…Erwerber an ein durch Planung der Verkäufer (=F-GmbH als wirtschaftliche Eigentümerin) vorgegebenes Projekt gebunden waren, auch wenn der Grundstückskaufvertrag mit den Ehegatten Q. als zivilrechtliche Verkäufer keine diesbezüglichen Verpflichtungen enthält. Es bestand durchaus ein objektiv sachlicher Zusammenhang zwischen dem Grundstückskaufvertrag und dem die zukünftige…
…Erwerber an ein durch Planung der Verkäufer (=F-GmbH als wirtschaftliche Eigentümerin) vorgegebenes Projekt gebunden waren, auch wenn der Grundstückskaufvertrag mit den Ehegatten Q. als zivilrechtliche Verkäufer keine diesbezüglichen Verpflichtungen enthält. Es bestand durchaus ein objektiv sachlicher Zusammenhang zwischen dem Grundstückskaufvertrag und dem die zukünftige…
Auf Grund der vorliegenden Umstände kann davon ausgegangen werden, dass die Erwerber bereits vor Abschluss des Kaufvertrages über den Erwerb der Liegenschaft das von ihnen gewünschte Objekt ausgewählt haben und ihre Absicht darauf gerichtet war, ein vollständig geplantes Fertighaus, auch wenn es noch nicht gebaut…
…Erwerber an ein durch Planung der Verkäufer (=F-GmbH als wirtschaftliche Eigentümerin) vorgegebenes Projekt gebunden waren, auch wenn der Grundstückskaufvertrag mit den Ehegatten Q. als zivilrechtliche Verkäufer keine diesbezüglichen Verpflichtungen enthält. Es bestand durchaus ein objektiv sachlicher Zusammenhang zwischen dem Grundstückskaufvertrag und dem die zukünftige…
Auf Grund der vorliegenden Umstände kann davon ausgegangen werden, dass die Erwerber bereits vor Abschluss des Kaufvertrages über den Erwerb der Liegenschaft das von ihnen gewünschte Objekt ausgewählt haben und ihre Absicht darauf gerichtet war, ein vollständig geplantes Fertighaus, auch wenn es noch nicht gebaut…
…Erwerber legten zwei Rechnungen der LF über 12.710,00 S für die Befestigung der Wohnstraße im Projekt GL II und über 23.000,00 für Planung und Verwaltung des Projektes GL II vor. Der Vorhaltbeantwortung wurde eine Auftragsbestätigung an die K-GmbH (=kurz K…
Dass das Recht auf Vorschreibung der Grunderwerbsteuer im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides noch nicht verjährt war, wurde unter Punkt a) hinreichend dargestellt und war auch in diesem Punkt der Berufung kein Erfolg beschieden. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. . Graz, am 18. Oktober…
…Erwerber legten zwei Rechnungen der LF über 12.710,00 S für die Befestigung der Wohnstraße im Projekt GL II und über 23.000,00 für Planung und Verwaltung des Projektes GL II vor. Der Vorhaltbeantwortung wurde eine Auftragsbestätigung an die K-GmbH (=kurz K…
…versagen. Dass das Recht auf Vorschreibung der Grunderwerbsteuer im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides noch nicht verjährt war, wurde unter Punkt a) hinreichend dargestellt und war auch in diesem Punkt der Berufung kein Erfolg beschieden. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. . Graz, am 18…
…Erwerber an ein durch Planung der Verkäufer (=F-GmbH als wirtschaftliche Eigentümerin) vorgegebenes Projekt gebunden waren, auch wenn der Grundstückskaufvertrag mit den Ehegatten Q. als zivilrechtliche Verkäufer keine diesbezüglichen Verpflichtungen enthält. Es bestand durchaus ein objektiv sachlicher Zusammenhang zwischen dem Grundstückskaufvertrag und dem die zukünftige…
