…Einkünften") kann der Antrag auf Veranlagung innerhalb von fünf Jahren ab dem Ende des Veranlagungszeitraums gestellt werden (ab Ablauf des Kalenderjahres, für das die Veranlagung beantragt wird). Diese Fünfjahresfristen zur Antragstellung stellen Ausschlussfristen (Fallfristen, Präklusivfristen) dar, bei deren Versäumung ein Recht verloren geht (Ritz, BAO3…
…§ 108 Tz 2). Damit ist aber das Schicksal der Berufung bereits entschieden: Bei der Antragsveranlagungsfrist des § 41 Abs. 2 EStG 1988 handelt es sich um eine Fallfrist (Ausschlussfrist, Präklusivfrist), bei deren Versäumung ein Recht verloren geht (Ritz, § 108 Tz 3). Da die Abgabe des Arbeitnehmerveranlagungsantrages…
…Bestimmung erlischt der Anspruch auf Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse, wenn dieser nicht binnen einem Jahr nach Eintritt der Rechtskraft der Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe durch Vertrag oder Vergleich anerkannt oder gerichtlich geltend gemacht wird (materiellrechtliche Präklusivfrist; vgl Stabentheiner in Rummel, ABGB3 …
…Bestimmung erlischt der Anspruch auf Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse, wenn dieser nicht binnen einem Jahr nach Eintritt der Rechtskraft der Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe durch Vertrag oder Vergleich anerkannt oder gerichtlich geltend gemacht wird (materiellrechtliche Präklusivfrist; vgl Stabentheiner in Rummel, ABGB3 …
…gestellt werden. Auf Grund dessen, dass die Antragsveranlagungsfrist des § 41 Abs. 2 EStG 1988 gesetzlich determiniert wurde, handelt es sich um eine (gesetzlich festgesetzte) Fallfrist (Ausschlussfrist, Präklusivfrist), bei deren Versäumung ein Recht verloren geht (Ritz, BAO, Tz 3 zu § 108). Gemäß § 110 Abs. 1 BAO…
…verlängerbaren Fristen gehören auch die Fristen des § 41 Abs. 2 EStG 1988 (Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung). Bei Versäumung einer Fallfrist (Ausschlussfrist, Präklusivfrist) geht überdies ein Recht verloren. Zu den Fallfristen gehört aber auch die Frist für Antragsveranlagungen nach § 41 Abs. 2 EStG 1988 (vgl…
…Bedeutung. Der Rechtsverlust tritt also mit Verstreichen des letzten Tages der Frist ein (Stoll, BAO, 1175f). Bei Versäumnis einer Fallfrist (Ausschlussfrist, Präklusivfrist), wie dies bei Fristen zur Einbringung von Vorlageanträgen gegeben ist, geht ein Recht verloren (Ritz, BAO §108 Tz 3). Die Abgabenbehörde hat gemäß …
…erbracht und habe sich in laufendem Kontakt mit den zuständigen Stellen der Finanzverwaltung befunden. Es handle sich um keine Präklusivfristen und er berufe sich ausdrücklich auf die direkte mündliche Fristerstreckung der Finanzverwaltung. Die Finanzverwaltung hätte also in der ex post Betrachtung zu einer positiven Beurteilung…
…Anspruch auf Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse, wenn dieser nicht binnen einem Jahr nach Eintritt der Rechtskraft der Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe durch Vertrag oder Vergleich anerkannt oder gerichtlich geltend gemacht wird (materiell-rechtliche Präklusivfrist; vgl Stabentheiner/Pierer in Rummel/Lukas, ABGB4 …
…Auflösung der eingetragenen Partnerschaft durch Vertrag oder Vergleich anerkannt oder gerichtlich geltend gemacht wird. Diese Regelung entspricht dem § 95 EheG. Es handelt sich dabei um eine materiellrechtliche Präklusivfrist deren Versäumung zum Anspruchsverlust führt vgl. Stabentheiner/Pierer in Rummel/Lukas, ABGB4 § 95 EheG Rz 2 mwN)…
