…2) Feststellungsbescheide nach § 188 BAO sind gemäß § 191 Abs. 1 lit. c leg. cit. an die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit zu richten, deren Gesellschaftern (Mitgliedern) gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. Nach § 191 Abs. 3 lit. b BAO wirken Feststellungsbescheide im Sinne des § 188 leg. cit…
…iSd § 81 Abs. 2 BAO namhaft gemacht. AB ist am 31. Jänner 2005 verstorben. Die Personengemeinschaft beendete daraufhin ihre Vermietungstätigkeit am 31. März 2005 (vgl. die Beilage zu den für das Jahr 2005 eingereichten Steuererklärungen), der bisherige Mieter CD wurde aufgrund der Einantwortungsurkunde vom 5…
…iSd § 81 Abs. 2 BAO namhaft gemacht. AB ist am 31. Jänner 2005 verstorben. Die Personengemeinschaft beendete daraufhin ihre Vermietungstätigkeit am 31. März 2005 (vgl. die Beilage zu den für das Jahr 2005 eingereichten Steuererklärungen), der bisherige Mieter CD wurde aufgrund der Einantwortungsurkunde vom 5…
…1 lit. c BAO in den Fällen des § 188 an die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschaftern (Mitgliedern) gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. § 191 Abs. 2 BAO lautet: Ist eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit in dem Zeitpunkt, in dem der Feststellungsbescheid ergehen soll, bereits…
…jeder Bescheid ausdrücklich als solcher zu bezeichnen, hat den Spruch zu enthalten und in diesem die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) zu nennen, an die er ergeht. Nach ständiger Rechtsprechung ist die Personenumschreibung notwendiger Bestandteil eines Bescheidspruches mit der Wirkung, dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten im…
…bedient hat, kann jedenfalls nicht dazu führen, dass dadurch die Personengemeinschaft der beiden zum Unternehmer wird. Gegen diese Sichtweise bestehen übrigens nunmehr auch seitens des Finanzamts keine Bedenken mehr (vgl. Vorhaltsbeantwortung vom 27. Jänner 2009). Somit war wie im Spruch ersichtlich zu entscheiden. Graz, am…
…des Masseverwalters zugestellt. Gemäß § 93 Abs. 2 BAO muss ein Bescheid ausdrücklich als solcher bezeichnet werden, hat einen Spruch enthalten und in diesem die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) zu nennen, an die er ergeht. Gemäß § 191 Abs. 1 lit. c BAO ergeht ein Feststellungsbescheid in den…
…jedoch nichts daran, dass kraft der ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung des § 191 Abs. 2 BAO Feststellungsbescheide nach Beendigung einer Personenvereinigung (Personengemeinschaft) an die am Gegenstand der Feststellung Beteiligten oder an die Personen, denen gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind, zu ergehen haben (VwGH 25.1.2006, 2005/13…
…und in diesem die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) zu nennen, an die er ergeht. Bescheide betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO haben nach § 191 Abs. 1 lit. c leg.cit. an die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschaftern (Mitgliedern) gemeinschaftliche…
…gemäß § 188 BAO für die Jahre 1995 bis 1998 mit Beschluss vom 12. Dezember 2007, 2005/15/0040, mit nachstehender Begründung zurückgewiesen: "Ist eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit in dem Zeitpunkt, in dem der Feststellungsbescheid ergehen soll, bereits beendigt, so hat der Bescheid gemäß …
…richten, die nicht mehr besteht. Ein an eine nicht mehr existente Personengemeinschaft ergangener Bescheid vermag keine Rechtswirkungen zu entfalten. Auf Grund dieser Rechtslage erging zwar der ursprünglich ebenfalls an die eM als Bescheidadressaten gerichtete Bescheid über die Festsetzung von Aussetzungszinsen erneut an den Bw., ein…
…erklärte er für das Streitjahr 1994 u.a. Einkünfte aus Gewerbebetrieb (aus Beteiligungen an verschiedenen, gewerblich tätigen Personengemeinschaften) sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Nach einer auch das Streitjahr 1994 umfassenden Außenprüfung setzte das Finanzamt die Einkommensteuer 1994 mit Bescheid vom 12. August 1998 gemäß …
…eigene Rechtspersönlichkeit oder an eine Personengemeinschaft gerichtet sind (§ 191 Abs. 1 lit. a und c BAO), einer nach § 81 BAO vertretungsbefugten Person zuzustellen. Mit der Zustellung einer einzigen Ausfertigung an diese Person gilt die Zustellung an alle Mitglieder der Personenvereinigung oder Personengemeinschaft als vollzogen, wenn…
…93 Abs. 2 BAO ist jeder Bescheid ausdrücklich als solcher zu bezeichnen, hat den Spruch zu enthalten und in diesem die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) zu nennen, an die er ergeht. Nach ständiger Rechtsprechung ist die Personenumschreibung notwendiger Bestandteil eines Bescheidspruches mit der Wirkung, dass ohne…
…gegenüber einer Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit und gegenüber ihren Mitgliedern nur dann wirksam, wenn er an die Personengemeinschaft als solche adressiert und zu Handen des von ihr namhaft gemachten gemeinsamen Bevollmächtigten zugestellt werde. Mit dieser Zustellung gelte die Zustellung des Bescheides an alle Mitglieder als…
…jeder Bescheid ausdrücklich als solcher zu bezeichnen, hat den Spruch zu enthalten und in diesem die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) zu nennen, an die er ergeht. Nach ständiger Rechtsprechung ist die Personenumschreibung notwendiger Bestandteil eines Bescheidspruches mit der Wirkung, dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten im…
…Zlen. 2004/14/0111, 2005/14/0006, Folgendes ausgeführt: ".....§ 81 Abs. 6 BAO regelt für den Fall der Beendigung der Personenvereinigung (Personengemeinschaft), dass u.a. der Abs. 2 des § 81 auf die zuletzt beteiligt gewesenen Gesellschafter (Mitglieder) sinngemäß anzuwenden ist. Solcherart haben die zuletzt beteiligt…
…UK, MW und der Bw. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 22.2.1995, 95/13/0031) ist die betreffende Personengemeinschaft - trotz fehlender zivilrechtlicher Rechtspersönlichkeit - nach den materiell-rechtlichen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes Abgabenschuldnerin der Umsatzsteuer und als solche Abgabepflichtiger im Sinne des § 77 BAO. Eine…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Vermietungsgemeinschaft G+F , vertreten durch Rechtsanwälte D, vom 12. Dezember 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Zell am See, jetzt: Finanzamt St. Johann Tamsweg Zell am See, vertreten durch S, vom 27. September 2005 betreffend Umsatzsteuer…
…Feststellungsverfahren an eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit gerichtet sind (§ 191 abs. 1 lit.a und c), sind einer nach § 81 vertretungsbefugten Person zuzustellen. Mit der Zustellung einer einzigen Ausfertigung an diese Person gilt die Zustellung an alle Mitglieder der Personenvereinigung oder Personengemeinschaft als vollzogen…