…Gemäß § 25 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG 1988 sind Bezüge und Vorteile aus ausländischen Pensionskassen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Soweit im Ausland keine gesetzliche Beitragspflicht besteht (bestand) sind sie nur mit 25% steuerlich zu erfassen. § 124 b Z 53 EStG 1988 bestimmt, dass…
…Die Auszahlung von Leistungen aus der AHV-Versicherung erfolgt durch die Schweizerische Ausgleichskasse (SAK). Auf gesetzlichen Beitragszahlungen beruhende Renten aus der schweizerischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung gehören zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und werden als solche regelmäßig in Anwendung von Artikel 18 des österreichisch…
…983. Im testierten Jahresabschluss per 31. Oktober 2006 werde eine Rückstellung in Höhe von € 1.871.233,25 ausgewiesen. Unter dem in die Punkte a) zivilrechtliche Würdigung der Übertragung der Leistungsverpflichtungen an die Pensionskasse-Zivilrechtliche Schuldübernahme, b) Qualifikation der Rückstellung für die Nachschussverpflichtung, c…
…war ua. im Vorstand des Vereines der B-Pensionisten sowie in der ARGE der Bank.2 Pensionskassenpensionisten tätig. Als ehemaliger juristischer Mitarbeiter der Bank2 vertrat dieser als Vereinsfunktionär die Interessen der ehemaligen Bankmitarbeiter am Erhalt einer adäquaten Pensionskassenleistung. Die Tätigkeit des Bw. im Rahmen der…
…den vorliegenden Fall übertragen, wobei die Rückstellungen nicht für Anspruchsberechtigte sondern für den Leistungsberechtigten einer Pensionskasse gebildet wurde und an die Stelle voraussichtlicher Gehaltserhöhungen analoge Überlegungen für schlagend werdende Verpflichtungen aufgrund von Wertsicherungsvereinbarungen treten. Platzer/Reisch (Änderungen bei der Bewertung von Sozialkapital, SWK 26/27…
… 25 Abs. 1 Z 2 lit a und b EStG 1988 durch BGBl 201/1996 war es Ziel des Gesetzgebers, die Gleichstellung von ausländischen Pensionskassenleistungen mit inländischen Sozialversicherungspensionen und gleichartigen Versorgungsleistungen im Sinne von § 25 Abs. 1 Z 3 lit a EStG zu erreichen sowie…
…Die Herausrechnung überobligatorischer Arbeitgeberbeiträge und deren Versteuerung als Lohnbestandteil wirft die Frage auf, wie später, bei Auszahlung der Pensionskassenleistungen, aus dem Gesamtbetrag der diesfalls nur zu 25% zu besteuernde Betrag herausgefiltert werden sollte. Selbst wenn man die Linie des Finanzamtes als steuerrechtlich vertretbar ansehen wollte…
…besteht, die reglementmäßig vorgesehenen Beiträge, auch die überobligatorischen, an die Pensionskasse zu leisten. Die zunächst auf faktischen und schuldrechtlichen Grundlagen beruhende Verpflichtung ist gesamthaft betrachtet rahmengesetzlich reguliert und aufsichtsbehördlich kontrolliert. Steuerrechtlich und erbrechtlich sind die auf Basis eines Reglements geleisteten Beiträge den obligatorischen Verpflichtungen gleichgestellt…
…124b Z 53 EStG 1988). Soweit die steuerliche Bemessungsgrundlage der Höhe nach strittig ist, ist auszuführen: Die im Betrag von brutto 35.403,05 SFr. zur Auszahlung gelangte Pensionskassenleistung ist nicht um die darin enthaltene Quellensteuer zu kürzen (§ 20 Abs. 1 Z 6 EStG 1988)…
…vorzunehmen. 5. Die zugesagte Pension darf 80% des letzten laufenden Aktivbezugs nicht übersteigen. Auf diese Obergrenze sind zugesagte Leistungen aus Pensionskassen anzurechnen, soweit die Leistungen nicht vom Leistungsberechtigten getragen werden. 6. Der Bildung der Pensionsrückstellung ist ein Rechnungszinsfuß von 6 % zugrunde zu legen. 7. Die…
