…Aneignen von Fertigkeiten oder eines bestimmten Wissensstandes stellt für sich allein keine Berufsausbildung dar. Die Zulassung an einer Universität (Hochschule) bzw. die Bestätigung über die Fortsetzung des Studiums ist als reiner Formalakt allerdings nicht geeignet eine Berufsausbildung nachzuweisen und somit den Anspruch auf die Familienbeihilfe…
…Prüfungsanmeldung am 19. September 2005 beim steuerl. Vertreter erfolgt sei. Die zuständige Sachbearbeiterin habe damals angegeben, dass sie erst mit ihrem Chef klären müsse, ob die Prüfung noch von der Kanzlei durchgeführt werde, da es Zahlungsschwierigkeiten gegeben habe. Noch am 5. Oktober 2005 sei nicht…
…00 €. Der Bw sei der Meinung gewesen, dass auf Grund der Geringfügigkeit der Umsätze und der daraus resultierenden Beträge eine Bekanntgabe der Zahllasten nicht erforderlich sei. Festgehalten wurde ferner, dass der Bw bei Prüfungsanmeldung am 25. Februar 2004 darauf hingewiesen worden sei, dass die…
…Offenlegungspflicht (§ 119 BAO) zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern und zu ergänzen sowie dessen Richtigkeit zu beweisen. Kann ihnen ein Beweis nach den Umständen nicht zugemutet werden, so genügt die Glaubhaftmachung. Gemäß Abs 2 des § 138 BAO sind Bücher, Aufzeichnungen, Geschäftspapiere…
…201054/98 unterfertigt, in welcher der Prüfer folgende Feststellung getroffen hat: "Die bis zur Prüfungsanmeldung nicht vorangemeldeten Umsatzsteuern der Zeiträume Mai bis August 1998 wurden mittels UVA bis zum Prüfungsbeginn angemeldet und sind zwischenzeitlich auf dem Abgabenkonto gebucht. Durch die BP ergeben sich keine Änderungen…
…Die Prüfungsanmeldung erfolgte durch den Prüfer telefonisch am 14. Dezember 1999. In der Niederschrift vom 10. Jänner 2000 scheinen als Verantwortliche des Unternehmens die handelsrechtliche Geschäftsführerin G und M auf. Die Prüfungsfeststellungen lauten dahin, dass die Umsatzsteuervoranmeldungen [gemeint: Umsatzsteuervorauszahlungen] für September und Oktober 1999 nicht…
…Os 49/99). Der im Zeitpunkt der telefonischen Prüfungsanmeldung am 12. November 2009 vom Prüfungsorgan angegebene Grund für das Stattfinden einer Umsatzsteuersonderprüfung, nämlich die Nichtabgabe bzw. Nichtentrichtung der Umsatzsteuervoranmeldungen im prüfungsgegenständlichen Zeitraum reiche für sich alleine nicht für eine Tatentdeckung im Sinne des § 29 Abs…
…ABGB) an einem Bestandobjekt entspricht daher grundsätzlich diesem Bild der Überlassung einer Einkunftsquelle. In Anbetracht der Anknüpfung des Einkommensteuerrechtes an die tatsächlichen (wirtschaftlichen) Verhältnisse genügt allerdings nicht bloß die rechtliche Begründung der Fruchtnießung. Es müssen vielmehr auch die tatsächlichen Verhältnisse den rechtlichen Verhältnissen entsprechend gestaltet…
…ABGB) an einem Bestandobjekt entspricht daher grundsätzlich diesem Bild der Überlassung einer Einkunftsquelle. In Anbetracht der Anknüpfung des Einkommensteuerrechtes an die tatsächlichen (wirtschaftlichen) Verhältnisse genügt allerdings nicht bloß die rechtliche Begründung der Fruchtnießung. Es müssen vielmehr auch die tatsächlichen den rechtlichen Verhältnissen entsprechend gestaltet werden…
…Prüfungsanmeldung) erfolgt. Die entsprechenden Zahllasten seien anlässlich der Umsatzsteuerprüfung festgesetzt und nachgefordert worden. Eine Entrichtung sei in einem erfolgt, da das Abgabenkonto der Fa.M. zum Zeitpunkt der Festsetzung ein entsprechendes Guthaben ausgewiesen habe. Eine wirksame Selbstanzeige im Sinne des § 29 FinStrG liege jedoch nicht…
…Prüfungsanmeldung) erfolgt. Die entsprechenden Zahllasten seien anlässlich der Umsatzsteuerprüfung festgesetzt und nachgefordert worden. Eine Entrichtung sei in einem erfolgt, da das Abgabenkonto der Fa.M. zum Zeitpunkt der Festsetzung ein entsprechendes Guthaben ausgewiesen habe. Eine wirksame Selbstanzeige im Sinne des § 29 FinStrG liege jedoch nicht…
…Beschau, Abfertigung oder Prüfung von Büchern oder Aufzeichnungen nicht schon bei Beginn der Amtshandlung erstattet wird. § 29 Abs. 5 FinStrG: Die Selbstanzeige wirkt nur für die Personen, für die sie erstattet wird. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes genügt es für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens, wenn…
…entsprechende Stellungnahmen ersucht. Beide haben demnach zugestanden, dass die Prüferin im Zuge der Prüfungsanmeldung auf die fehlenden Umsatzsteuervoranmeldungen hingewiesen habe. Diese Ausdrucksweise ist jedoch für das Vorliegen und den Verdacht eines Finanzvergehens einerseits nicht eindeutig und lässt andererseits noch andere Deutungsmöglichkeiten offen, sodass die "Tat"…
…Verfolgung des Täters hindern, oder e) die Tat im Ausland begangen und der Täter dafür schon im Ausland gestraft worden ist und nicht anzunehmen ist, dass die Finanzstrafbehörde eine strengere Strafe verhängen würde. Für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens genügt es somit, wenn gegen den Beschwerdeführer…
…Höhe des geschuldeten Betrages bekannt gegeben wird, im Übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar. Gemäß § 8 Abs. 1 FinStrG handelt vorsätzlich, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich…
…08/2009 infolge vorheriger, dem Bf. als Anzeiger durch die Prüfungsanmeldung zu ABNr. 221058/09 vom 18. November 2009 bereits bekannter Tatentdeckung, nicht als, einer Verfahrenseinleitung entgegenstehende strafbefreiende Selbstanzeigen gewertet werden. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 12. Februar 2010…
…Kfz-Verkäufe unwahrscheinlich erscheinen, auch bezüglich dieses Teilfaktums hinreichende Anhaltspunkte für die Annahme eines entsprechenden Tatvorsatzes. Von diesen nach der bisherigen Erhebungslage dem Bf. objektiv und subjektiv zurechenbaren Tathandlungen ergibt sich hinsichtlich der allein wegen Nichteinhaltung der Fristen des § 21 Abs. 1 UStG 1994 bewirkten…
…in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte." Wie in der Berufungsentscheidung UFS 16. 11…