…waren. BANK berät NAME bei der Asset Allocation und der Auswahl der Investmentfonds für die vier durch NAME vordefinierten Strategien laut Anhang. Diese vordefinierten Strategien werden von NAME in den von ihr angebotenen vier Dachfonds sowie im Rahmen der fondsgebundenen Lebensversicherung offerierten Gemanagten Portfolios umgesetzt…
…der Anfrage, dass der Umstand, dass ein ausländischen Produkt, das gegen die Veranlagungsvorschriften des § 20 InvFG 1993 verstoße, nicht automatisch als ausländischer Investmentfonds gemäß § 42 Abs. 1 InvFG 1993 angesehen werden könne, sei so nicht richtig. Diese Bestimmungen könnten zwar in Einzelfällen (z.B. hinsichtlich…
…zu einer stark steigenden Nachfrage inländischer institutioneller und potenter privater Investoren kommen. In 2007 setzte die verstärkte Nachfrage ein. Die Nachfrage finanzstarker Investoren trieb die Preise in vergleichsweise schwindelerregende Höhen. In Anbetracht der auf dem Markt erzielbaren Rekordpreise veräußerten strategische Investoren einzelne Objekte ihrer Portfolios…
…Seit 2011 sei BANK nicht mehr für die gemanagten Portfolios zuständig. Das Fondsmanagement erfolge nunmehr innerhalb der NAME -Gruppe durch die A_GmbH , deren Mitarbeiter bisher vorwiegend in der Vermarktung eigener Fondsprodukte tätig gewesen wären sowie bei der Definition der dem externen Fondsmanager vorgegebenen Investmentuniversen…
…welche zusammen den Wert der letztlich erhaltenen Leistung des Versicherungsnehmers beeinflussen. Da die Verfügungen über die Anteile an den Investmentfonds rechtlich bei der Bw. verblieben sind, sind ihr diese auch zuzurechnen. Sie haftet gegenüber den Versicherten. Der Versicherungsnehmer, welcher ein gemanagtes Portfolio wählt, tut dies…
…in diesem Zusammenhang vorbringt, die "Investment-Universen" seien lediglich Ausdruck möglicher Risikokategorien gewesen, wodurch lediglich die Information vermittelt würde, welche Risikobereitschaft die Anleger verfolgten, so ist dem entgegen zu halten, dass dem vorgelegten Ablauf Masterswitch/Umschichtung Portfolio/ BANK zu entnehmen ist, dass nicht lediglich Risikokategorien…
…überhaupt keine KESt mehr anfallen würde, bleibe es bei einer finalen KESt-Gutschrift. Letzten Endes gehe es um die Gleichbehandlung einer in Österreich genau definierten Vorgehenspraxis bei Hebelzertifikaten. Wäre das gesamte Portfolio in Österreich veranlagt worden, wären automatisiert KESt-Gutschriften erfolgt. Es könne nicht sein…
…zu keiner Besteuerung, da die Verwaltung von Investmentfonds nach dem Investmentfondsgesetz gemäß § 6 Abs. 1 Z 8 lit i UStG von der Umsatzsteuer befreit sei. Im konkreten Fall verwalte die BANK einerseits NAME-Dachfonds und andererseits gemanagte Portfolios im Rahmen der fondsgebundenen Lebensversicherungen. Im Hinblick…
…Management dieser Portfolios werde nicht von x selbst durchgeführt, sondern an Dritte ausgelagert. Zu diesem Zwecke habe x im berufungsgegenständlichen Jahr mit der in Deutschland ansässigen Y AG, in der Folge mit Y_kurz bezeichnet, eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen. x habe dabei das "Investmentuniversum" vorgegeben…
…der Empfehlungen des Vermögensberaters sei es gewesen, zusätzlich zur Veranlagung in Anleihen, Festgeld und Aktien, Geld in eine "Index-Options-Future-Strategie" zu investieren, vergleichbar mit ähnlichen Strategien, wie sie von Hedge-Fonds allgemein am Markt angeboten werden, um ein von den Aktienentwicklungen und Zinsentwicklungen…
…annähernd erreicht. Aus den geschilderten Prämissen kann nach Ansicht des UFS keine untypische Vorgangsweise abgeleitet werden. Dass Anlager überwiegend in sichere und zu einem kleinen Teil in spekulative Papiere investieren, ist eine nicht unübliche Anlagestrategie. Soweit die BP in ihrer Argumentation darauf abstellt, dass die…
…Vermögens erfolgte durch Abschluss eines Portfolio Management Agreements mit der C . In einem Letter of Application for a Managed Company sind als beneficial Owners T, der Erststifter und als Legal Owner die Bw., c. o. U angeführt. Das zu investierende Vermögen soll in einem Cayman…
…Limits auf die Contracted Sydicates zu vereinbaren; die Performance dieser Syndikate zu überprüfen und dem Name darüber zu berichten; die Treuhänder des Pemiums Trust Fund zu bestellen; das Investment von Treuhandvermögen durchzuführen; die Treuhänder anzuweisen, Gewinne an den Name auszuzahlen; den Name bezüglich Bildung einer…
Die Anleger sind ebenso wie die Vertriebspartner in ganz Österreich verteilt. Warum weiters über die Vertriebspartner, denen keine rechtliche Stellung in dem Firmengeflecht zukommt, eine Koordination erreicht werden könnte , wurde im Berufungsverfahren nicht dargelegt. Wenn somit ein Anleger von seinem Kündigungsrecht Gebrauch machen will, wird…
Das Risiko, die Vermögenseinlage zu verlieren, könne das Mitunternehmerbild nicht allein bestimmen, denn die Gefahr treffe gleichermaßen auch denjenigen, der an einer Kapitalgesellschaft beteiligt sei und der so gleichfalls nicht mehr verlieren könne als der Kommanditist, nämlich das eingesetzte Kapital. Es müsse vielmehr auch die…
… I. Sachverhalt: A. (a) Eine in Österreich ansässige AG mit Anteilen an inländischen Investmentfonds bezog im Veranlagungsjahr 2002 Erträge, die sich auch aus Dividenden ausländischer Kapitalgesellschaften mit Sitz in Mitgliedstaaten der EU und in Drittstaaten zusammensetzten. Die von der AG bezogenen inländischen Beteiligungserträge wurden gemäß…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat 15 am 22.Sept. 2004 über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Herbert Schuster, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 9., 18. und 19. Bezirk und Klosterneuburg vertreten durch Mag. Ulrike Schlagenhaufen mit dem gemäß…
Auch die in der Berufung angeführten Investitionsrichtlinien für die P GmbH & Mitges., die die Verwendung der Zeichnungssumme erläutern, weisen ausdrücklich darauf hin, dass Kapitalrückführung und Dividenden nicht als gesichert angesehen werden können. Die Risikokapitalkonstruktion wurde herausgestrichen. Doch auch dieser Hinweis endet wie in der Berufung…
Quantschnigg schrieb in der ÖStZ 1995, dass in den letzten Jahren zunehmend Modelle entwickelt worden sind, bei denen sich (i.d.R. gutverdienende) Steuerpflichtige an sogenannten Abschreibungsgesellschaften beteiligten. Diese Modelle sind darauf ausgelegt, dass die Rendite der Beteiligungen (zumindest zum Teil) durch den Ausgleich des…
…Abs. 7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die in B angesiedelte VTH trat ab Ende 1990 als Vermittlerin diverser Investmentprodukte auf. Vornehmlich wurde das Anlageprodukt EACC in Österreich, Deutschland…