…Aktivbezugs nicht übersteigen. Auf diese Obergrenze sind zugesagte Leistungen aus Pensionskassen anzurechnen, soweit die Leistungen nicht vom Leistungsberechtigten getragen werden. Z 6: Der Bildung der Pensionsrückstellung ist ein Rechnungszinsfuß von 6 % zugrunde zu legen. Z 7: Die Pensionsrückstellung ist durch Wertpapiere zu decken. Für diese…
…5. Die zugesagte Pension darf 80 % des letzten laufenden Aktivbezuges nicht übersteigen. Auf diese Obergrenze sind zugesagte Leistungen aus Pensionskassen anzurechnen, soweit die Leistungen nicht vom Leistungsberechtigten getragen werden. 6. Der Bildung der Pensionsrückstellung ist ein Rechnungszinsfuß von 6 % zu Grunde zu legen. 7. Die…
…RZ 3386 EStR und § 14 (7) Z 5 EStG sind Leistungen aus Pensionskassen auf die 80%-Grenze anzurechnen, nicht jedoch Pensionsansprüche aus der gesetzlichen Sozialversicherung. RZ 3387 EStR regelt für den Fall einer Pensionszusage ohne Aktivlohn oder bei einem unangemessen niedrigen Aktivlohn für die Bemessung…
…vorzunehmen. 5. Die zugesagte Pension darf 80% des letzten laufenden Aktivbezugs nicht übersteigen. Auf diese Obergrenze sind zugesagte Leistungen aus Pensionskassen anzurechnen, soweit die Leistungen nicht vom Leistungsberechtigten getragen werden. 6. Der Bildung der Pensionsrückstellung ist ein Rechnungszinsfuß von 6% zugrunde zu legen. Gemäß § 7…
…Zuweisung vorzunehmen. 5. Die zugesagte Pension darf 80% des letzten laufenden Aktivbezugs nicht übersteigen. Auf diese Obergrenze sind zugesagte Leistungen aus Pensionskassen anzurechnen, soweit die Leistungen nicht vom Leistungsberechtigten getragen werden. 6. Der Bildung der Pensionsrückstellung ist ein Rechnungszinsfuß von 6% zugrunde zu legen. 7…
…Zuweisung vorzunehmen. 5. Die zugesagte Pension darf 80% des letzten laufenden Aktivbezugs nicht übersteigen. Auf diese Obergrenze sind zugesagte Leistungen aus Pensionskassen anzurechnen, soweit die Leistungen nicht vom Leistungsberechtigten getragen werden. 6. Der Bildung der Pensionsrückstellung ist ein Rechnungszinsfuß von 6% zugrunde zu legen. 7…
…besteht, die reglementmäßig vorgesehenen Beiträge, auch die überobligatorischen, an die Pensionskasse zu leisten. Die zunächst auf faktischen und schuldrechtlichen Grundlagen beruhende Verpflichtung ist gesamthaft betrachtet rahmengesetzlich reguliert und aufsichtsbehördlich kontrolliert. Steuerrechtlich und erbrechtlich sind die auf Basis eines Reglements geleisteten Beiträge den obligatorischen Verpflichtungen gleichgestellt…
…16). Entscheidend ist nach dieser Ansicht allein, ob die Pensionskassenleistungen für eine frühere unselbständige Arbeit geleistet werden und in dieser ihre alleinige wirtschaftliche Veranlassung haben. Daran fehlt es, wenn die Pensionskassenleistung auch auf Beiträgen des Arbeitnehmers beruhen (Wassermeyer in Wassermeyer/Lang/Schuch, Doppelbesteuerung, Linde Verlag…
…ihren Versicherten aber auch über das BVG-Obligatorium ( sog. obligatorische Absicherung) hinausgehende Leistungen (sog. überobligatorische Absicherung) an. Die Beiträge für die überobligatorische Absicherung sind im Reglement der Schweizer Pensionskasse in der Regel pflichtgemäß vereinbart, so dass sich weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer insoweit der…
…nicht übersteigen. Auf diese Obergrenze sind zugesagte Leistungen aus Pensionskassen anzurechnen, soweit die Leistungen nicht vom Leistungsberechtigten getragen werden. | 6. | Der Bildung der Pensionsrückstellung ist ein Rechnungszinsfuß von 6 % zugrunde zu legen. | 7. | Die Pensionsrückstellung ist durch Wertpapiere zu decken. Für…