…Fällen beim ***FA*** gestellt werden. Da es sich bei dieser Frist von fünf Jahren um eine gesetzliche, nicht verlängerbare Frist iSd § 110 BAO handelt, geht bei Versäumung dieser Präklusivfrist ein Recht - gegenständlich jenes der Geltendmachung eines Vergütungsanspruches - verloren (vgl. hiezu Ritz/Koran, BAO, 7.A.…
…§ 108 Tz 2). Damit ist aber das Schicksal der Berufung bereits entschieden: Bei der Antragsveranlagungsfrist des § 41 Abs. 2 EStG 1988 handelt es sich um eine Fallfrist (Ausschlussfrist, Präklusivfrist), bei deren Versäumung ein Recht verloren geht (Ritz, § 108 Tz 3). Da der Antrag der BF…
…welche auch von der Rsp. regelmäßig zitiert werden bestätigt, wenn er erörtert, dass es sich bei der Frist zur Inanspruchnahme um eine Präklusivfrist handelt die jedoch Treuepflichten nicht ausschließt (K. Mayr, Vergütung für Erfindungen von Dienstnehmern, 203). Trotz mangelnder Inanspruchnahme meldete der Dienstgeber die Erfindungen…
…Vielmehr sieht § 108 c Abs 3 EStG für die Geltendmachung der Prämie eine eigene Ausschluss- bzw. Präklusivfrist vor: Die Prämie kann spätestens bis zur Rechtskraft des betreffenden Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- oder Feststellungsbescheides geltend gemacht werden. Demnach unterliegt die nur auf Antrag geltend zu machende Forschungsprämie nicht…
…dass ihn hinderte seine Rechte wahrzunehmen. Bei der Beschwerdefrist handelt es sich jedoch um eine gesetzliche Frist, bei deren Versäumung das Recht verloren geht (sogenannte Präklusivfrist). Durch die Nichteinbringung der Beschwerde ging das Beschwerderecht verloren und der in Rede stehende Bescheid wurde rechtskräftig. Unzulässig ist…
…gestellt werden. Auf Grund dessen, dass die Antragsveranlagungsfrist des § 41 Abs. 2 EStG 1988 gesetzlich determiniert wurde, handelt es sich um eine (gesetzlich festgesetzte) Fallfrist (Ausschlussfrist, Präklusivfrist), bei deren Versäumung ein Recht verloren geht (Ritz, BAO, Tz 3 zu § 108). Gemäß § 110 Abs. 1 BAO…
…zu machen." Erwägungen: Da die Antragsveranlagungsfrist des § 41 Abs. 2 EStG 1988 gesetzlich determiniert wurde, handelt es sich um eine (gesetzlich festgesetzte) Fallfrist (Ausschlussfrist, Präklusivfrist), bei deren Versäumung ein Recht verloren geht (Ritz, BAO, Tz 3 zu § 108). Bei der sich über 5 Jahre erstreckenden…
…des Veranlagungszeitraumes gestellt werden. Auf Grund dessen, dass die Antragsveranlagungsfrist des § 41 Abs. 2 EStG 1988 gesetzlich determiniert wurde, handelt es sich um eine (gesetzlich festgesetzte) Fallfrist (Ausschlussfrist, Präklusivfrist), bei deren Versäumung ein Recht verloren geht (Ritz, BAO, Tz 3 zu § 108). Gemäß § 110 Abs…
…an das Finanzamt ausschließlich der Abgabepflichtige trage. Es liege im Handlungsbereich der steuerlichen Vertretung eine derartige, mit einer Präklusivfrist verbundene Erklärung in einer Art und Weise zu übermitteln, die das Einlangen bei der Behörde eindeutig zu beweisen vermöge. Der Antragsteller könne nicht mittels einer konkreten…
…des fünften Kalenderjahres, das auf das Jahr der Einbehaltung folgt, gestellt werden. Diese Fünfjahresfrist zur Antragstellung ist eine Ausschlussfrist (auch Fallfrist oder Präklusivfrist genannt), bei deren Versäumung das Recht auf Rückzahlung der Abgabe verloren geht. Diese Fünfjahresfrist ist eine gesetzliche Frist und somit gemäß § 110…