaltene Begründung, wonach Umsatzsteuervoranmeldungen im Prüfungszeitraum 10/2005 bis 06/2006 nicht abgegeben worden sind, dem steuerlichen Vertreter gegenüber mitgeteilt wurde noch, ob und…
…Abs. 2 lit. a FinStrG im Zeitraum 1-9/2005 und 1-9/2006 Vorerhebungen eingeleitet wurden und diese Mitteilung als Verfolgungshandlung gemäß § 14 Abs. 3 FinStrG gelte. Der Unabhängige Finanzsenat kann sich den Ausführungen, wonach eine telefonische Vorankündigung einer Prüfung nach § 99 Abs. 2…