…Einkünften") kann der Antrag auf Veranlagung innerhalb von fünf Jahren ab dem Ende des Veranlagungszeitraums gestellt werden (ab Ablauf des Kalenderjahres, für das die Veranlagung beantragt wird). Diese Fünfjahresfristen zur Antragstellung stellen Ausschlussfristen (Fallfristen, Präklusivfristen) dar, bei deren Versäumung ein Recht verloren geht (Ritz, BAO3…
…§ 108 Tz 2). Damit ist aber das Schicksal der Berufung bereits entschieden: Bei der Antragsveranlagungsfrist des § 41 Abs. 2 EStG 1988 handelt es sich um eine Fallfrist (Ausschlussfrist, Präklusivfrist), bei deren Versäumung ein Recht verloren geht (Ritz, § 108 Tz 3). Da die Abgabe des Arbeitnehmerveranlagungsantrages…
…verlängerbaren Fristen gehören auch die Fristen des § 41 Abs. 2 EStG 1988 (Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung). Bei Versäumung einer Fallfrist (Ausschlussfrist, Präklusivfrist) geht überdies ein Recht verloren. Zu den Fallfristen gehört aber auch die Frist für Antragsveranlagungen nach § 41 Abs. 2 EStG 1988 (vgl…
…Bedeutung. Der Rechtsverlust tritt also mit Verstreichen des letzten Tages der Frist ein (Stoll, BAO, 1175f). Bei Versäumnis einer Fallfrist (Ausschlussfrist, Präklusivfrist), wie dies bei Fristen zur Einbringung von Vorlageanträgen gegeben ist, geht ein Recht verloren (Ritz, BAO §108 Tz 3). Die Abgabenbehörde hat gemäß …
…erbracht und habe sich in laufendem Kontakt mit den zuständigen Stellen der Finanzverwaltung befunden. Es handle sich um keine Präklusivfristen und er berufe sich ausdrücklich auf die direkte mündliche Fristerstreckung der Finanzverwaltung. Die Finanzverwaltung hätte also in der ex post Betrachtung zu einer positiven Beurteilung…
…Diese Fünfjahresfrist zur Antragstellung, die auch auf die Lohnsteuer anzuwenden ist (Ritz, BAO4, § 240 Tz 1), ist eine Ausschlussfrist (Fallfrist, Präklusivfrist), bei deren Versäumung ein Recht verloren geht (Ritz, § 108 Tz 3); sie ist eine gesetzliche Frist und somit dem § 110 Abs. 1 BAO zufolge…
…unstrittig, dass die Fünfjahresfrist des § 240 Abs. 3 2. Satz BAO, die eine Ausschlussfrist (Fallfrist, Präklusivfrist) darstellt, bei deren Versäumung ein Recht verloren geht (Ritz, BAO4, § 108 Tz 3), im Zeitpunkt der Antragstellung auf Rückzahlung der österreichischen Lohnsteuer betreffend das Jahr 2005 (i.e. Anfang…
…Diese Fünfjahresfrist zur Antragstellung, die auch auf die Lohnsteuer anzuwenden ist (Ritz, BAO4, § 240 Tz 1), ist eine Ausschlussfrist (Fallfrist, Präklusivfrist), bei deren Versäumung ein Recht verloren geht (Ritz, § 108 Tz 3); sie ist eine gesetzliche Frist und somit dem § 110 Abs. 1 BAO zufolge…
…könne hier daher nicht gesprochen werden. Die kostensparende Versendungsart könne nicht zum Nachteil der Bw. ausgelegt werden. Überdies habe der Urlaub des Steuerberaters der Bw. mit der Präklusivfrist nur mittelbar zu tun. Mit Schreiben vom 3. April 2006, zur Post gegeben am 5. April 2006…
…Frist für den Rechtsverlust von Bedeutung. Der Rechtsverlust tritt also mit Verstreichen des letzten Tages der Frist ein (Stoll, BAO, 1175f). Bei Versäumnis einer Fallfrist (Ausschlussfrist, Präklusivfrist), wie dies bei Fristen zur Einbringung von Vorlageanträgen gegeben ist, geht ein Recht verloren (Ritz, BAO³, § 108 Tz…
