RIS AI
17 Treffer1730 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/3513-W/12Datenbankabfragen wirken verjährungsunterbrechend, wenn sie im Akt ausreichend dokumentiert sind
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.02.2013

…Abgabenschuldigkeit gemäß § 227 eingemahnt werden muss, dürfen Einbringungsmaßnahmen erst nach ungenütztem Ablauf der Mahnfrist, bei Einziehung durch Postauftrag erst zwei Wochen nach Absendung des Postauftrages oder bei früherem Rücklangen des nicht eingelösten Postauftrages eingeleitet werden. Ferner dürfen, wenn die Abgabenbehörde eine Abgabenschuldigkeit einmahnt, ohne dass…

UFSW RV/0527-W/12Säumniszuschlag, verspäteter Antrag auf Stundung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.07.2012

…Abgabenschuldigkeit gemäß § 227 eingemahnt werden muss, dürfen Einbringungsmaßnahmen erst nach ungenütztem Ablauf der Mahnfrist, bei Einziehung durch Postauftrag erst zwei Wochen nach Absendung des Postauftrages oder bei früherem Rücklangen des nicht eingelösten Postauftrages eingeleitet werden. Ferner dürfen, wenn die Abgabenbehörde eine Abgabenschuldigkeit einmahnt, ohne dass…

UFSW RV/1805-W/09Vollstreckungsbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.05.2009

…eine vollstreckbar gewordene Abgabenschuldigkeit gemäß § 227 eingemahnt werden muss, Einbringungsmaßnahmen erst nach ungenütztem Ablauf der Mahnfrist, bei Einziehung durch Postauftrag erst zwei Wochen nach Absendung des Postauftrages oder bei früherem Rücklangen des nicht eingelösten Postauftrages eingeleitet werden. Ferner dürfen, wenn die Abgabenbehörde eine Abgabenschuldigkeit einmahnt…

UFSW RV/1804-W/09Pfändungsbescheid nach einem Vollstreckungsbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.05.2009

…eine vollstreckbar gewordene Abgabenschuldigkeit gemäß § 227 eingemahnt werden muss, Einbringungsmaßnahmen erst nach ungenütztem Ablauf der Mahnfrist, bei Einziehung durch Postauftrag erst zwei Wochen nach Absendung des Postauftrages oder bei früherem Rücklangen des nicht eingelösten Postauftrages eingeleitet werden. Ferner dürfen, wenn die Abgabenbehörde eine Abgabenschuldigkeit einmahnt…

UFSW RV/2924-W/06Vollstreckungsbescheid, Pfändungsbescheid bei offenem Antrag auf Aussetzung der Einhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.01.2007

…Abgabenschuldigkeit gemäß § 227 eingemahnt werden muss, Einbringungsmaßnahmen erst nach ungenütztem Ablauf der Mahnfrist, bei Einziehung durch Postauftrag erst zwei Wochen nach Absendung des Postauftrages oder bei früherem Rücklangen des nicht eingelösten Postauftrages eingeleitet werden. Ferner dürfen, wenn die Abgabenbehörde eine Abgabenschuldigkeit einmahnt, ohne dass dies…

UFSW RV/2925-W/06Vollstreckungsbescheid, Rechtsmittelverfahren betreffend Aussetzung der Einhebung offen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.01.2007

…Abgabenschuldigkeit gemäß § 227 eingemahnt werden muss, Einbringungsmaßnahmen erst nach ungenütztem Ablauf der Mahnfrist, bei Einziehung durch Postauftrag erst zwei Wochen nach Absendung des Postauftrages oder bei früherem Rücklangen des nicht eingelösten Postauftrages eingeleitet werden. Ferner dürfen, wenn die Abgabenbehörde eine Abgabenschuldigkeit einmahnt, ohne dass dies…

UFSF RV/0212-F/051. Ansässigkeit eines Musikers nach dem DBA Schweiz 2. Zulässigkeit verschiedener Einbringungsmaßnahmen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)13.09.2006Teil 3/3

…zur Post vermutet. (3) Bei Abgabenschuldigkeiten, die durch Postauftrag eingezogen werden sollen, gilt der Postauftrag als Mahnung. (4) Eine Mahnung ist nicht erforderlich, a) wenn dem Abgabepflichtigen spätestens eine Woche vor dem Eintritt der Fälligkeit oder, wenn eine Mahnung bis dahin nicht erfolgt sein sollte…

UFSW RV/1009-W/07Rückzahlung von Pflichtbeiträgen als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.05.2007

…23 AN-Akt) ist angeführt: "Saldovortrag vom 23. Juli 2005 letzter Vorschreibebetrag: +0,00 € Nebengebühren 29. Juli 2005: Postauftragsgebühr/Bankgebühr: -2,50 € Einzahlungen/Auszahlungen 29. Juli 2005: Auszahlung: -10.278,93 € Sonstige Buchungen 27. Juli 2005: Erstattungsbetrag in der Pensionsversicherung: +261,62…

UFSW RV/3240-W/11Stundungsansuchen, Abweisung mit Nachfristsetzung, neuerliches Stundungsansuchen statt Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.02.2012