…1967 nicht grundsätzlich entgegensteht. Die Intention des Gesetzgebers durch die Lockerung der Zuverdienstmöglichkeiten (Wegfall des auf den Kalendermonat bezogenen Höchstbetrages und Umstellung auf einen Jahresbetrag ab 2001) die Ausübung einer Nebentätigkeit mit entsprechenden Gestaltungsfreiheiten auch hinsichtlich deren zeitlichen Lagerung zu ermöglichen, kann nämlich nicht dazu…
…und ihr Gatte gemeint) vorher Anbote anderer Firmen eingeholt und auch bei die Planung und Gestaltung des von der Bau-GmbH bis zur vereinbarten Ausbaustufe errichteten Hauses weitestgehend frei gewesen. Über fernmündliche Befragung seitens der Abgabenbehörde zweiter Instanz gab der ehemalige Geschäftsführer der GSt-GmbH…
…Planung und Gestaltung der Gartenanlage gar nicht persönlich in Kontakt. Der Bw. habe aufgrund Fehlens eines Terminkalenders keine Namen von Kunden, die den Schwimmteich besichtigten, nennen können; er merke sich sämtliche Termine auswendig. Bei einem Jahreseinkommen des Bw. von ca. 500.000,00 S und…
…dass auf Grund von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes steuerlicher Missbrauch vorliege, sei daher zu Unrecht erfolgt. Das von der Behörde unterstellte Nahverhältnis existiere nicht. Eine zu niedrige Miete sei unter Berücksichtigung der Liegenschaftsverhältnisse nicht gegeben und eine Befristung eines Mietvertrages auf zehn Jahre…
…dass § 22 heute längst entbehrlich sei, seine ersatzlose Streichung würde wohl keine normativen Konsequenzen nach sich ziehen. Neben dem objektiven Element der ungewöhnlichen und unangemessenen Gestaltung wird auch ein subjektives Element (die Absicht der Steuervermeidung) vorausgesetzt (vgl. zB Ellinger, ÖStZ 1975,204). Sowohl Missbrauchshandlung als…
…dass § 22 heute längst entbehrlich sei, seine ersatzlose Streichung würde wohl keine normativen Konsequenzen nach sich ziehen. Neben dem objektiven Element der ungewöhnlichen und unangemessenen Gestaltung wird auch ein subjektives Element (die Absicht der Steuervermeidung) vorausgesetzt (vgl. zB Ellinger, ÖStZ 1975,204). Sowohl Missbrauchshandlung als…
…Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts die Abgabepflicht nicht umgangen oder gemindert werden kann (Abs. 1). Liegt ein solcher Missbrauch vor, so sind die Abgaben so zu erheben, wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessenen rechtlichen Gestaltung zu erheben…
…Vereinbarungen mit Vertragslieferanten über die Gestaltung ihrer Lieferverträge mit Genossenschaftsmitgliedern auch unter Übernahme der Zentralregulierung und des Delkredere; 3. die Übernahme von Gemeinschaftsaufgaben, die der Gesamtheit der Mitglieder zu Gute kommen, wie Werbung, Schulung, Information, Qualitätsförderung und Fachberatung sowie Planung und Errichtung eines gemeinsamen Rechenzentrums…
…Erkenntnis vom 1. Juli 2003, 98/13/0184). Im gegenständlichen Fall hat das Finanzamt der von BwF und BwM vorgenommenen vertraglichen Gestaltung die Anerkennung versagt, weil sie zwischen Familienfremden so nie abgeschlossen worden wäre (Besprechungsprogramm vom 21. Jänner 2008). Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der…
…Erkenntnis vom 1. Juli 2003, 98/13/0184). Im gegenständlichen Fall hat das Finanzamt der von BwF und BwM vorgenommenen vertraglichen Gestaltung die Anerkennung versagt, weil sie zwischen Familienfremden so nie abgeschlossen worden wäre (Besprechungsprogramm vom 21. Jänner 2008). Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der…