…auf die Abzugsbesteuerung gemäß § 99 EStG 1988 anzuwenden ist (Ritz, BAO3, § 240 Tz 1), ist eine Ausschlussfrist (Fallfrist, Präklusivfrist), bei deren Versäumung ein Recht verloren geht (Ritz, § 108 Tz 3); sie ist eine gesetzliche Frist und somit dem § 110 Abs. 1 BAO zufolge nicht erstreckbar…
…Antrag zwar ordnungsgemäß und vollständig (mit allen Originalbelegen), aber z.B. um einen Tag verspätet einreicht. Die Gewährung von Fristverlängerungen durch die Behörden ist bei materiell-rechtlichen Präklusivfristen gesetzlich nicht vorgesehen (§ 110 Abs. 1 BAO). Im Übrigen können vorgegebene Fristen nicht durch unvollständige Anträge unterlaufen…
…nicht mehr vorbringen habe können. Damit wird entgegen der Rechtsansicht der Erstbehörde aber aufgezeigt, dass der Bf. eine als verfahrensrechtliche Handlungs- bzw. Präklusivfrist zu qualifizierende (vgl. Liebhart/Herzog, aaO), von der (mit Einlangen der Ablehnungsanträge bei der Behörde in Gang gesetzte) bis zur Entscheidung über…
…Entdeckung des anzeigepflichtigen Sachverhalts durch den Vermieter so spät erfolgen könnte, dass ein Teil der möglichen Nachforderungsansprüche (beginnend mit der Verwirklichung des den Mietzinserhöhungsanspruch auslösenden Sachverhalts) angesichts der diesbezüglich zur Anwendung kommenden dreijährigen Verjährungsfrist im Geltendmachungszeitpunkt bereits verjährt sein könnte. Die Präklusivfrist des § 12 Abs…
…sondern ist innerhalb dieser Frist ein materiell-rechtlicher Anspruch bei sonstigem Verlust des Rechtes geltend zu machen, so handelt es sich um eine Präklusivfrist, deren Nichteinhaltung anspruchsvernichtend wirkt. Auch gegen die Versäumung einer Präklusivfrist ist nach dem Recht der BAO eine Wiedereinsetzung möglich (vgl. Stoll…
…Amts wegen wahrzunehmende Erlöschen der Ansprüche auf Aufteilung durch bloßen Zeitablauf vor, nämlich durch Ablauf einer materiellrechtlichen Präklusivfrist von einem Jahr. Der Abschluss des Übertragungsvertrages erfolgte mehrere Jahre nach der Scheidung. Es liegt daher kein Verwandtschaftsverhältnis iSd § 7 Z 1 GrEStG vor. Auf Grund der…
…Frist ein materiell-rechtlicher Anspruch bei sonstigem Verlust des Rechtes geltend zu machen, so handelt es sich um eine Präklusivfrist, deren Nichteinhaltung anspruchsvernichtend wirkt. Doch auch gegen die Versäumung solcher materiell-rechtlicher Präklusivfristen ist nach dem Recht der BAO eine Wiedereinsetzung möglich (Stoll, BAO-Kommentar…
…dieses Kalenderjahres an nicht nach den Abs. 1 bis 5, sondern nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes besteuert werden sollen. Bei dieser Vorschrift handelt es sich um eine materiellrechtliche Präklusivfrist, deren Versäumung den Verlust eines Rechts, nämlich die Option zur Regelbesteuerung, bedeutet. Nach Aktenlage wurde…
…Frist ein materiell-rechtlicher Anspruch bei sonstigem Verlust des Rechtes geltend zu machen, so handelt es sich um eine Präklusivfrist, deren Nichteinhaltung anspruchsvernichtend wirkt. Doch auch gegen die Versäumung solcher materiell-rechtlicher Präklusivfristen ist nach dem Recht der BAO eine Wiedereinsetzung möglich (Stoll, BAO-Kommentar…
…Abs. 1 Satz 1 BAO). Die Frist zur Einbringung einer Berufung ist eine im Gesetz determinierte Fallfrist (Ausschlussfrist, Präklusivfrist) bei deren Versäumung ein Recht - im gegenständlichen Verfahren eine materiell-rechtliche Überprüfung des angefochtenen Bescheides durch den Unabhängigen Finanzsenat - verloren geht. Im gegenständlichen Verfahren ist unbestritten…