…Abgabenschuldigkeit gemäß § 227 eingemahnt werden muss, Einbringungsmaßnahmen erst nach ungenütztem Ablauf der Mahnfrist, bei Einziehung durch Postauftrag erst zwei Wochen nach Absendung des Postauftrages oder bei früherem Rücklangen des nicht eingelösten Postauftrages eingeleitet werden. Ferner dürfen, wenn die Abgabenbehörde eine Abgabenschuldigkeit einmahnt, ohne dass dies…

UFSW RV/1493-W/10Pfändungen bei Wiedereinsetzung hinsichtlich einer Berufung gegen einen Haftungsbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2011

…gewordene Abgabenschuldigkeit gemäß § 227 eingemahnt werden muss, erst nach ungenütztem Ablauf der Mahnfrist, bei Einziehung durch Postauftrag erst zwei Wochen nach Absendung des Postauftrages oder bei früherem Rücklangen des nicht eingelösten Postauftrages eingeleitet werden. Ferner dürfen, wenn die Abgabenbehörde eine Abgabenschuldigkeit einmahnt, ohne dass dies…

UFSW RV/4221-W/09Pfändung bei Antrag auf Wiedereinsetzung zur Einbringung einer Berufung gegen einen Haftungsbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2011

…gewordene Abgabenschuldigkeit gemäß § 227 eingemahnt werden muss, erst nach ungenütztem Ablauf der Mahnfrist, bei Einziehung durch Postauftrag erst zwei Wochen nach Absendung des Postauftrages oder bei früherem Rücklangen des nicht eingelösten Postauftrages eingeleitet werden. Ferner dürfen, wenn die Abgabenbehörde eine Abgabenschuldigkeit einmahnt, ohne dass dies…

UFSZ1W ZRV/0115-Z1W/08Kauf von Schmuckstücken, die zollunredlich ins Zollgebiet gebracht wurden. Keine Fahrlässigkeit bezüglich des Nichterkennens der zollunredlichen Herkunft der Schmuckstücke.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)06.05.2010

…Beweis wurde vorgelegt ein Auftrag an die Post zur Hinterlegung von Poststücken ab 9.6.2008 und als Abholtermin ab 30.6.2008. Der Postauftrag enthielt den ausdrücklichen Hinweis auf Hinterlegung von Briefstücken "ausgenommen RSa- und RSb-Briefe". Das Zollamt hat daher mit Berufungsvorentscheidung Zl…

UFSW RV/2137-W/09Wirksamkeit von Gutschriften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2009

…Abgabenschuldigkeit gemäß § 227 eingemahnt werden muß, dürfen Einbringungsmaßnahmen erst nach ungenütztem Ablauf der Mahnfrist, bei Einziehung durch Postauftrag erst zwei Wochen nach Absendung des Postauftrages oder bei früherem Rücklangen des nicht eingelösten Postauftrages eingeleitet werden. Ferner dürfen, wenn die Abgabenbehörde eine Abgabenschuldigkeit einmahnt, ohne daß…

UFSW RV/3193-W/08Bescheidmäßige Festsetzung einer Eingabengebühr samt Erhöhung bei verspäteter Entrichtung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.06.2009

…der Überweisung durch das Abgabepostamt; d) bei Überweisung auf das Postscheckkonto oder ein sonstiges Konto der empfangsberechtigten Kasse am Tag der Gutschrift; e) bei Einzahlung einer Abgabe durch Postauftrag am Tag der Einlösung; f) bei Zahlung mit Scheck an den in lit. a oder lit…

UFSF RV/0212-F/051. Ansässigkeit eines Musikers nach dem DBA Schweiz 2. Zulässigkeit verschiedener Einbringungsmaßnahmen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)13.09.2006Teil 2/3

…227 eingemahnt werden muss, dürfen Einbringungsmaßnahmen erst nach ungenütztem Ablauf der Mahnfrist, bei Einziehung durch Postauftrag erst zwei Wochen nach Absendung des Postauftrages oder bei früherem Rücklangen des nicht eingelösten Postauftrages eingeleitet werden. Ferner dürfen, wenn die Abgabenbehörde eine Abgabenschuldigkeit einmahnt, ohne daß dies erforderlich…

UFSL RV/0461-L/06erwartetes Guthaben als Einwendung gegen die Vollstreckung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.06.2006

…Abgabenschuldigkeit gemäß § 227 eingemahnt werden muß, dürfen Einbringungsmaßnahmen erst nach ungenütztem Ablauf der Mahnfrist, bei Einziehung durch Postauftrag erst zwei Wochen nach Absendung des Postauftrages oder bei früherem Rücklangen des nicht eingelösten Postauftrages eingeleitet werden. Ferner dürfen, wenn die Abgabenbehörde eine Abgabenschuldigkeit einmahnt, ohne daß…

UFSW RV/2067-W/03Säumniszuschlag aufgrund zweier Fehler der Abgabenbehörde, Berufung als Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO gewertet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.08.2004

…Abgabenschuldigkeit gemäß § 227 eingemahnt werden muss, dürfen Einbringungsmaßnahmen erst nach ungenütztem Ablauf der Mahnfrist, bei Einziehung durch Postauftrag erst zwei Wochen nach Absendung des Postauftrages oder bei früherem Rücklangen des nicht eingelösten Postauftrages eingeleitet werden. Ferner dürfen, wenn die Abgabenbehörde eine Abgabenschuldigkeit einmahnt, ohne dass…