…Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld unter 1 vH am gesamten Nennkapital der Gesellschaft beteiligt ist. § 108b Einkommensteuergesetz (EStG) bestimmt: Für die Pensionszusatzversicherung und für Pensionsinvestmentfonds gilt folgendes: Pensionszusatzversicherungen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: 1. Eine Pensionszusatzversicherung ist eine Rentenversicherung, die im Versicherungsvertrag als Pensionszusatzversicherung bezeichnet ist…
… dies gilt für Forderungswertpapiere nur dann, wenn sie bei ihrer Begebung sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht einem unbestimmten Personenkreis angeboten werden; - von Anteilscheinen an Pensionsinvestmentfonds im Sinne des Abschnittes I.a. des Investmentfondsgesetzes 1993 durch Personen der Steuerklasse I; - von Anteilen an…
…bei ihrer Begebung sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht einem unbestimmten Personenkreis angeboten werden; weiters Erwerbe von Todes wegen von Anteilscheinen an Pensionsinvestmentfonds im Sinne des Abschnittes I.a. des Investmentfondsgesetzes 1993 durch Personen der Steuerklasse I. Voraussetzung für die Steuerfreiheit der in…
…dann, wenn sie bei ihrer Begebung sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht einem unbestimmten Personenkreis angeboten werden; von Anteilscheinen an Pensionsinvestmentfonds im Sinne des Abschnittes I.a des Investmentfondsgesetzes 1993 durch Personen der Steuerklasse I; von Anteilen an in- und ausländischen Kapitalgesellschaften, wenn…
…55 und 67 BMSVG) aus BV-Kassen beträgt 6%. Wird der Abfertigungsbetrag oder der Kapitalbetrag an ein Versicherungsunternehmen zur Rentenauszahlung, an ein Kreditinstitut zum ausschließlichen Erwerb von Anteilen an einem prämienbegünstigten Pensionsinvestmentfonds (§ 108b in Verbindung mit § 17 BMSVG oder gleichartigen österreichischen Rechtsvorschriften) oder an eine…
…dies gilt für Forderungswertpapiere nur dann, wenn sie bei ihrer Begebung sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht einem unbestimmten Personenkreis angeboten werden; weiters Erwerbe von Todes wegen von Anteilscheinen an Pensionsinvestmentfonds im Sinne des Abschnittes 1. a. des Investmentfondsgesetzes 1993 durch Personen der…
…sondern muss das Kapital auszahlen. Erst die (freiwillige) Überweisung der Abfertigung des Arbeitnehmers an ein Versicherungsunternehmen als Einmalprämie für eine Pensionszusatzversicherung oder an ein Kreditinstitut zum Kauf von Anteilen an einem Pensionsinvestmentfonds oder an eine Pensionskasse führt zu einem Rentenanspruch auf Lebenszeit (vgl. http://portal…
…dies gilt für Forderungswertpapiere nur dann, wenn sie bei ihrer Begebung sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht einem unbestimmten Personenkreis angeboten werden; - von Anteilscheinen an Pensionsinvestmentfonds im Sinne des Abschnittes I.a. des Investmentfondsgesetzes 1993 durch Personen der Steuerklasse I; - von Anteilen an…
…dies gilt für Forderungswertpapiere nur dann, wenn sie bei ihrer Begebung sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht einem unbestimmten Personenkreis angeboten werden; - von Anteilscheinen an Pensionsinvestmentfonds im Sinne des Abschnittes I.a. des Investmentfondsgesetzes 1993 durch Personen der Steuerklasse I; - von Anteilen an…
…414/1972 anzuwenden. Die Lohnsteuer von Abfertigungen aus MV-Kassen beträgt 6%. Wird der Abfertigungsbetrag an ein Versicherungsunternehmen zur Rentenauszahlung oder an ein Kreditinstitut zum ausschließlichen Erwerb von Anteilen an einem prämienbegünstigten Pensionsinvestmentfonds (§ 108b in Verbindung mit § 17 BMVG oder gleichartigen österreichischen Rechtsvorschriften) oder an…
…Nr. 414/1972 anzuwenden. Die Lohnsteuer von Abfertigungen aus MV-Kassen beträgt 6%. Wird der Abfertigungsbetrag an ein Versicherungsunternehmen zur Rentenauszahlung oder an ein Kreditinstitut zum ausschließlichen Erwerb von Anteilen an einem prämienbegünstigten Pensionsinvestmentfonds (§ 108b in Verbindung mit § 17 BMVG oder gleichartigen österreichischen Rechtsvorschriften) oder…
…ihrer Begebung sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht einem unbestimmten Personenkreis angeboten werden; weiters bleiben Erwerbe von Todes wegen von Anteilscheinen an Pensionsinvestmentfonds im Sinne des Abschnittes I.a. des Investmentfondsgesetzes 1993 durch Personen der Steuerklasse I steuerfrei und Erwerbe von Todes wegen…
…bei ihrer Begebung sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht einem unbestimmten Personenkreis angeboten werden; weiters Erwerbe von Todes wegen von Anteilscheinen an Pensionsinvestmentfonds im Sinne des Abschnittes I.a. des Investmentfondsgesetzes 1993 durch Personen der Steuerklasse I. Angesprochen in der Berufung wird die…
… 97 Abs. 2 erster bis dritter Satz des Einkommensteuergesetzes 1988 ... unterliegen; ... von Anteilscheinen an Pensionsinvestmentfonds im Sinne des Abschnittes Ia des Investmentsfondsgesetzes 1993 durch Personen der Steuerklasse I; von Anteilen an in- und ausländischen Kapitalgesellschaften, wenn der Steuerpflichtige nachweist, dass der Erblasser im Zeitpunkt des…
…1 Z 2 EStG 1988 berücksichtigt werden. Ebenso führt der Erwerb von Anteilen an einem Pensionsinvestmentfonds nicht zu Sonderausgaben. Berechnung der Werbungskosten: | | 2000 | 2001 | | S | S | km-Geld bzw. Jahreskarte | 5.200,00 | 5.200,00…
… - Anteilsscheinen an Pensionsinvestmentfonds iSd Abschn. I a des Investmentfondsgesetzes 1993 ...; - Anteilen an in- und ausländischen Kapitalgesellschaften ..." Wesentlich ist in diesem Zusammenhang, dass sich die Befreiung auf Erwerbe von Todes wegen (also nur auf die Erbschaftsteuer) beschränkt und neben Pensionsinvestmentfonds und Anteilen an Kapitalgesellschaften nur bestimmtes…